Wort halten FDP/E-Mails: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freiheit statt Angst!
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 582: Zeile 582:
 
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.  
 
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.  
  
In Ihrer Videokonferenz sind mir folgende Fehler aufgefallen bei denen
+
In Ihrer Videokonferenz sind mir folgende Fehler aufgefallen bei denen die ich um Klärung bitte.  
die ich um Klärung bitte.  
+
# Die vorgeschlagene Speicherung von Daten über jede Internetnutzung ging nicht über die bisherige Praxis der Anbieter hinaus:
 
+
## Falsch, denn Arcor/Vodafone, Versatel speichern nicht auf Vorrat (http://bit.ly/gL2Tt1 ) und dies würde durch Ihren Speicherzwang verhindert.  
1.) Die vorgeschlagene Speicherung von Daten über jede Internetnutzung
+
# Außerdem hat erst letzte Woche der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einigen Internet-Zugangsanbietern zurzeit praktizierte mehrtägige Vorratsdatenspeicherung, soweit sie nicht technisch zwingend
ging nicht über die bisherige Praxis der Anbieter hinaus:
 
 
 
Falsch, denn Arcor/Vodafone, Versatel speichern nicht auf Vorrat
 
(http://bit.ly/gL2Tt1 ) und dies würde durch Ihren Speicherzwang
 
verhindert.  
 
 
 
2.) Außerdem hat erst letzte Woche der Bundesgerichtshof entschieden,
 
dass die von einigen Internet-Zugangsanbietern zurzeit praktizierte
 
mehrtägige Vorratsdatenspeicherung, soweit sie nicht technisch zwingend
 
 
erforderlich ist, unzulässig ist. (http://bit.ly/ek7Uf2 )
 
erforderlich ist, unzulässig ist. (http://bit.ly/ek7Uf2 )
 +
## Ihr Papier *ist* eine Vorratsdatenspeicherung light". Denn das Eckpunktepapier unter Punkt II. sieht vor, dass für jede Internetverbindung jedes Internetnutzers in Deutschland ohne Anlass protokolliert werden soll, wann wer mit welcher IP-Adresse online war, was in Verbindung mit den Nutzungsprotokollen der Anbieter die Rekonstruktion unserer gesamten Internetnutzung ermöglichen würde. Die zu speichernden Daten sind sehr wohl Verkehrsdaten, die auf Vorrat gespeichert werden sollen.
 +
# Die 7-Tage-Frist ist *doch* verhandelbar, sagt die Justizministerin im ZDF Interview (http://bit.ly/gdW88J)
  
3.) Ihr Papier *ist* eine Vorratsdatenspeicherung light". Denn das
+
Dies sind die Punkte, die mir am Wichtigsten sind und ich bitte Sie um Rückmeldung.  
Eckpunktepapier unter Punkt II. sieht vor, dass für jede
 
Internetverbindung jedes Internetnutzers in Deutschland ohne Anlass
 
protokolliert werden soll, wann wer mit welcher IP-Adresse online war,
 
was in Verbindung mit den Nutzungsprotokollen der Anbieter die
 
Rekonstruktion unserer gesamten Internetnutzung ermöglichen würde. Die
 
zu speichernden Daten sind sehr wohl Verkehrsdaten, die auf Vorrat
 
gespeichert werden sollen.
 
 
 
4.) Die 7-Tage-Frist ist verhandelbar, sagt die Justizministerin im ZDF
 
Interview (http://bit.ly/gdW88J)
 
  
Dies sind die Punkte, die mir am Wichtigsten sind und ich bitte Sie um
+
Ich habe im folgenden auch noch Argumente um das Standard-Antwortschreiben zu widerlegen:
Rückmeldung.
 
  
Ich habe im folgenden auch noch Argumente um das
+
<Anrede>,
Standard-Antwortschreiben zu widerlegen:
 
  
Auf Ihre Musterantwort bin ich bestens vorbereitet. Leider besteht die
+
Auf Ihre Musterantwort bin ich bestens vorbereitet. Leider besteht die Hälfte Ihrer Argumente aus Nebelkerzen. Enttäuschend ist, dass 433 von Ihren 855 Wörtern am Thema vorbei gehen. Hier eine Liste der ungültigen Argumente:
Hälfte Ihrer Argumente aus Nebelkerzen. Enttäuschend ist, dass 433 von
 
Ihren 855 Wörtern am Thema vorbei gehen. Hier eine Liste der ungültigen
 
Argumente:
 
  
    1. Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets
+
  1. Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt.
        abgelehnt. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen
+
        1. Das steht im FDP-Wahlprogramm und ist meiner Ansicht nach der Grund, warum 14,6% der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme der FDP gegeben haben. Bitte halten Sie es ein.  
        das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition
+
  2. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.
        beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
+
        1. Hier geht es um Sie und Ihre Partei.  
        gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür
+
  3. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden.
        stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine
+
        1. Die FDP war nicht die einzige Gruppierung von Menschen, die ihre Bedenken geäußert haben. Erlauben Sie mir die Chuzpe zu behaupten, wäre die FDP ganz alleine am "Bedenken äußern" gewesen, wäre auch das BFG-Urteil nicht weitläufig bekannt.  
        entsprechende Richtlinie ablehnt.  
+
  4. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Das nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung dar.
            1. Das steht im FDP-Wahlprogramm und ist meiner Ansicht
+
        1. "Grundrechtsschonend" ist ein Unwort, denn entweder wird das Grundrecht eingehalten oder gebrochen. Solche Wortspielereien schaden Ihrem Ansehen.  
                nach der Grund, warum 14,6% der Wählerinnen und Wähler
+
  5. Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt,...
                ihre Stimme der FDP gegeben haben. Bitte halten Sie es
+
        1. Ein Wahlversprechen einzuhalten ist keine Blockadehaltung, sondern selbstverständlich.  
                ein.
+
  6. ...sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit eines solchen Instruments reagiert.
    2. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD)
+
        1. Bitte halten Sie Ihr Wahlversprechen ein. Die kriminalpolitische Lage ist nicht so schrecklich, wie sie von Ihren Koalitionspartnern dargestellt wird. (Wenn Sie Quellenangaben dazu benötigen, schreiben Sie mich bitte kurz an).  
        der Richtlinie im Rat zugestimmt.  
+
  7. Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat.
            1. Hier geht es um Sie und Ihre Partei.
+
        1. Die europäischen Staaten vor, was die EU für Gesetze zu machen hat. Was hat die FDP auf EU-Ebene gemacht?
    3. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind
+
        2. Zum Anderen, hat die BRD 12 Vertragsverletzungen gegen sich laufen (Stand: 25.01.2011), ähnlich wie alle europäischen Staaten der ersten Stunde.  
        durch das weitläufig bekannte Urteil des
+
  8. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt.
        Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt
+
        1. Warum lassen Sie sie in unsere Rechtsprechung reinfuchteln? Frau Reding hat keine juristische Ausbildung (und sowas wird EU-Justizministerin), ist gegen Internetzensur in China (http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3) aber für Internetfilter in der EU (http://www.zeit.de/digital/internet/2009-11/eu-netzsperren?page=all).  
        worden.  
+
  9. Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle zu.
            1. Die FDP war nicht die einzige Gruppierung von Menschen,
+
        1. Frau Redings Zitat ist kein echter Grund. Die Evaluierung muss ergeben, dass das Eckpunktepapier nicht Vorreiterrolle sein darf. Weiteres im 2. Teil.
                die ihre Bedenken geäußert haben. Erlauben Sie mir die
+
        2. Jede massenhafte Erfassung des Informations- und Kommunikationsverhalten vollkommen Unschuldiger verstößt gegen die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Der EU-Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Rumänische Verfassungsgerichtshof haben flächendeckende Veröffentlichungen, Erfassungen oder Aufzeichnungen persönlicher Daten bereits als unverhältnismäßig verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nur das Grundgesetz angewandt, nicht aber die ebenfalls zu beachtende EU-Grundrechtecharta und Europäische Menschenrechtskonvention geprüft.  
                Chuzpe zu behaupten, wäre die FDP ganz alleine am
+
  10. Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.
                "Bedenken äußern" gewesen, wäre auch das BFG-Urteil
+
        1. Ich habe das Eckpunktepapier nicht "Vorratsdatenspeicherung light" genannt. Weiteres im 2. Teil.  
                nicht weitläufig bekannt.
+
  11. Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde.
    4. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote
+
        1. Es geht um Ihre Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU, nicht um unseren Bundesdatenschutzbeauftragten.  
        Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die
+
  12. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde.
        Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss
+
        1. In diesem ersten Teil habe ich nur Nebelkerzen aufgezeigt. Diese Standardantwort der FDP beträgt 855 Wörter, ohne Nebelkerzen nur noch 433 Wörter. 50% Ihres Antwortvolumens besteht inhaltlich aus rhetorischen Mitteln. Das ist keine "grundrechtsfreundliche Politik".  
        die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Das
 
        nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener
 
        Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im
 
        Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu
 
        der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung
 
        dar.  
 
            1. "Grundrechtsschonend" ist ein Unwort, denn entweder wird
 
                das Grundrecht eingehalten oder gebrochen. Solche
 
                Wortspielereien schaden Ihrem Ansehen.
 
    5. Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die
 
        Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
 
        nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt,...  
 
            1. Ein Wahlversprechen einzuhalten ist keine
 
                Blockadehaltung, sondern selbstverständlich.  
 
    6. ...sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der
 
        Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit
 
        eines solchen Instruments reagiert.  
 
