ALGII: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
Roam (Diskussion | Beiträge) K (Änderungen von Wir speichern nicht! (Beiträge) rückgängig gemacht und letzte Version von Twister wiederhergestellt) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | |||
ALG II, auch Hartz IV genannt, ist die finanzielle monatliche Leistung, die ein Arbeitssuchender erhält. ALG II wird erst dann gezahlt, wenn der Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld) erlischt, die Höhe des Bertrages liegt deutlich unter dem von ALG I. | ALG II, auch Hartz IV genannt, ist die finanzielle monatliche Leistung, die ein Arbeitssuchender erhält. ALG II wird erst dann gezahlt, wenn der Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld) erlischt, die Höhe des Bertrages liegt deutlich unter dem von ALG I. | ||
In Bezug auf den Datenschutz gibt es beim Thema ALG II viele Kritiken, die hier erläutert werden sollen [[ALGII_Datenschutz]]. | In Bezug auf den Datenschutz gibt es beim Thema ALG II viele Kritiken, die hier erläutert werden sollen [[ALGII_Datenschutz]]. | ||
Ferner soll es hier Hinweise auf [[ALGII_Urteile]] usw. geben, so dass praktische Hilfe zur Selbsthilfe in Bezug auf den Datenschutz ermöglicht wird. | Ferner soll es hier Hinweise auf [[ALGII_Urteile]] usw. geben, so dass praktische Hilfe zur Selbsthilfe in Bezug auf den Datenschutz ermöglicht wird. |
Version vom 25. Februar 2010, 16:02 Uhr
ALG II, auch Hartz IV genannt, ist die finanzielle monatliche Leistung, die ein Arbeitssuchender erhält. ALG II wird erst dann gezahlt, wenn der Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld) erlischt, die Höhe des Bertrages liegt deutlich unter dem von ALG I.
In Bezug auf den Datenschutz gibt es beim Thema ALG II viele Kritiken, die hier erläutert werden sollen ALGII_Datenschutz. Ferner soll es hier Hinweise auf ALGII_Urteile usw. geben, so dass praktische Hilfe zur Selbsthilfe in Bezug auf den Datenschutz ermöglicht wird.