Diskussion:ALGII: Unterschied zwischen den Versionen

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so, diese Punkte fallen mir gerade spontan ein...
 
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* ***dazu gab es mal ein Gerichtsurteil. Ist so glaube ich nicht (mehr) erlaubt. Hab grad aber keine Quelle zur Hand. (wobei Gerichtsurteile doof sind, wenn der Kunde es so "schwärzt", dass es dennoch ohne grosse Anstrengung lesbar ist...)
 
* ***dazu gab es mal ein Gerichtsurteil. Ist so glaube ich nicht (mehr) erlaubt. Hab grad aber keine Quelle zur Hand. (wobei Gerichtsurteile doof sind, wenn der Kunde es so "schwärzt", dass es dennoch ohne grosse Anstrengung lesbar ist...)
 
---wäre interessant das urteil zu kennen. und klar, da hast du recht, man kann auch so "schwärzen", daß mans trotzdem erkennen kann (gegen das licht halten etc.) auf der anderen seite: kennen die fritzen in den argen so ein urteil? also lieber drauf an kommen lassen und schwärzen, wenns gefressen wird, hat man schon gewonnen, wenn nich, nich viel verloren
 
---wäre interessant das urteil zu kennen. und klar, da hast du recht, man kann auch so "schwärzen", daß mans trotzdem erkennen kann (gegen das licht halten etc.) auf der anderen seite: kennen die fritzen in den argen so ein urteil? also lieber drauf an kommen lassen und schwärzen, wenns gefressen wird, hat man schon gewonnen, wenn nich, nich viel verloren
-*-*-*man kann alles schwärzen, nur muss man, um Hilfe zu bekommen, seine Einkünfte/Vermögen offenlegen. Und wenn geschwärzt ist, kann es ja sein, dass sich dahinter ne Riesterrente oder sonstiges verbirgt. Auch doof, denn den Staat bescheissen is nich! *-*-*das meinte ich ja gar nich, ich sagte ja auch "alles was nicht zur berechnung der bezüge notwendig ist", ich glaube wohl kaum, das dinge wie "wie oft hebe ich geld ab" oder "in welchem laden gehe ich für wieviel einkaufen" oder "wo habe ich letzens was bestellt", oder in dem fall sogar auch "wann hat mir letztens meine oma zum geburtstag 100 euro überwiesen" irgendwas mit einkünfte/vermögen offenlegen zu tun hat. wobei man ja sowieso bei einkünften die entsprechenden arbeits-/miet-/sonnstwas-verträge vorlegen muss und bei vermögen die entsprechenden riester-/spar-/sonnstwas-verträge und die zugehörigen konten offen legen muss. man darf hier nich äpfel mit birnen vergleichen. und daher ist das für mich selbstschutz-/selbsthilfe, wenn ich es nicht zulassen will, das jeder z.B. mein Konsumverhalten nachvollziehen kann
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-*-*-*man kann alles schwärzen, nur muss man, um Hilfe zu bekommen, seine Einkünfte/Vermögen offenlegen. Und wenn geschwärzt ist, kann es ja sein, dass sich dahinter ne Riesterrente oder sonstiges verbirgt. Auch doof, denn den Staat bescheissen is nich!
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*-*-*das meinte ich ja gar nich, ich sagte ja auch "alles was nicht zur berechnung der bezüge notwendig ist", ich glaube wohl kaum, das dinge wie "wie oft hebe ich geld ab" oder "in welchem laden gehe ich für wieviel einkaufen" oder "wo habe ich letzens was bestellt", oder in dem fall sogar auch "wann hat mir letztens meine oma zum geburtstag 100 euro überwiesen" irgendwas mit einkünfte/vermögen offenlegen zu tun hat. wobei man ja sowieso bei einkünften die entsprechenden arbeits-/miet-/sonnstwas-verträge vorlegen muss und bei vermögen die entsprechenden riester-/spar-/sonnstwas-verträge und die zugehörigen konten offen legen muss. man darf hier nich äpfel mit birnen vergleichen. und daher ist das für mich selbstschutz-/selbsthilfe, wenn ich es nicht zulassen will, das jeder z.B. mein Konsumverhalten nachvollziehen kann
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dinge wie "wie oft hebe ich geld ab":  Na klar ist das (eventuell) interessant.[*.*.* jo wenn man voyeuristisch veranlagt ist]  Ich hebe heute meine 15Tausend Euro ab, habe nun nur noch 3,12 EUR aufm Konto und melde mich beim Amt. Und nu?[*.*.* also jemand, der so mir nichts dir nichts mal trullalaa 15000 öcken abheben kann, wird wohl kaum HartzIV nötig haben bzw. meldet sich freiwillig bei diesem sklaven-lager]
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"wann hat mir letztens meine oma zum geburtstag 100 euro überwiesen": doch, EINKÜNFTE sind auf ALG II anzurechnen. Und so blöd das auch geregelt ist, sind das nunmal einkünfte. Soll man sich lieber bar zahlen lassen ;) [*.*.* ROFL "einkünfte" tolles neusprech, aber ok so sind die regelungen, da dann wirklich bar schenken lassen *g*]
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Als "Vermögen" zählt alles, was vor Antragstellung im Besitz des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (EHB) (gratulation: 99,99 punkte für qualitativ hochwertiges neusprech) ist. Nicht nur Spar-/Rentenverträge, sondern auch einfach nur Geld aufm Konto.
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[*.*.* nun gut, trotzdem gibt es dinge, die niemanden etwas angehen, ok vermögensverhältnisse bei antragsstellung muss man halt nunmal offenlegen, aber alles andere nicht, und wenn dann geht IMHO der selbstschutz vor, konsumverhalten, interessen und soziales umfeld (alles aus kontoauszügen rekonstruierbar) gehören zur intimsphäre. und btw: ein arbeitergeber will (im normalfall) ja auch nich wissen, was die arbeitnehmer mit seinem geld äääh ihrem gehalt anfangen, und es geht ihm (im normalfall) auch nix an]

Aktuelle Version vom 2. April 2010, 14:21 Uhr

Mal ein kurzes Brainstorming von mir zum Thema Selbsthilfe (auch wenn vieles trivial ist):

-- Bereits beim Antrag (und weiteren Formularen) darauf achten, welche Angaben schon von Grund auf freiwillig sind dazu zählen u.A.: Telefon-/Handy-Nummern, E-Mail-Adressen, weitere Kontaktdaten ausgenommen Postanschrift

Niemand ist gezwungen, diese Angaben zu machen (auch wenn von Seiten der Argen natürlich versucht wird, an Diese ranzukommen)

-- der Rückruf-Option der Jobbörse widersprechen*

-- Nicht von jemand mündlich bequatschen lassen (Motto: "Sie können mir ja dann die Informationen auch telefonisch oder per E-Mail durchgeben")

(nicht nur) daraus folgt sowieso ein Grundsatz:

-- alles _SCHRIFTLICH_ machen, niemals auf mündliche Absprachen eingehen, oder Informationen mündlich oder elektronisch durchgeben

(-- Posteingangsstempel auf eine Kopie jedes abgegebenen Schriftstückes einfordern, und diese gestempelte Kopie sorgfältig in den eigenen Unterlagen aufbewahren, denn: was nicht abgestempelt ist, ist auch nie eingegangen "Welches Schreiben? wir haben nie ein solches Schreiben von Ihnen erhalten")**

-- Kontoauszüge: Alles schwärzen was die Arge nix angeht und nicht zur Berechnung der Bezüge notwendig ist, z.B. Überweisungen (ausgenommen Miete), Lastschriften, etc...***

-- Wenn unklar ist, warum bestimmte Informationen/Unterlagen/Daten angefordert werden, nachfragen (am besten natürlich schriftlich)


so, diese Punkte fallen mir gerade spontan ein...

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  • *JobBörse oder ServiceCenter? falls Du das ServiceCenter meinst (also der "normale telefonische" Kontakt zum JC: wie denn? DU rufst ein ServiceCenter an, welches örtlich nicht zum JC gehört. Diese Telefonisten können/dürfen nicht weiterverbinden (sie sollen eine Arbeitserleichterung darstellen - ausserdem bringt es nix, wenn der Kunde direkt anruft. Man hat so viele Fälle im Kopf und nicht alle Akten am Platz. Diese Lösung scheint [mir] die bessere) und demnach MUSS zurückgerufen werden. Die Frist: 16 Uhr des folgenden Werktages.

---ich meine die JobBörse, da gibts so ne Option, daß Firmen an "Kunden" weiterverbunden werden, hat auch n speziellen Namen, der mir jetzt entfallen is (CallMe oder CallBack oder so ähnlich ??)