            1. Bitte halten Sie Ihr Wahlversprechen ein. Die
 
                kriminalpolitische Lage ist nicht so schrecklich, wie
 
                sie von Ihren Koalitionspartnern dargestellt wird. (Wenn
 
                Sie Quellenangaben dazu benötigen, schreiben Sie mich
 
                bitte kurz an).
 
    7. Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem
 
        Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der
 
        Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland
 
        notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie
 
        zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der
 
        Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher
 
        nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat.  
 
            1. Die europäischen Staaten vor, was die EU für Gesetze zu
 
                machen hat. Was hat die FDP auf EU-Ebene gemacht?
 
            2. Zum Anderen, hat die BRD 12 Vertragsverletzungen gegen
 
                sich laufen (Stand: 25.01.2011), ähnlich wie alle
 
                europäischen Staaten der ersten Stunde.
 
    8. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier
 
        als "guten Vorschlag" begrüßt.  
 
            1. Warum lassen Sie sie in unsere Rechtsprechung
 
                reinfuchteln? Frau Reding hat keine juristische
 
                Ausbildung (und sowas wird EU-Justizministerin), ist
 
                gegen Internetzensur in China
 
                (http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3)
 
                aber für Internetfilter in der EU
 
                (http://www.zeit.de/digital/internet/2009-11/eu-netzsperren?page=all).
 
    9. Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen
 
        der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine
 
        Vorreiterrolle zu.  
 
            1. Frau Redings Zitat ist kein echter Grund. Die
 
                Evaluierung muss ergeben, dass das Eckpunktepapier nicht
 
                Vorreiterrolle sein darf. Weiteres im 2. Teil.
 
            2. Jede massenhafte Erfassung des Informations- und
 
                Kommunikationsverhalten vollkommen Unschuldiger verstößt
 
                gegen die EU-Grundrechtecharta und die Europäische
 
                Menschenrechtskonvention. Der EU-Gerichtshof, der
 
                Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der
 
                Rumänische Verfassungsgerichtshof haben flächendeckende
 
                Veröffentlichungen, Erfassungen oder Aufzeichnungen
 
                persönlicher Daten bereits als unverhältnismäßig
 
                verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
 
                Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nur das
 
                Grundgesetz angewandt, nicht aber die ebenfalls zu
 
                beachtende EU-Grundrechtecharta und Europäische
 
                Menschenrechtskonvention geprüft.
 
    10. Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen
 
        QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen
 
        Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende
 
        Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern
 
        möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als
 
        "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der
 
        ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen
 
        Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.  
 
            1. Ich habe das Eckpunktepapier nicht
 
                "Vorratsdatenspeicherung light" genannt. Weiteres im 2.
 
                Teil.
 
    11. Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte
 
        inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten
 
        Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu
 
        verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige
 
        anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was
 
        in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen
 
        würde.  
 
            1. Es geht um Ihre Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU,
 
                nicht um unseren Bundesdatenschutzbeauftragten.  
 
    12. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt
 
        gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose
 
        Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich
 
        die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen,
 
        den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine
 
        grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde.  
 
            1. In diesem ersten Teil habe ich nur Nebelkerzen
 
                aufgezeigt. Diese Standardantwort der FDP beträgt 855
 
                Wörter, ohne Nebelkerzen nur noch 433 Wörter. 50% Ihres
 
                Antwortvolumens besteht inhaltlich aus rhetorischen
 
                Mitteln. Das ist keine "grundrechtsfreundliche Politik".
 
  
Unzufrieden mit Ihrem Eckpunktepapier sind der Deutscher
+
Unzufrieden mit Ihrem Eckpunktepapier sind der Deutscher Journalistenverband, die Neue Richtervereinigung, der Lesben- und Schwulenverband, die Zeitung "Neues Deutschland", internet-law.de, Dr. Konstantin von Notz (Grüne), Jan Philipp Albrecht (Grüne), Jan Korte (Linke), die Piratenpartei und Burkhard Lischka und Lars Klingbeil (SPD). (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?title=Wort_halten_FDP&section=10)
Journalistenverband, die Neue Richtervereinigung, der Lesben- und
 
Schwulenverband, die Zeitung "Neues Deutschland", internet-law.de, Dr.
 
Konstantin von Notz (Grüne), Jan Philipp Albrecht (Grüne), Jan Korte
 
(Linke), die Piratenpartei und Burkhard Lischka und Lars Klingbeil
 
(SPD).
 
(http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?title=Wort_halten_FDP&section=10)
 
  
Zweiter Teil:  
+
Zweiter Teil:
  
    1. Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte
+
  1. Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt.
        gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine
+
        1. Danke, ich hatte die Einleitung des Eckpapieres schon gelesen. :D  
        unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose
+
  2. Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert.
        Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80
+
        1. Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht neben einem Quick-Freeze-Verfahren unter Punkt 2 auch eine anlasslose Erfassung jeder Internetverbindung in Deutschland vor.  
        Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als
+
  3. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt.
        auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu
+
        1. Unter I.2 steht nicht Richtervorbehalt, sondern Staatsanwaltschaft.  
        recht u.a. die Intensität des damit verbundenen
+
  4. Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher.
        Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des
+
        1. Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen, der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde diese Möglichkeit beseitigen.  
        Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der
+
  5. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht.
        Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und
+
        1. "Wenn Sie eine einwöchige Erfassung aller Internetverbindungen für gerechtfertigt erachten, können Sie beispielsweise nicht begründen, warum nicht auch eine zweiwöchige, sechswöchige oder sechsmonatige Aufbewahrung der Daten gerechtfertigt sein soll. Das Bundeskriminalamt behauptet schon heute, eine einwöchige Vorratsdatenspeicherung würde „nicht annähernd den polizeilichen Bedarf decken. Selbst in einem noch so engen Zeitfenster von Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntniserlangung, Prüfung und Auskunftsersuchen sind wenige Tage in der Regel nicht ausreichend.“ http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/  
        Bewegungsprofile gerügt.  
+
  6. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig.
            1. Danke, ich hatte die Einleitung des Eckpapieres schon
+
        1. Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert.  
                gelesen. :D
+
  7. Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen, warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können.
    2. Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine
+
        1. Es können nicht ähnliche Straftaten erzielt werden, weil Art und Anzahl von Urheberrechtsdelikten nicht gleich Art und Anzahl von Kinderpornographie ist.
        Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren
+
        2. Es heißt nicht Kinderpornographie, sondern "Brutale Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Belästigung von Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendliche". Bitte informieren Sie sich unter http://mogis-verein.de/ bevor Sie mit diesem Thema argumentieren (so viel Anstand sollten Sie haben). Außerdem sollten Sie auch ein paar weitere Zahlen kennen (http://www.netzpolitik.org/2009/zahlenspiele-des-familienministeriums/). Stelle hiermit D als entkräftet fest.  
        sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder
+
  8. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen.
        Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses
+
        1. Die Ermittlungsbehörden haben nicht genug Personal und anstatt mehr einzustellen (das kostet), sollen Freiheiten abgeschafft werden  
        gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine
 
        Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur
 
        Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten
 
        unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke
 
        vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die
 
        Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher
 
        Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert.  
 
            1. Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht
 
                neben einem Quick-Freeze-Verfahren unter Punkt 2 auch
 
                eine anlasslose Erfassung jeder Internetverbindung in
 
                Deutschland vor.
 
    3. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager
 
        Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr
 
        verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem
 
        Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter
 
        Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter
 
        führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass
 
        die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein
 
        automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden
 
        und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die
 
        Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem
 
        Richtervorbehalt.  
 
            1. Unter I.2 steht nicht Richtervorbehalt, sondern
 
                Staatsanwaltschaft.  
 
    4. Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen
 
        Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich
 
        der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten
 
        gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken
 
        gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht
 
        einher.  
 
            1. Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen,
 
                der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone
 
                oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen
 
                wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität
 
                angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder
 
                Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde
 
                diese Möglichkeit beseitigen.
 
    5. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im
 
        Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf
 
        Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine
 
        Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu
 
        ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende
 
        Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung
 
        einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse
 
        zu einem Teilnehmer ermöglicht.  
 
            1. "Wenn Sie eine einwöchige Erfassung aller
 
                Internetverbindungen für gerechtfertigt erachten, können
 
                Sie beispielsweise nicht begründen, warum nicht auch
 
                eine zweiwöchige, sechswöchige oder sechsmonatige
 
                Aufbewahrung der Daten gerechtfertigt sein soll. Das
 
                Bundeskriminalamt behauptet schon heute, eine einwöchige
 
                Vorratsdatenspeicherung würde „nicht annähernd den
 
                polizeilichen Bedarf decken. Selbst in einem noch so
 
                engen Zeitfenster von Ereigniszeitpunkt, polizeilicher
 
                Kenntniserlangung, Prüfung und Auskunftsersuchen sind
 
                wenige Tage in der Regel nicht ausreichend.“
 
                http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/
 
    6. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die
 
        vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet
 
        die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per
 
        Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine
 
        bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen
 
        staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat
 
        das Bundesverfassungsgericht in dem
 
        Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist
 
        nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung
 
        mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig.  
 
            1. Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter
 
                wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in
 
                E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn
 
                IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell
 
                unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail
 
                nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt
 
                einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe"
 
                gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen
 
                Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen
 
                Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf
 
                Vorrat speichert.  
 
    7. Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein
 
        durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte
 
        über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von
 
        Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen,
 
        warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie
 
        Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können.  
 
            1. Es können nicht ähnliche Straftaten erzielt werden, weil
 
                Art und Anzahl von Urheberrechtsdelikten nicht gleich
 
                Art und Anzahl von Kinderpornographie ist.
 
            2. Es heißt nicht Kinderpornographie, sondern "Brutale
 
                Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Belästigung von
 
                Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendliche". Bitte
 
                informieren Sie sich unter http://mogis-verein.de/ bevor
 
                Sie mit diesem Thema argumentieren (so viel Anstand
 
                sollten Sie haben). Außerdem sollten Sie auch ein paar
 
                weitere Zahlen kennen
 
                (http://www.netzpolitik.org/2009/zahlenspiele-des-familienministeriums/). Stelle hiermit D als entkräftet fest.
 
    8. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über
 
        ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen.  
 
            1. Die Ermittlungsbehörden haben nicht genug Personal und
 
                anstatt mehr einzustellen (das kostet), sollen
 
                Freiheiten abgeschafft werden
 
  
Ich schlage vor, dass wir den Fokus der Diskussion weg von Ihrer
+
Ich schlage vor, dass wir den Fokus der Diskussion weg von Ihrer Standardantwort hin auf den Inhalt des Eckpunktepapiers wenden. Und dort nur auf die Punkte I und II. Ich würde es außerdem begrüßen, wenn Sie auf die Punkte des Offenen Briefes an Frau Leutheuser-Schnarrenberger eingingen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/
Standardantwort hin auf den Inhalt des Eckpunktepapiers wenden. Und dort
 
nur auf die Punkte I und II. Ich würde es außerdem begrüßen, wenn Sie
 
auf die Punkte des Offenen Briefes an Frau Leutheuser-Schnarrenberger
 
eingingen:
 
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/
 
  
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Mit freundlichen Grüßen,

Version vom 2. Februar 2011, 18:22 Uhr

E-Mails, die du an FDP-Bundestagsabgeordnete schickst, kannst du gerne hier eintragen:

  • ...

EMail an folgende Abgeordnete gesendet:

  • Ackermann, Jens , Sachsen-Anhalt
  • Ahrendt, Christian , Mecklenburg-Vorpommern
  • Aschenberg-Dugnus, Christine , Schleswig-Holstein
  • Bahr (Münster), Daniel , Nordrhein-Westfalen
  • Bernschneider, Florian , Niedersachsen
  • Blumenthal, Sebastian , Schleswig-Holstein
  • Bögel, Claudia , Nordrhein-Westfalen
  • Bracht-Bendt, Nicole , Niedersachsen
  • Breil, Klaus , Bayern
  • Brüderle, Rainer , Rheinland-Pfalz
  • Brunkhorst, Angelika , Niedersachsen
  • Burgbacher, Ernst , Baden-Württemberg
  • Buschmann, Marco , Nordrhein-Westfalen
  • Canel, Sylvia , Hamburg
  • Niebel, Dirk, Baden-Württemberg
  • Staffeldt, Torsten , Bremen

Mit folgendem Inhalt:


Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxxx,

ich möchte Sie bitten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen und ihr Wort halten, dass Sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und stets wiederholt hatten: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt".

Zur Information finden den offenen Brief des AK Vorrats an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema unter folgendem Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/brief_bminj_2011-01-17_anon.pdf

Vielen Dank schon mal im Voraus!

MfG xxxxxx


E-Mail an Herrn Westerwelle vom 17.1.2011

Sehr geehrter Herr Westerwelle,


am gestrigen Sonntag war ich Gast des FDP-Neujahrsempfangs in Hannover, auf dem Sie eine längere Rede gehalten haben.

Ich *war* enttäuscht darüber, dass Sie nur 2 von den 53 Minuten, die Ihre Rede gedauert hat, für das Kernthema Bürgerrechte übrig hatten.

Immerhin fanden Sie aber ein paar klare Worte. So sagten Sie zum Beispiel:

"Da gibt es in Deutschland eine Debatte nach dem Motto: je mehr Daten gesammelt werden, um so sicherer ist nachher der Staat. Wir müssen feststellen, dass wenn zu viele Daten gesammelt werden, dass man das Wichtige vom Unwichtigen nicht mehr unterscheiden kann. Dann hat man wegen einer Informationsflut das wirkliche Wichtige dann übersehen. Es gibt lauter Beispiele aus dem Zusammenhang der inneren Sicherheit, wo ... gegeben hat, z.B. wo ... nichts geschehen ist, weil die wichtigen von den unwichtigen Daten nicht unterscheiden konnte. Und deswegen geht es beim Thema innere Sicherheit um die Frage, dass wir Rechtssicherheit haben und nicht jeden Bürger ohne Anlaß unter Generalverdacht stellen. Sondern dass wir mit Anlaß, mit Vernunft mit Maß und Mitte Daten sammeln, um die Sicherheit zu vergrößern."

Für diese Aussagen haben sie im Auditorium kräftigen Applaus erhalten.

So weit so gut.

Ich *bin* nun aber noch viel mehr von Ihnen und von der FDP enttäuscht!

Warum?

Nachdem ich gestern vom Neujahrsempfang heimgekommen war erreichte mich die Nachricht, dass Frau Leutheuser-Schnarrenberger nun angeblich dazu bereit sei, eine 7tägige Speicherung von IP-Adressen zuzustimmen.

Ein derartiges Vorhaben wäre - aus technischer und praktischer Sicht - nichts anderes als eine Fortführung der Vorratsdatenspeicherung des vollständigen Internetverhaltens aller Bürger und ohne Verdacht.

Und es wäre selbst dann genau ebendiese Vorratsdatenspeicherung, gegen die Sie sich gestern mittag noch positioniert haben, wenn Sie für diese Regelung eine andere, verharmlosend wirkende Bezeichnung finden würden.

Offensichtlich ist "die FDP" der Meinung, dass eine Speicherung von IP-Adressen keine Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Bürger und den Inhalt der Kommunikation zuliesse.

Diese Meinung ist aus technischer Sicht völliger Nonsens und unhaltbar!

Herr Westerwelle, ich möchte es Ihnen ganz deutlich sagen:

Wenn Sie sich als FDP für eine derartige "Lösung", wie im heute veröffentlichten Eckpunktepapier nachzulesen, einsetzen und entsprechende Vorschriften installieren werden, haben Sie Ihr Renommé als Bürgerrechte-Partei vollständig und nachhaltig verspielt.

Die Verärgerung im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem ich mich engagiere, ist bereits jetzt enorm!

Über ihre gestrige Kehrtwende innerhalb weniger Stunden bin ich persönlich sehr verärgert, das werden Sie der Stimmung dieses Briefes sicherlich entnehmen können.

Bitte setzen Sie sich *jetzt und öffentlich* gegen diese fatale Fehlentwicklung ein!


Mit freundlichen Grüßen,


Rückmeldungen

  • Herr Breil:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat, wie Sie wissen, die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie können gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion - wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht - Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, nach wie vor vertritt.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Klaus Breil

Ab dem 24.01.2011

24.01.2011 Erstes Anschreiben

Text aus der 16. Version dieser Seite als Vorlage genommen (Link). Alle FDP Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen (Link) über deren Kontaktformular auf der Internetseite des Bundestages:

Sehr geehrteR Frau/Herr/Dr.

ich möchte Sie gerne morgen anrufen um mit Ihnen über die Vorratsdatenspeicherung / den Quick-Freeze zu sprechen und um Sie stellvertretend für die FDP daran zu erinnern Ihr Wort zu halten, welches Sie vor der Bundestagswahl in Ihrem Wahlprogramm gegeben und stets wiederholt hatten: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt". Zur Information finden Sie den offenen Brief des AK Vorrats an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema unter folgendem Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/brief_bminj_2011-01-17_anon.pdf Da Sie mir sicherlich über die Wichtigkeit dieses Themas für die Öffentlichkeit zustimmen, gehe ich davon aus, dass Sie einer Veröffentlichung unserer Diskussion nicht widersprechen werden?

Vielen Dank im Voraus, ich freue mich auf unser Gespräch!

Mit freundlichen Grüßen,

29.01.2011 Zweites Anschreiben

<Anrede>

leider haben Sie noch nicht auf meine E-Mail vom 24.01.2011 bezüglich der Vorratsdatenspeicherung die ich Ihnen über das Kontaktformular Ihrer Internetpräsenz auf bundestag.de geantwortet. Ich möchte Sie gerne kommende Woche anrufen um mit Ihnen über die Vorratsdatenspeicherung / den Quick-Freeze zu sprechen und um Sie stellvertretend für die FDP daran zu erinnern Ihr Wort zu halten, welches Sie vor der Bundestagswahl in Ihrem Wahlprogramm gegeben und stets wiederholt hatten: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt". Zur Information finden Sie den offenen Brief des AK Vorrats an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema unter folgendem Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/brief_bminj_2011-01-17_anon.pdf Da Sie mir sicherlich über die Wichtigkeit dieses Themas für die Öffentlichkeit zustimmen, gehe ich davon aus, dass Sie einer Veröffentlichung unserer Diskussion nicht widersprechen werden?

Vielen Dank im Voraus, ich freue mich auf unser Gespräch!

Mit freundlichen Grüßen,

25.01.2011 Standardantwort

Es scheint eine Antwortvorlage zu geben, da die Antwort von Jens Gerlich und Gabriele Molitor identisch sind. Erhalten von

  • Nach weniger als 1 Tag:
    • Jens Gerlich, RA Jens Gerlich, Referent, Büro Petra Müller, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel. +49 (0) 30 227 72 971, Mob. +49 (0) 17 788 81 464, Fax. +49 (0) 30 227 76 727, www.petra-mueller-fdp.de, Petra Müller ist Sprecherin für Stadtentwicklung der FDP-Bundestagsfraktion.
    • Gabriele Molitor, Gabriele Molitor MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030 - 227 71 799, Fax : 030 - 227 76 77, <enkode>gabriele.molitor@bundestag.de</enkode>
  • Nach weniger als 1 Woche
    • Gisela Piltz am 31.01.2011

<Anrede>,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" und die darin zum Ausdruck kommende Unterstützung für die Politik gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden.

Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Das nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung dar. Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt, sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit eines solchen Instruments reagiert. Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt. Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle zu.

Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.

Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt. Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt.

Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig. Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen, warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen.

Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen,

Beta-Antwort auf Antwortvorlage

Wie kann man diese Beta-Antwort verbessern? Vorschläge erwünscht.

<Anrede>,

Auf Ihre Musterantwort bin ich bestens vorbereitet. Leider besteht die Hälfte Ihrer Argumente aus Nebelkerzen. Enttäuschend ist, dass 433 von Ihren 855 Wörtern am Thema vorbei gehen. Hier eine Liste der ungültigen Argumente:

  1. Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt.
    1. Das steht im FDP-Wahlprogramm und ist meiner Ansicht nach der Grund, warum 14,6% der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme der FDP gegeben haben. Bitte halten Sie es ein.
  2. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.
    1. Hier geht es um Sie und Ihre Partei.
  3. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden.
    1. Die FDP war nicht die einzige Gruppierung von Menschen, die ihre Bedenken geäußert haben. Erlauben Sie mir die Chuzpe zu behaupten, wäre die FDP ganz alleine am "Bedenken äußern" gewesen, wäre auch das BFG-Urteil nicht weitläufig bekannt.
  4. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Das nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung dar.
    1. "Grundrechtsschonend" ist ein Unwort, denn entweder wird das Grundrecht eingehalten oder gebrochen. Solche Wortspielereien schaden Ihrem Ansehen.
  5. Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt,...
    1. Ein Wahlversprechen einzuhalten ist keine Blockadehaltung, sondern selbstverständlich.
  6. ...sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit eines solchen Instruments reagiert.
    1. Bitte halten Sie Ihr Wahlversprechen ein. Die kriminalpolitische Lage ist nicht so schrecklich, wie sie von Ihren Koalitionspartnern dargestellt wird. (Wenn Sie Quellenangaben dazu benötigen, schreiben Sie mich bitte kurz an).
  7. Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat.
    1. Die europäischen Staaten vor, was die EU für Gesetze zu machen hat. Was hat die FDP auf EU-Ebene gemacht?
    2. Zum Anderen, hat die BRD 12 Vertragsverletzungen gegen sich laufen (Stand: 25.01.2011), ähnlich wie alle europäischen Staaten der ersten Stunde.
  8. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt.
    1. Warum lassen Sie sie in unsere Rechtsprechung reinfuchteln? Frau Reding hat keine juristische Ausbildung (und sowas wird EU-Justizministerin), ist gegen Internetzensur in China (http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3) aber für Internetfilter in der EU (http://www.zeit.de/digital/internet/2009-11/eu-netzsperren?page=all).
  9. Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle zu.
    1. Frau Redings Zitat ist kein echter Grund. Die Evaluierung muss ergeben, dass das Eckpunktepapier nicht Vorreiterrolle sein darf. Weiteres im 2. Teil.
    2. Jede massenhafte Erfassung des Informations- und Kommunikationsverhalten vollkommen Unschuldiger verstößt gegen die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Der EU-Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Rumänische Verfassungsgerichtshof haben flächendeckende Veröffentlichungen, Erfassungen oder Aufzeichnungen persönlicher Daten bereits als unverhältnismäßig verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nur das Grundgesetz angewandt, nicht aber die ebenfalls zu beachtende EU-Grundrechtecharta und Europäische Menschenrechtskonvention geprüft.
  10. Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.
    1. Ich habe das Eckpunktepapier nicht "Vorratsdatenspeicherung light" genannt. Weiteres im 2. Teil.
  11. Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde.
    1. Es geht um Ihre Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU, nicht um unseren Bundesdatenschutzbeauftragten.
  12. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde.
    1. In diesem ersten Teil habe ich nur Nebelkerzen aufgezeigt. Diese Standardantwort der FDP beträgt 855 Wörter, ohne Nebelkerzen nur noch 433 Wörter. 50% Ihres Antwortvolumens besteht inhaltlich aus rhetorischen Mitteln. Das ist keine "grundrechtsfreundliche Politik".

Unzufrieden mit Ihrem Eckpunktepapier sind der Deutscher Journalistenverband, die Neue Richtervereinigung, der Lesben- und Schwulenverband, die Zeitung "Neues Deutschland", internet-law.de, Dr. Konstantin von Notz (Grüne), Jan Philipp Albrecht (Grüne), Jan Korte (Linke), die Piratenpartei und Burkhard Lischka und Lars Klingbeil (SPD). (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?title=Wort_halten_FDP&section=10)

Zweiter Teil:

  1. Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt.
    1. Danke, ich hatte die Einleitung des Eckpapieres schon gelesen. :D
  2. Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert.
    1. Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht neben einem Quick-Freeze-Verfahren unter Punkt 2 auch eine anlasslose Erfassung jeder Internetverbindung in Deutschland vor.
  3. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt.
    1. Unter I.2 steht nicht Richtervorbehalt, sondern Staatsanwaltschaft.
  4. Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher.
    1. Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen, der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde diese Möglichkeit beseitigen.
  5. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht.
    1. "Wenn Sie eine einwöchige Erfassung aller Internetverbindungen für gerechtfertigt erachten, können Sie beispielsweise nicht begründen, warum nicht auch eine zweiwöchige, sechswöchige oder sechsmonatige Aufbewahrung der Daten gerechtfertigt sein soll. Das Bundeskriminalamt behauptet schon heute, eine einwöchige Vorratsdatenspeicherung würde „nicht annähernd den polizeilichen Bedarf decken. Selbst in einem noch so engen Zeitfenster von Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntniserlangung, Prüfung und Auskunftsersuchen sind wenige Tage in der Regel nicht ausreichend.“ http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/
  6. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig.
    1. Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert.
  7. Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen, warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können.
    1. Es können nicht ähnliche Straftaten erzielt werden, weil Art und Anzahl von Urheberrechtsdelikten nicht gleich Art und Anzahl von Kinderpornographie ist.
    2. Es heißt nicht Kinderpornographie, sondern "Brutale Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Belästigung von Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendliche". Bitte informieren Sie sich unter http://mogis-verein.de/ bevor Sie mit diesem Thema argumentieren (so viel Anstand sollten Sie haben). Außerdem sollten Sie auch ein paar weitere Zahlen kennen (http://www.netzpolitik.org/2009/zahlenspiele-des-familienministeriums/). Stelle hiermit D als entkräftet fest.
  8. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen.
    1. Die Ermittlungsbehörden haben nicht genug Personal und anstatt mehr einzustellen (das kostet), sollen Freiheiten abgeschafft werden

Ich schlage vor, dass wir den Fokus der Diskussion weg von Ihrer Standardantwort hin auf den Inhalt des Eckpunktepapiers wenden. Und dort nur auf die Punkte I und II. Ich würde es außerdem begrüßen, wenn Sie auf die Punkte des Offenen Briefes an Frau Leutheuser-Schnarrenberger eingingen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/

Mit freundlichen Grüßen,

NRW FDP

Name Vorname Rufnumer Bundestag Status
Bahr (Münster) Daniel 030 227-73328 2. Anschreiben 29.01.2011
Blumenthal Sebastian 030 227-74696 siehe
Bögel Claudia 030 227-73871 2. Anschreiben 29.01.2011
Buschmann Marco 030 227-70088 siehe
Daub Helga 030 227-74734 erwarte Antwort bis 11.02.2011, Nicht im Wahlkreis am 02.02.2011
Djir-Sarai Dr. Bijan 030 227-72626 2. Anschreiben 29.01.2011
Essen Jörg van 030 227-74867 siehe
Flach Ulrike 030 227-77249 2. Anschreiben 29.01.2011
Fricke Otto 030 227-75255 2. Anschreiben 29.01.2011
Friedhoff Paul K. 030 227-74187 2. Anschreiben 29.01.2011
Hoyer Dr. Werner 030 227-77857 erwarte Antwort bis 11.02.2011
Kamp Heiner 030 227-72186 2. Anschreiben 29.01.2011
Kauch Michael 030 227-70535 erwarte Antwort bis 11.02.2011
Kopp Gudrun 030 227-73691 2. Anschreiben 29.01.2011
Lindner Christian 030 227-71793 siehe
Molitor Gabriele 030 227-71799 Beta-Antwort am 29.01.2011, warte
Müller Petra 030 227-72972 erwarte Antwort bis 11.02.2011
Piltz Gisela 030 227-71388 siehe
Schäffler Frank 030 227-74072 2. Anschreiben 29.01.2011
Vogel Johannes 030 227-73516 siehe
Westerwelle Dr. Guido 030 227-71636 siehe

30.01.2011 Antwort von Herr Kauch seine Referentin Frau Schwefel

<Anrede>

wir haben deshalb nicht auf Ihre Mail geantwortet, weil Sie bereits in Ihrer Mail vom 24.01. angekündigt hatten, uns am Folgetag telefonisch kontaktieren zu wollen. Das ist nicht geschehen. Ich kann Ihnen die Haltung unserer Fraktion aber gerne auch schriftlich skizzieren: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Vorschlag gemacht, der eine anlassbezogene Regelung vorsieht, die nicht zur massenhaften Erfassung des Kommunikationsverhaltens aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger führt. Dieser Vorschlag ist vor dem Hintergrund eines konkret drohenden Vertragsverletzungsverfahrens erfolgt. Er soll gerade im Hinblick auf die laufende Evaluierung der einschlägigen EU-Richtlinie und anstehenden Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof eine grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung aufzeigen, die auch angesichts des Verhandlungsstandes in Europa realistisch erscheint.

