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(Die Seite wurde neu angelegt: Sehr geehrter Herr , ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung vom 02. März 2010 Bezug...)
 
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Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegende Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich ist, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten.
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Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren. Genau das werden wir tun. Da das Gericht in seinen Urteilsgründen für die Korrektur der Regelungen klare Vorgaben gemacht hat, kann aus Sicht von CDU und CSU zügig nachgebessert werden. Denn die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) verpflichtet uns weiterhin zur Umsetzung.
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Nach meiner Ansicht muss es auch künftig vernünftige Regelungen geben, um organisierte Kriminalität und ähnliches auch im Internet verfolgen zu können. Dabei muss nun aber mit besonderem Fingerspitzengefühl das rechte Maß gefunden werden, unverhältnismäßige Kontrollen lehne ich ab.
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Thomas Jarzombek
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Sehr geehrter Herr ,
 
Sehr geehrter Herr ,
  

Version vom 18. April 2010, 11:44 Uhr

14. April 2010

=Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung vom 02. März 2010 Bezug genommen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegende Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich ist, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren. Genau das werden wir tun. Da das Gericht in seinen Urteilsgründen für die Korrektur der Regelungen klare Vorgaben gemacht hat, kann aus Sicht von CDU und CSU zügig nachgebessert werden. Denn die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) verpflichtet uns weiterhin zur Umsetzung.

Nach meiner Ansicht muss es auch künftig vernünftige Regelungen geben, um organisierte Kriminalität und ähnliches auch im Internet verfolgen zu können. Dabei muss nun aber mit besonderem Fingerspitzengefühl das rechte Maß gefunden werden, unverhältnismäßige Kontrollen lehne ich ab.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek


Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung vom 02. März 2010 Bezug genommen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegende Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich ist, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren. Genau das werden wir tun. Da das Gericht in seinen Urteilsgründen für die Korrektur der Regelungen klare Vorgaben gemacht hat, kann aus Sicht von CDU und CSU zügig nachgebessert werden. Denn die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) verpflichtet uns weiterhin zur Umsetzung.

Nach meiner Ansicht muss es auch künftig vernünftige Regelungen geben, um organisierte Kriminalität und ähnliches auch im Internet verfolgen zu können. Dabei muss nun aber mit besonderem Fingerspitzengefühl das rechte Maß gefunden werden, unverhältnismäßige Kontrollen lehne ich ab.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek


--- Thomas Jarzombek, MdB Deutscher Bundestag CDU/CSU-Fraktion Platz der Republik 1 11011 Berlin

Tel: 030 / 227 - 73520 Fax: 030 / 227 - 76520 Mail: <enkode>thomas.jarzombek@bundestag.de</enkode> URL: www.jarzombek.de



Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Gesendet: Montag, 5. April 2010 08:36 An: Jarzombek Thomas Betreff: Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

hiermit möchte ich gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung protestieren. Mit Schrecken lese ich fast täglich in der Zeitung über neue Pläne die Bürgerrechte im Namen der nationalen Sicherheit und dem Kampf gegen den Terror weiter einzuschränken. Ich bezweifle, dass solche Maßnahmen Erfolg haben können, da man solche Systeme leicht umgehen kann. Zuallererst führt dieses Speichern zu einer Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung. Ich wehre mich dagegen, unter Generalverdacht gestellt zu werden und dafür auch noch zu bezahlen. Es sieht für mich nach einer Demontage des Rechtsstaats aus, und man sieht Orwell'sche Utopien wahr werden. Bitte vertreten Sie das Volk, welches Sie gewählt hat, und stimmen Sie gegen Vorratsdatenspeicherung und für Rechtsstaat und Demokratie!

Mit freundlichen Grüßen