  • **so auch nicht ganz korrekt. wichtig ist, dass der Kunde darauf achtet, dass im Programm "Verbis" ein Eintrag über den Eingang geschieht. DAS ist der Nachweis der Abgabe.

---was für ein Programm? das kenn ich gar nich... aber ich finde es trotzdem besser, alles in papierform abzugeben, und sich direkt n stempel geben zu lassen, is allemal sicherer als auf irgendeinen eintrag in irgendeinem programm zu vertrauen (und dieser eintrag auch "geschieht")

  • ***dazu gab es mal ein Gerichtsurteil. Ist so glaube ich nicht (mehr) erlaubt. Hab grad aber keine Quelle zur Hand. (wobei Gerichtsurteile doof sind, wenn der Kunde es so "schwärzt", dass es dennoch ohne grosse Anstrengung lesbar ist...)

---wäre interessant das urteil zu kennen. und klar, da hast du recht, man kann auch so "schwärzen", daß mans trotzdem erkennen kann (gegen das licht halten etc.) auf der anderen seite: kennen die fritzen in den argen so ein urteil? also lieber drauf an kommen lassen und schwärzen, wenns gefressen wird, hat man schon gewonnen, wenn nich, nich viel verloren -*-*-*man kann alles schwärzen, nur muss man, um Hilfe zu bekommen, seine Einkünfte/Vermögen offenlegen. Und wenn geschwärzt ist, kann es ja sein, dass sich dahinter ne Riesterrente oder sonstiges verbirgt. Auch doof, denn den Staat bescheissen is nich!

  • -*-*das meinte ich ja gar nich, ich sagte ja auch "alles was nicht zur berechnung der bezüge notwendig ist", ich glaube wohl kaum, das dinge wie "wie oft hebe ich geld ab" oder "in welchem laden gehe ich für wieviel einkaufen" oder "wo habe ich letzens was bestellt", oder in dem fall sogar auch "wann hat mir letztens meine oma zum geburtstag 100 euro überwiesen" irgendwas mit einkünfte/vermögen offenlegen zu tun hat. wobei man ja sowieso bei einkünften die entsprechenden arbeits-/miet-/sonnstwas-verträge vorlegen muss und bei vermögen die entsprechenden riester-/spar-/sonnstwas-verträge und die zugehörigen konten offen legen muss. man darf hier nich äpfel mit birnen vergleichen. und daher ist das für mich selbstschutz-/selbsthilfe, wenn ich es nicht zulassen will, das jeder z.B. mein Konsumverhalten nachvollziehen kann


dinge wie "wie oft hebe ich geld ab": Na klar ist das (eventuell) interessant.[*.*.* jo wenn man voyeuristisch veranlagt ist] Ich hebe heute meine 15Tausend Euro ab, habe nun nur noch 3,12 EUR aufm Konto und melde mich beim Amt. Und nu?[*.*.* also jemand, der so mir nichts dir nichts mal trullalaa 15000 öcken abheben kann, wird wohl kaum HartzIV nötig haben bzw. meldet sich freiwillig bei diesem sklaven-lager] "wann hat mir letztens meine oma zum geburtstag 100 euro überwiesen": doch, EINKÜNFTE sind auf ALG II anzurechnen. Und so blöd das auch geregelt ist, sind das nunmal einkünfte. Soll man sich lieber bar zahlen lassen ;) [*.*.* ROFL "einkünfte" tolles neusprech, aber ok so sind die regelungen, da dann wirklich bar schenken lassen *g*] Als "Vermögen" zählt alles, was vor Antragstellung im Besitz des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (EHB) (gratulation: 99,99 punkte für qualitativ hochwertiges neusprech) ist. Nicht nur Spar-/Rentenverträge, sondern auch einfach nur Geld aufm Konto. [*.*.* nun gut, trotzdem gibt es dinge, die niemanden etwas angehen, ok vermögensverhältnisse bei antragsstellung muss man halt nunmal offenlegen, aber alles andere nicht, und wenn dann geht IMHO der selbstschutz vor, konsumverhalten, interessen und soziales umfeld (alles aus kontoauszügen rekonstruierbar) gehören zur intimsphäre. und btw: ein arbeitergeber will (im normalfall) ja auch nich wissen, was die arbeitnehmer mit seinem geld äääh ihrem gehalt anfangen, und es geht ihm (im normalfall) auch nix an]