Für weitergehende Fragen bitte ich Sie, sich an das Büro des rechtspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Herrn Christian Ahrendt, zu wenden (<enkode>christian.ahrendt@bundestag.de</enkode> oder 030/227-71486.

Mit besten Grüßen, Michelle Schwefel


Michelle Schwefel Büroleiterin und pers. Referentin Bundestagsbüro Michael Kauch Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535 Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

31.01.2011 Antwort auf Herr Kauch seine Referentin Michelle Schwefel ihre Email

Sehr geehrte Frau Schwefel,

vielen Dank für Ihre E-Mail, dass Missverständnis über meinen Anruf liegt in meiner guten Erziehung, da ich Sie nicht in einem ungeeigneten Moment anrufen wollte.

Das Eckpunktepapier sieht unter Punkt II. vor, dass für jede Internetverbindung jedes Internetnutzers in Deutschland ohne Anlass protokolliert werden soll, wann wer mit welcher IP-Adresse online war, was in Verbindung mit den Nutzungsprotokollen der Anbieter die Rekonstruktion unserer gesamten Internetnutzung ermöglichen würde. Die zu speichernden Daten sind sehr wohl Verkehrsdaten, die auf Vorrat gespeichert werden sollen.

Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich jetzt schon in 12 EU-Vertragsverletzungsverfahren, es gibt also keinen Grund überhaupt etwas zu überstürzen.

Dieses Dokument der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik zeigt, dass Vorratsdatenspeicherung nutzlos ist (Dokument: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schaubilder_wirksamkeit_vorratsdatenspeicherung_2011-01-26.pdf , weitere Informationen http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/426/55/lang,de/ )

Außerdem ist "grundrechtsschonend" ein Unwort, denn entweder wird das Grundrecht eingehalten oder eben nicht.

Es geht hier um die Grundrechte aller Menschen, die Herrn Kauch im Bundestag vertritt, und um die Zukunft des Internets. Spätestens wenn über einen Gesetzentwurf abgestimmt wird, muss Herr Kauch ohnehin eine eigene Entscheidung treffen. Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung ist Kernbestandteil des FDP-Wahlprogramms, dafür steht Herr Kauch persönlich bei seinen Wählern in der Verantwortung. Bitten Sie doch Herrn Kauch, der Fraktion und seinen Wählern mitzuteilen, dass er der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen wird, auch nicht wie jetzt von der Bundesjustizministerin vorgeschlagen.

Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

30.01.2011 Anwort von Herrn Hoyer seinem Referent Markus Kaiser

<Anrede>

für Ihre erneute Mail vom 29. Januar 2011 danke ich Ihnen recht herzlich. Aus Ihrer ersten Mail ging leider nicht hervor, dass wir aktiv werden sollten. Wir haben vielmehr seit Dienstag auf Ihren Anruf gewartet. Gerne können Sie unser Büro unter 030/227-77857 erreichen.

Mit freundlichen Grüßen Markus Kaiser

01.02.2011 Anruf und Email mit weiteren Informationen an Herrn Hoyer

Gesprächsprotokoll: Link

Sehr geehrter Herr Hoyer, sehr geehrter Herr Kaiser, sehr geehrter Herr Roos(?),

hiermit möchte ich auf offen gebliebene Fragen des Telefonats mit Herrn Roos am 01.02.2011 eingehen:

1.) 7 Tage Speicherfrist

Falsch. Eine kürzere Speicherdauer würde nichts an den fatalen Wirkungen jeder allgemeinen und unterschiedslosen Totaldatenspeicherung ändern:

Denn jede allgemeine Verbindungsdatenaufzeichnung setzt vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen oder Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus.

Daneben schafft die Aufzeichnung von Verbindungsdaten das permanente Risiko, unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses rückschließen und nicht auf dessen Benutzer.

Dieses ständige Risiko von Nachteilen infolge von Kommunikationsprotokollen entfaltet eine enorme Abschreckungswirkung und vereitelt eine unbefangene Telefon- und Internetnutzung in sensiblen Situationen (z.B. anonyme Information von Journalisten, anonyme Meinungsäußerung im Internet, vertraulicher Austausch von Geschäftsgeheimnissen, vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten). Wenn gefährliche oder gefährdete Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen Hilfe suchen können, verhindert dies eine sinnvolle Prävention und kann sogar Leib und Leben Unschuldiger gefährden.

Die Zulassung einer Vorratsdatenspeicherung wäre ein Dammbruch auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft. Die globale Speicherung von Daten allein für eine mögliche künftige staatliche Verwendung würde allmählich alle Lebensbereiche erfassen, denn die vorsorgliche Protokollierung personenbezogener Daten ist für den Staat stets und in allen Bereichen nützlich. Wenn dem Staat die permanente Aufzeichnung des Verhaltens sämtlicher seiner Bürger ohne Anlass gestattet würde, würden schrittweise sämtliche Lebensbereiche in einer Weise registriert werden, wie es selbst unter früheren totalitären Regimes wie der DDR undenkbar war.

2.) Kinderpornographie

Ermittlungen wegen mutmaßlichen Besitzes kinderpornografischer Darstellungen waren aber schon im Jahr 2008 ohne Internet-Vorratsdatenspeicherung zu 87,5% erfolgreich - weit häufiger als sonstige Ermittlungsverfahren (durchschnittliche Aufklärungsquote 2008: 54,8%) (http://www.bka.de/pks/pks2008/download/pks-jb_2008_bka.pdf ). Nach Inkrafttreten einer Internet-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 erhöhte sich die hohe Aufklärungsquote im Bereich kinderpornografischer Darstellungen nicht, sondern sie fiel um 3,7% auf 83,8% ab. Weil eine Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote erfahrungsgemäß senkt, weil sie Straftäter zur verstärkten Nutzung von Verschleierungstechniken und anderen Kanälen veranlasst.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vorratsdatenspeicherung_die_kinderporno-luege.pdf

3.) IP Adressen in der Zukunft

http://blog.1und1.de/2010/05/07/ipv6-totale-ueberwachung/

4.) Zugriff auf gespeicherte Daten lassen keine Erstellung eines Persönlichkeitsprofiles

Aber genau dies ist der Fall: Die Kenntnis der Identität eines Internetnutzers macht in Verbindung mit "Logfiles" der Diensteanbieter potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar – nicht nur, mit wem wir in Verbindung standen (wie bei Telefon-Verbindungsdaten), sondern sogar die Inhalte, für die wir uns im Netz interessiert haben (gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe usw.). Internetdienste im In- und Ausland protokollieren verbreitet jeden unserer Klicks und jede unserer Eingaben auf Vorrat. Das Bundesverfassungsgericht meinte 2010 noch, eine Internet-Vorratsdatenspeicherung laufe nicht darauf hinaus, "eine allgemein umfassende Datensammlung zur weitestmöglichen Rekonstruierbarkeit jedweder Aktivitäten der Bürger zu schaffen", weil das deutsche Telemediengesetz verhindere, "dass die Internetnutzung inhaltlich in allgemeinen kommerziellen Datensammlungen festgehalten wird und damit rekonstruierbar bleibt." Das Gericht übersah dabei aber, dass ein deutsches Gesetz für die größten Diensteanbieter im Internet mit Sitz im Ausland von vornherein nicht gilt. Allein Google speichert jeden unserer Klicks neun Monate lang auf Vorrat und gibt jeden Tag dreimal solche Surfprotokolle an deutsche Behörden heraus – ohne richterliche Anordnung, auch präventiv und selbst an Nachrichtendienste. Vor dem Hintergrund solcher Surfprotokolle ist es gerade die Zuordnung der genutzten IP-Adresse, die Polizei und Geheimdiensten die "Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile" über uns ermöglicht. Aus der IP-Adresse lässt sich auch der Aufenthaltsort ableiten - neuerdings sogar, ob man von zuhause, auf der Arbeit oder unterwegs surft.

6.) Deutschland muss die EU-Richtlinien umsetzen

Falsch. Deutschland muss und darf die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen.

Artikel 114 (4) AEUV gibt Deutschland das Recht, trotz der EG-Richtlinie das aktuelle Verbot der Vorratsdatenspeicherung (§ 96 Telekommunikationsgesetz) wegen wichtiger Erfordernisse des Grundrechtsschutzes beizubehalten. Die Bundesjustizministerin braucht der Europäischen Kommission nur die beibehaltenen Bestimmungen des deutschen Rechts zu melden und die Gründe für deren Beibehaltung mitzuteilen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention, zu deren Einhaltung Deutschland verpflichtet ist, verbietet die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen mehrere Artikel dieser Konvention. Dies hat der Rumänische Verfassungsgerichtshof bereits entschieden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ändert an dieser Rechtslage nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat nur über die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit dem deutschen Grundgesetz entschieden, nicht aber mit der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention.


