Position von Dr. Heinrich Leonhard Kolb: Unterschied zwischen den Versionen

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Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,
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Sehr geehrter Herr
  
hiermit möchte ich gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung protestieren.
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Vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.
Mit Schrecken lese ich fast täglich in der Zeitung über neue Pläne die
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Bürgerrechte im Namen der nationalen Sicherheit und dem Kampf gegen den
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt.
Terror weiter einzuschränken.  
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Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten
Ich bezweifle, dass solche Maßnahmen Erfolg haben können, da man solche
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Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz
Systeme leicht umgehen kann. Zuallererst führt dieses Speichern zu einer
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zur Umsetzung der Vorratsda-tenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP
Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung. Ich wehre mich dagegen, unter
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schon frühzeitig dafür stark ge-macht, dass die Bundesregierung in Brüssel
Generalverdacht gestellt zu werden und dafür auch noch zu bezahlen. Es sieht
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eine entsprechende Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige
für mich nach einer Demontage des Rechtsstaats aus, und man sieht
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Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.
Orwell'sche Utopien wahr werden. Bitte vertreten Sie das Volk, welches Sie
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gewählt hat, und stimmen Sie gegen Vorratsdatenspeicherung und für
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen
Rechtsstaat und Demokratie!
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Automa-tismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts
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bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des
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Grundgesetzes gibt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte
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Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern
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Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein.
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Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran
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orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer
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verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen,
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wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms
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oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die
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Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf
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können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt blei-ben. Vielmehr muss die
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Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht
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daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die
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Kom-mission diese Prüfung umgehen angehen werde.
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Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden
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europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine
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Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso
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Auch muss die Sicherheit von Da-ten, sofern diese überhaupt erhoben werden,
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Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den
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neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem
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Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußer-ten Bedenken sind durch das
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Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen,
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Mit freundlichen Grüßen
 
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Dr. Heinrich L. Kolb
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Stellvertretender Vorsitzender
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der FDP-Bundestagsfraktion

Version vom 16. April 2010, 15:36 Uhr

Sehr geehrter Herr

Vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsda-tenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark ge-macht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automa-tismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt blei-ben. Vielmehr muss die Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrü-ßen daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kom-mission diese Prüfung umgehen angehen werde.

Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine Vorratsdaten-speicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso wie über die Frage der Nut-zung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Da-ten, sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bun-desverfassungsgericht deutlich klargestellt.

Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit bei jeglichen Daten-sammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass unter beiden Gesichtspunkten bei-spielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdaten-übermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußer-ten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion – wie schon mehr-fach öffentlich deutlich gemacht – Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, teilt.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Heinrich L. Kolb Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion