Position von Dr. Hans-Peter Friedrich: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: Sehr geehrter Herr xxx, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 24. Juni 2013. Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung: 1. Ich hatte Ihre Anfrage zum...)
 
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Sehr geehrter Herr xxx,
 
Sehr geehrter Herr xxx,
  
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 24. Juni 2013.
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ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom xxxx.
  
 
Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:
 
Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:

Version vom 5. Dezember 2013, 13:59 Uhr

Sehr geehrter Herr xxx,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom xxxx.

Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:

1. Ich hatte Ihre Anfrage zum Anlass genommen und im Bundesministerium des Innern beim zuständigen Fachreferat zum tagesaktuellen Stand hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung nachgefragt. Gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wegen Vertragsverletzung eine Klage anhängig. Gerade auch vor dem Hintergrund dieses anhängigen Klageverfahrens prüft die Bundesregierung zur Zeit sorgfältig die verschiedenen Alternativen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Federführung zur Vorratsdatenspeicherung nicht beim Bundesministerium des Innern sondern beim Bundesministerium der Justiz liegt.

2. Sie weisen in Ihrem Schreiben darauf hin, dass verschiedene Studien die Sinnlosigkeit einer Vorratsdatenspeicherung belegen würden. Zu der Bedeutung von Mindestspeicherfristen für Gefahrenabwehr und zur Studie des BKA hinsichtlich der Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen wird auf die Internetseite des BMI

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Kriminalitaetsbekaempfung/Mindestspeicherfrist/mindestspeicherfrist_node.html;jsessionid=F24DB3F875E6BD6B09BA8180D00347FF.2_cid373

verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Heinrich Lorenz

Antwort E-Mail auf die Anfrage bezüglich der Vorratsdatenspeicherung an Dr. Hans-Peter Friedrich