Mit bitte um Stellungnahmen und freundlichen Grüßen,

Koalitionsausschuss, Multiplikatoren

Name Vorname Ausschüsse/Tätigkeiten Rufnumer Bundestag Status
Ahrendt Christian VDS-Experte; Rechtspolitischer Sprecher der FDP; Rechtsausschuss 030 227-71486 1. Anschreiben 02.02.2011
Blumenthal Sebastian VDS-Experte; Mitglied Junge Liberale; Arbeit und Soziales, Enquete Internet, UA Neue Medien 030 227-74696 2. Anschreiben 29.01.2011
Buschmann Marco VDS-Experte; Mitglied Junge Liberale; Rechtsausschuss 030 227-70088 2. Anschreiben 29.01.2011
Essen Jörg van Verhandlungsführer, im Koalitionsausschuss, Vermittlungsausschuss, Rechtsausschuss 030 227-74867 2. Anschreiben 29.01.2011
Höferlin Manuel VDS-Experte; Innen, Recht, Internet-Enquete 030 227-78512 1. Anschreiben 02.02.2011
Homburger Birgit im Koalitionsausschuss, Fraktionsvorsitzende 030 227-71209 1. Anschreiben 02.02.2011
Leutheusser-Schnarrenberger Sabine VDS-Expertin; ist gegen VDS vor das BVerfG gezogen; Bundesministerin der Justiz 030 227-75162 1. Anschreiben 02.02.2011
Lindner Christian im Koalitionsausschuss; Mitglied Junge Liberale; Wirtschaftsausschuss 030 227-71793 2. Anschreiben 29.01.2011
Lindner Dr. Martin ist gegen VDS vor das BVerfG gezogen; Wirtschaft 030 227-73634 1. Anschreiben 02.02.2011
Piltz Gisela VDS-Expertin; Innenpolitische Sprecherin der FDP; ist gegen VDS vor das BVerfG gezogen; Innen, Sport 030 227-71388 erwarte Antwort bis 11.02.2011
Schulz Jimmy VDS-Experte; Mitglied im AK Vorrat; Innen, Internet-Enquete, UA Neue Medien 030 227-71627 1. Anschreiben 02.02.2011
Solms Dr. Hermann Otto ist gegen VDS vor das BVerfG gezogen, Wirtschaft 030 227-77456 2. Anschreiben 29.01.2011
Vogel Johannes ist gegen VDS vor das BVerfG gezogen; Mitglied Junge Liberale; Arbeitsmarktpolitischer Sprecher 030 227-73516 2. Anschreiben 29.01.2011
Westerwelle Dr. Guido im Koalitionsausschuss, Außenminister 030 227-71636 erwarte Antwort bis 11.02.2011

31.01.2011 Antwort von Gisela Piltz

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin zum Ausdruck kommende Unterstützung für die Politik gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Ich persönlich habe gemeinsam mit anderen Liberalen vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt. Die FDP hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden.

Mit diesem Urteil, über das ich mich als eine der Klägerinnen gefreut habe, hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion hat auf Initiative meines Kollegen Christian Ahrendt und mir im vergangenen November ein Positionspapier verabschiedet, in dem ein anlassbezogenes Einfrieren von Telekommunikationsverbindungsdaten bei konkretem Verdacht gefordert wird. Das Papier finden Sie unter http://www.fdp-fraktion.de/files/1228/Eckpunkte_Kriminalitaetsbekaempfung_Internet.pdf.

Das nunmehr von der Bundesjustizministerin vorgelegte Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet geht in die gleiche Richtung und stellt zudem ein konstruktives Angebot zur Einigung mit dem Koalitionspartner dar. Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu sehen. Obwohl derzeit die Richtlinie evaluiert wird und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, ist nicht zu verkennen, dass Deutschland Europarecht umsetzen muss. Erfreulicherweise hat die EU-Justizkommissarin Viviane Reding das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt, so dass dieses hoffentlich einen Beitrag zu einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie geben kann.

Zweifellos ist Ihnen bekannt, dass zwischen dem vorgeschlagenen Quick-Freeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung grundlegende Unterschiede bestehen. Von einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.

Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt.

Das von FDP-Fraktion wie auch der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines Verdachts gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Speicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Speicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Speicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt.

Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsverbindungsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor auf gesetzeskonformer Grundlage zu unternehmerischen Zwecken wie Rechnungslegung oder Qualitätskontrolle gespeichert wurden. Eine gesetzliche Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher.

Die Bundesjustizministerin hat zudem zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet eine auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht vorgeschlagen, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Hierbei soll allerdings nur auf Bestandsdaten, nicht auf Verkehrsdaten zurückgegriffen werden können. Durch eine auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht will die Justizministerin den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglichen. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig. Viele Unternehmen halten diese Daten ohnehin für einige Tage vor.

Weder die Vorschläge der Bundesjustziministerin noch die der FDP-Fraktion sind inhaltlich mit den ebenfalls als Quick-Freeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

Zu Ihrer Information verweise ich noch auf eine gemeinsame Pressekonferenz meines Kollegen Christian Ahrendt, der Bundesjustizministerin und mir zu dem von der Justizministerin vorgelegten Eckpunktepapier hin: http://www.youtube.com/watch?v=E5HtmTmD74A

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz

01.02.2011 Antwort auf Frau Gisela Piltz

Sehr geehrte Frau Piltz,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

In Ihrer Videokonferenz sind mir folgende Fehler aufgefallen bei denen die ich um Klärung bitte.

  1. Die vorgeschlagene Speicherung von Daten über jede Internetnutzung ging nicht über die bisherige Praxis der Anbieter hinaus:
    1. Falsch, denn Arcor/Vodafone, Versatel speichern nicht auf Vorrat (http://bit.ly/gL2Tt1 ) und dies würde durch Ihren Speicherzwang verhindert.
  2. Außerdem hat erst letzte Woche der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einigen Internet-Zugangsanbietern zurzeit praktizierte mehrtägige Vorratsdatenspeicherung, soweit sie nicht technisch zwingend

erforderlich ist, unzulässig ist. (http://bit.ly/ek7Uf2 )

    1. Ihr Papier *ist* eine Vorratsdatenspeicherung light". Denn das Eckpunktepapier unter Punkt II. sieht vor, dass für jede Internetverbindung jedes Internetnutzers in Deutschland ohne Anlass protokolliert werden soll, wann wer mit welcher IP-Adresse online war, was in Verbindung mit den Nutzungsprotokollen der Anbieter die Rekonstruktion unserer gesamten Internetnutzung ermöglichen würde. Die zu speichernden Daten sind sehr wohl Verkehrsdaten, die auf Vorrat gespeichert werden sollen.
  1. Die 7-Tage-Frist ist *doch* verhandelbar, sagt die Justizministerin im ZDF Interview (http://bit.ly/gdW88J)

Dies sind die Punkte, die mir am Wichtigsten sind und ich bitte Sie um Rückmeldung.

Ich habe im folgenden auch noch Argumente um das Standard-Antwortschreiben zu widerlegen:

<Anrede>,

Auf Ihre Musterantwort bin ich bestens vorbereitet. Leider besteht die Hälfte Ihrer Argumente aus Nebelkerzen. Enttäuschend ist, dass 433 von Ihren 855 Wörtern am Thema vorbei gehen. Hier eine Liste der ungültigen Argumente:

  1. Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt.
        1. Das steht im FDP-Wahlprogramm und ist meiner Ansicht nach der Grund, warum 14,6% der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme der FDP gegeben haben. Bitte halten Sie es ein. 
  2. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.
        1. Hier geht es um Sie und Ihre Partei. 
  3. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden.
        1. Die FDP war nicht die einzige Gruppierung von Menschen, die ihre Bedenken geäußert haben. Erlauben Sie mir die Chuzpe zu behaupten, wäre die FDP ganz alleine am "Bedenken äußern" gewesen, wäre auch das BFG-Urteil nicht weitläufig bekannt. 
  4. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Das nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung dar.
        1. "Grundrechtsschonend" ist ein Unwort, denn entweder wird das Grundrecht eingehalten oder gebrochen. Solche Wortspielereien schaden Ihrem Ansehen. 
  5. Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt,...
        1. Ein Wahlversprechen einzuhalten ist keine Blockadehaltung, sondern selbstverständlich. 
  6. ...sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit eines solchen Instruments reagiert.
        1. Bitte halten Sie Ihr Wahlversprechen ein. Die kriminalpolitische Lage ist nicht so schrecklich, wie sie von Ihren Koalitionspartnern dargestellt wird. (Wenn Sie Quellenangaben dazu benötigen, schreiben Sie mich bitte kurz an). 
  7. Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat.
        1. Die europäischen Staaten vor, was die EU für Gesetze zu machen hat. Was hat die FDP auf EU-Ebene gemacht?
        2. Zum Anderen, hat die BRD 12 Vertragsverletzungen gegen sich laufen (Stand: 25.01.2011), ähnlich wie alle europäischen Staaten der ersten Stunde. 
  8. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt.
        1. Warum lassen Sie sie in unsere Rechtsprechung reinfuchteln? Frau Reding hat keine juristische Ausbildung (und sowas wird EU-Justizministerin), ist gegen Internetzensur in China (http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3) aber für Internetfilter in der EU (http://www.zeit.de/digital/internet/2009-11/eu-netzsperren?page=all). 
  9. Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle zu.
        1. Frau Redings Zitat ist kein echter Grund. Die Evaluierung muss ergeben, dass das Eckpunktepapier nicht Vorreiterrolle sein darf. Weiteres im 2. Teil.
        2. Jede massenhafte Erfassung des Informations- und Kommunikationsverhalten vollkommen Unschuldiger verstößt gegen die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Der EU-Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Rumänische Verfassungsgerichtshof haben flächendeckende Veröffentlichungen, Erfassungen oder Aufzeichnungen persönlicher Daten bereits als unverhältnismäßig verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nur das Grundgesetz angewandt, nicht aber die ebenfalls zu beachtende EU-Grundrechtecharta und Europäische Menschenrechtskonvention geprüft. 
 10. Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.
        1. Ich habe das Eckpunktepapier nicht "Vorratsdatenspeicherung light" genannt. Weiteres im 2. Teil. 
 11. Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde.
        1. Es geht um Ihre Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU, nicht um unseren Bundesdatenschutzbeauftragten. 
 12. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde.
        1. In diesem ersten Teil habe ich nur Nebelkerzen aufgezeigt. Diese Standardantwort der FDP beträgt 855 Wörter, ohne Nebelkerzen nur noch 433 Wörter. 50% Ihres Antwortvolumens besteht inhaltlich aus rhetorischen Mitteln. Das ist keine "grundrechtsfreundliche Politik". 

Unzufrieden mit Ihrem Eckpunktepapier sind der Deutscher Journalistenverband, die Neue Richtervereinigung, der Lesben- und Schwulenverband, die Zeitung "Neues Deutschland", internet-law.de, Dr. Konstantin von Notz (Grüne), Jan Philipp Albrecht (Grüne), Jan Korte (Linke), die Piratenpartei und Burkhard Lischka und Lars Klingbeil (SPD). (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?title=Wort_halten_FDP&section=10)

Zweiter Teil:

  1. Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt.
        1. Danke, ich hatte die Einleitung des Eckpapieres schon gelesen. :D 
  2. Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert.
        1. Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht neben einem Quick-Freeze-Verfahren unter Punkt 2 auch eine anlasslose Erfassung jeder Internetverbindung in Deutschland vor. 
  3. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt.
        1. Unter I.2 steht nicht Richtervorbehalt, sondern Staatsanwaltschaft. 
  4. Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher.
        1. Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen, der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde diese Möglichkeit beseitigen. 
  5. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht.
        1. "Wenn Sie eine einwöchige Erfassung aller Internetverbindungen für gerechtfertigt erachten, können Sie beispielsweise nicht begründen, warum nicht auch eine zweiwöchige, sechswöchige oder sechsmonatige Aufbewahrung der Daten gerechtfertigt sein soll. Das Bundeskriminalamt behauptet schon heute, eine einwöchige Vorratsdatenspeicherung würde „nicht annähernd den polizeilichen Bedarf decken. Selbst in einem noch so engen Zeitfenster von Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntniserlangung, Prüfung und Auskunftsersuchen sind wenige Tage in der Regel nicht ausreichend.“ http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/ 
  6. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig.
        1. Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert. 
  7. Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen, warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können.
        1. Es können nicht ähnliche Straftaten erzielt werden, weil Art und Anzahl von Urheberrechtsdelikten nicht gleich Art und Anzahl von Kinderpornographie ist.
        2. Es heißt nicht Kinderpornographie, sondern "Brutale Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Belästigung von Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendliche". Bitte informieren Sie sich unter http://mogis-verein.de/ bevor Sie mit diesem Thema argumentieren (so viel Anstand sollten Sie haben). Außerdem sollten Sie auch ein paar weitere Zahlen kennen (http://www.netzpolitik.org/2009/zahlenspiele-des-familienministeriums/). Stelle hiermit D als entkräftet fest. 
  8. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen.
        1. Die Ermittlungsbehörden haben nicht genug Personal und anstatt mehr einzustellen (das kostet), sollen Freiheiten abgeschafft werden 

Ich schlage vor, dass wir den Fokus der Diskussion weg von Ihrer Standardantwort hin auf den Inhalt des Eckpunktepapiers wenden. Und dort nur auf die Punkte I und II. Ich würde es außerdem begrüßen, wenn Sie auf die Punkte des Offenen Briefes an Frau Leutheuser-Schnarrenberger eingingen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/

Mit freundlichen Grüßen,

02.02.2011 Antwort von Dr. Westerwelle sein Referent Kai P. Feigenbutz

<Anrede>

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. Januar 2011 und für Ihre offenen Worte.

Die Aussage Dr. Westerwelle, dass die FDP die „anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung“ ablehnt, hat nach wie vor Gültigkeit. Gern weisen wir deshalb auf die Unterschiede zwischen der Vorratsdatenspeicherung und der Sicherungsanordnung (Quick-Freeze) hin.

Die Vorratsdatenspeicherung speicherte ohne Anlass und pauschal von allen Bundesbürgern Telekommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat. Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sah u.a. vor, dass Telekommunikationsanbieter speichern mussten wer mit wem telefonierte, wer wem eine SMS schickte und wer sich mit seinem Telefon wo aufhielt. Eine Sicherungsanordnung (Quick-Freeze) darf hingegen nur im konkreten Fall eines Ermittlungsverfahrens ergehen.

Eine Sicherungsanordnung betrifft zudem nur bestimmte Anschlüsse (z. B. den Telefonanschluss des Tatverdächtigen), während eine Vorratsdatenspeicherung die Daten von allen Anschlussinhabern im Bundesgebiet erfasste, ohne dass diese dafür einer Straftat verdächtig sein müssten. Eine Sicherungsanordnung ist keine umfassende Datenspeicherung und ermöglicht gleichwohl im konkreten Einzelfall eine effektive Strafverfolgung.

Die Speicherungspflicht von sieben Tagen für Internetzugangsdaten ist keine Vorratsdatenspeicherung „light“, sondern unterscheidet sich grundsätzlich von der früheren Vorratsdatenspeicherung: Es werden ausschließlich die Internetzugangsdaten gespeichert und diese auch nur für einen eng begrenzten Zeitraum. Und anders als bei der alten Regelung ist hier kein Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Verkehrsdaten möglich, sondern es werden nur Bestandsdatenauskünfte erteilt.

Seien Sie versichert, dass die Freien Demokraten auch in Zukunft für eine vernünftige Balance von Freiheit und Sicherheit eintreten werden. Dabei setzen wir auf Ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Kai P. Feigenbutz Leiter des Abgeordnetenbüros Wissenschaftlicher Mitarbeiter Dr. Guido Westerwelle MdB

02.02.2011 Antwort auf Dr. Westerwelle sein Referent Kai P. Feigenbutz

Sehr geehrter Dr. Westerwelle, sehr geehrter Herr Feigenbutz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung auf folgende offene Bedenken.

1.) Es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen Vorratsdatenspeicherung, Sicherungsanordnung (Quick-Freeze) und dem Eckpunktepapier. Viel schlimmer noch, entgegen Ihrer Aussage sieht das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums neben einem Quick-Freeze-Verfahren unter Punkt 2 auch eine *anlasslose* *Erfassung* *jeder* *Internetverbindung* in Deutschland vor.

2.) Sicherungsanordnung diskriminiert! Der Vorschlag diskriminiert Internetnutzer gegenüber Telefonnutzern, Briefeschreibern und Fernsehzuschauern. Warum soll gerade im Internet nachvollziehbar sein, was wir lesen, was wir schreiben und mit wem wir uns unterhalten? Auch über Telefon, in Briefen und in persönlichen Gesprächen werden Straftaten begangen, ohne dass eine verdachtslose Totalprotokollierung erfolgt. Der Vorschlag würde bedeuten, dass künftig jeder Internetnutzer in Deutschland befürchten müsste, sich für sein angebliches Verhalten im Netz rechtfertigen zu müssen. Er würde alle Internetnutzer unter Generalverdacht stellen.

3.) Die Sicherungsanordnung *ist eine* umfassende Datenspeicherung Aus den obigen Punkten folgt: Die zu speichernden Daten sind sehr wohl Verkehrsdaten, die auf Vorrat gespeichert werden sollen.

4.) Sie Sicherungsanforderungen ufern aus, es gibt keine effektive Strafverfolgung. -In Deutschland sind Zugriffe auf Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat gesetzlich zugelassen (§ 100g StPO). Zugriff erhalten zu diesem Zweck die Staatsanwaltschaft und die Polizei, aber auch ausländische Staaten wie die USA, Albanien, Azerbaijan und Russland im Rahmen von Rechtshilfeübereinkommen (§ 59 IRG). Was mit den Daten im Ausland geschieht, ist nicht kontrollierbar. Bei Abfragen zur Verfolgung von Straftaten ist eine richterliche Anordnung erforderlich (§ 100g StPO), aber auch hier überprüft der Richter *nur* das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen. - Nachrichtendienste dürfen ohne richterliche Genehmigung Verbindungsdaten abfragen (§ 8a BVerfSchG, § 10 MAD-G, § 8 Abs. 3a BND-G). Auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten dürfen aufgrund des jetzt beschlossenen Gesetzes noch nicht an Nachrichtendienste übermittelt werden. Es bedarf dazu eines weiteren Gesetzes. - Zugriff auf die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) haben nach § 113 TKG 1.000 (http://bit.ly/gt9JRP) verschiedene Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit). Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) werden Zugriffe in einem direkten Online-Abrufverfahren zugelassen (§ 112 TKG). In keinem dieser Fälle ist eine richterliche Anordnung erforderlich. - Auch die Film- und Musikindustrie und andere "Rechteinhaber" dürfen Auskunft über die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern verlangen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können (§101 UrhG http://bit.ly/hpejDa ). Hier ist zwar eine richterliche Anordnung erforderlich, aber der Richter überprüft nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen. - Eine Untersuchung (http://bit.ly/hvOJT7 ) über das Abhören von Telefonen hat im Übrigen gezeigt, dass das Erfordernis eines "richterlichen Beschlusses" keine wirksame Kontrolle gewährleistet: In sehr vielen Fällen wurde eine Blankoerlaubnis erteilt, ohne dass auch nur die eingereichten Schriftstücke näher begutachtet und bei Fehlen der rechtlichen Voraussetzungen Anträge abgelehnt wurden (http://bit.ly/eXDO0U ). Der "richterliche Beschluss" konnte auch nicht verhindern, dass die Anzahl von Telefonüberwachungen seit Jahren immer weiter ansteigt - aufgrund einer Verwässerung der Voraussetzungen für Überwachungsmaßnahmen, nicht etwa aufgrund eines entsprechend starken Anstiegs der Verbrechensanzahl. Dass nur die Einrichtung der Überwachung, nicht aber deren weitere Durchführung der richterlichen Kontrolle unterliegt, wird dabei ebenfalls immer wieder von Datenschützern bemängelt (http://bit.ly/gn3OFV ). - Abgesehen davon zeigt nicht nur die Mautbrückendiskussion (http://bit.ly/fL5otq), wie unsicher rechtlich geschützte Datensammlungen auf Dauer sind. Zugriffsbeschränkungen, die heute noch gesetzlich vorgesehen sind, können morgen schon durch Gesetzesänderungen verwässert oder aufgehoben werden. Dieser Mechanismus ist immer wieder zu beobachten. Beispielsweise war der Zugriff auf Bankkonten-Stammdaten ursprünglich nur zur Bekämpfung des Terrorismus eingeführt worden. Heute haben Finanzämter, Sozialämter und viele mehr Zugriff auf diese Daten. - All diese Aspekte sind Grund genug, an der dauerhaften Sicherheit der Daten vor Missbrauch sowie dem Zugriff nichtstaatlicher Stellen zu zweifeln. Das Aushebeln gesetzlicher Schutzmechanismen (z.B. Mautzweckbindung), Gummiparagraphen (sehr unscharfe Gesetze), menschliches Versagen (z.B. fehlerhafte richterliche Kontrolle) und die fortschreitende Auslagerung von Staatsaufgaben an die private Wirtschaft (Datenzugriff von "Rechteinhabern") lassen kaum erwarten, dass gerade bei vorratsgespeicherten Daten mit besonderer Gewissenhaftigkeit vorgegangen wird. - In einer ganzen Reihe von Fällen sind Telekommunikationsdaten in Deutschland (z.B. http://bit.ly/eTJrk5 ), Italien, Griechenland, Lettland, Bulgarien, der Slowakei und Ungarn missbraucht worden oder verloren gegangen. Telekommunikationsunternehmen wie die Deutsche Telekom oder Vodafone ist es immer wieder nicht gelungen, gespeicherte Verbindungsdaten zu schützen. Solche Daten wurden gestohlen, verkauft und missbraucht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellte 2009 (http://bit.ly/frLhoI ) schwere Mängel bei der damaligen Vorratsdatenspeicherung fest: Der Zugriff auf die Daten war nicht nachvollziehbar, es wurden mehr Daten gespeichert als erlaubt (z.B. Standortdaten und E-Mail-Daten) und die Daten wurden nicht nach sechs Monaten gelöscht. - Verbindungs- und Standortdaten werden schon heute in tausenden (http://bit.ly/hVkqJx) von Strafverfahren jährlich abgefragt, die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Bestandsdaten) wird sogar mehrere Millionen Mal jährlich abgefragt (4,5 Mio. mal im Jahr 2009 oder über 10.000mal am Tag http://bit.ly/g7dPZl). Die Vorratsdatenspeicherung hat die Zahl der Abfragen noch einmal sprunghaft ansteigen lassen. In Anbetracht dessen kann keine Rede davon sein, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten engen Voraussetzungen unterliege.

5.) Die Speicherungspflicht von sieben Tagen steht gar nicht gest - Siehe auch das Interview der Bundesjustizministerin im mit dem ZDF (http://bit.ly/gdW88J ), in dem sie ankündigt, die in ihrem Vorschlag vorgesehenen Fristen und Ausgestaltungen seien mit CDU und CSU verhandelbar. Die Union will sogar eine sechsmonatige Erfassung jeder Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet erreichen.

6.) Internetzugangsdaten/Bestandsdaten/IP-Adressen ermöglichen leicht eine Profilerstellung (Diese Daten sind klar von Vertragsdaten abzugrenzen, die kaum Rückschlüsse auf das Privatleben zulassen): Anhand dieser IP-Adresse protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert. Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen, der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde diese Möglichkeit beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte: "Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

7.) "Seien Sie versichert, dass die Freien Demokraten auch in Zukunft für eine vernünftige Balance von Freiheit und Sicherheit eintreten werden.": Offensichtlich bin ich verunsichert, ich bitte also um Rückmeldung, wenn Sie möchten, rufe ich Sie auch gerne an.

Außerdem möchte ich auf einen wichtigen Punkt eingehen, wenn Sie Freiheit und Sicherheit balancieren möchten:

ST-A.) Der Vorschlag bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf „potenziell verdächtiger“ Seiten oder die Verwendung „potenziell verdächtiger“ Suchwörter befürchten müsste. So ermittelte das Bundeskriminalamt gegen Personen, die „auffällig oft“ auf Internetseiten über die „militante gruppe“ zugreifen, obwohl dies aus vielerlei Gründen, etwa journalistischer Art, legitim sein kann (http://bit.ly/gWiIjb ). 2007 ist eine – ergebnislose – Wohnungsdurchsuchung bei Globalisierungskritikern damit begründet worden, der Betroffene habe eine „umfassende Internetrecherche“ zu einer Firma vorgenommen, die später Ziel eines Brandanschlags wurde (http://bit.ly/hZ98HP ).

ST-B.) Das Eckpunktepapier setzt vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen oder Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus.

ST-C.) Das Eckpunktepapier schafft das permanente Risiko, unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses rückschließen und nicht auf dessen Benutzer.

ST-D.) Die verbundenen Risiken würden abschreckend wirken und eine unbefangene Internetnutzung in sensiblen Situationen verhindern: -anonyme Information von Journalisten per E-Mail, -anonyme Meinungsäußerung im Internet, -vertraulicher Austausch von Geschäftsgeheimnissen, -vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, -psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in Not. Menschen in besonderen Situationen (z.B. Notlagen, Krankheiten) sind nur in vollständiger Anonymität bereit, Informationen und Hilfe zu suchen, sich untereinander auszutauschen und sich beraten zu lassen (z.B. Chatrooms für Opfer sexuellen Missbrauchs). Wenn gefährliche oder gefährdete Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen Hilfe suchen können, kann dies Leib und Leben Unschuldiger gefährden

ST-E.)„Der Staat ist verpflichtet, seine Bürger zu schützen. Die Bürger haben einen Anspruch auf Sicherheit.“ Falsch. Mehr als angemessene Maßnahmen gegen Kriminalität können die Bürger vom Staat nicht verlangen. Einen „Anspruch auf Sicherheit“ kann es schon deshalb nicht geben, weil kein Staat eine vollständige Sicherheit vor Straftaten gewährleisten kann. Selbst Polizeistaaten mit unbegrenzter Macht (z.B. die DDR) haben die Kriminalität nie beseitigen können. Umgekehrt gab es in solchen Staaten viel Korruption, Willkür und Staatskriminalität. Ein demokratischer Rechtsstaat geht entschlossen gegen Straftäter vor. Er erlegt sich zum Schutz Unschuldiger und zur Gewährleistung einer freiheitlichen Gesellschaft aber bewusst Grenzen und Fesseln auf. Gerade dies macht seinen Charakter und seine Stärke als Rechtsstaat aus.

Das waren ein paar Staatsterror (ST)-Argumente.

Darf ich darauf aufmerksam, dass folgende Verbände ebenfalls gegen das Eckpunktepapier sind (nicht vollständig): I. Lesben- und Schwulenverband http://bit.ly/fC2yDI II. Deutscher Journalistenverband http://bit.ly/eEGtMQ III. Neue Richtervereinigung http://bit.ly/i1h1dF - ich habe noch weitere Links zu kritischen Verbänden, wenn Sie diese wünschen.

Im Übrigen geht die FDP überhaupt nicht auf das reale zukünftige Bürgerrechtsprobleme ein, wenn IPv4 durch IPv6 ersetzt wird: http://bit.ly/hBjZnq


Ich zitiere Sie: "Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung ist Kernbestandteil des FDP-Wahlprogramms, dafür ist die FDP gewählt worden. Die Vorratsdatenspeicherung muss für die FDP als Bürgerrechtspartei eine rote Linie sein, die nicht verhandelbar ist. Man muss mit der Union keinen Kompromiss eingehen, der eine Vorratsdatenspeicherung vorsieht, denn ohne die FDP hat die Union keine Mehrheit."

Es geht hier um die Grundrechte aller Menschen in Deutschland und die Zukunft des Internets. Spätestens wenn über einen Gesetzentwurf abgestimmt wird, muss eine eigene Entscheidung getroffen werden. Ich bitte Sie der Fraktion und Ihren Wählern mitzuteilen, dass Sie der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen wird, auch nicht wie jetzt von der Bundesjustizministerin vorgeschlagen.


Mit Bitte um Rückmeldung,