IPv6: Unterschied zwischen den Versionen

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# Unterstützung für IPv6 Privacy Extension, DHCPv6 und Verwendung mehrerer Adressen gleichzeitig muß in möglichst jedes Gerät, das IPv6 spricht.
 
# Unterstützung für IPv6 Privacy Extension, DHCPv6 und Verwendung mehrerer Adressen gleichzeitig muß in möglichst jedes Gerät, das IPv6 spricht.
 
# Die entsprechenden Software Stacks sollen mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ausgeliefert werden und möglichst einfach zu konfigurieren sein.
 
# Die entsprechenden Software Stacks sollen mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ausgeliefert werden und möglichst einfach zu konfigurieren sein.
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== Bisherige Statements und Standpunkte des AK Vorrat ==
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=== Stellungnahme zur TKG-Novelle ===
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''Der Diensteanbieter [Access-Provider] darf eine dem Teilnehmer zur Telekommunikation zugewiesene personenbezogene Internetprotokoll-Kennung nur auf Verlangen des Teilnehmers''
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# ''zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation über die Dauer von 24 Stunden hinaus oder''
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# ''zum Aufbau weiterer Verbindungen verwenden.''
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Aus: [https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Stellungnahme_TKG-Novelle.pdf Stellungnahme zur TKG-Novelle vom 11.05.2011]
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=== Stellungnahme zum FDP-Eckpunktepapier ===
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''Internet-Zugangsanbieter müssen verpflichtet werden, auf Wunsch die dynamische Zuteilung einer neuen IP-Adresse bei jedem Einwahlvorgang anzubieten. Im Zeitalter von IPv6 wird sonst eine Nachverfolgung unserer Internetnutzung nicht nur bis zu eine Woche lang, sondern monate- oder jahrelang möglich sein. 79,1% der Internetnutzer/innen ist dies wichtig. Dynamisch zugeteilte IP-Adressen müssen auch im Zeitalter von IPv6 so aufgebaut sein, dass der Internet-Zugangsanbieter nach Verbindungsende keine Rückverfolgung mehr vornehmen kann. 'Semipermanente' IP-Adressen erfüllen diese Anforderung nicht. Wegen der zunehmend dauerhaft verbundenen Geräte (z.B. Telefonmodems, TV-Modems) muss auf Wunsch auch die Neuzuteilung einer IP-Adresse spätestens alle 24 Stunden angeboten werden. Internet-Zugangsanbieter müssen Neukunden bei Vertragsschluss diese Wahlrechte anbieten.''
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Aus: [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/AK-Vorrat-Stellungnahme-Eckpunktepapier.pdf Stellungnahme des AK Vorrat zum FDP-Eckpunktepapier, vom 23.12.2010]
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== Materialien ==
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* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Flyer_ip-adressen.pdf "IP-Adressen und Verbraucherschutz" - Flyer der OG Hannover]
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* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Flyer_ip-vds.pdf "Die neue IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung" - Flyer der OG Hannover]

Version vom 22. August 2011, 19:44 Uhr

Standpunkt des AK Vorrat zum Datenschutz unter IPv6

Eine IPv6 Adresse ist 128 Bit lang. Typischerweise gliedert sie sich in ein 64 Bit langes Präfix, das (zumindest bei Endkunden) vom ISP (Internet Service Provider) vergeben wird, und ein 64 Bit langes Postfix bzw. einen Interface Identifier, das bzw. den der Endkunde, bzw. die Software in dessen Endgerät selbst bestimmt. Hier ist Postfix nicht mit der gleichnamigen Software für Mailserver zu verwechseln.

Aus diesem Grund ergeben sich jeweils unterschiedliche Forderungen und Adressaten für Prä- und Postfix um diese optimal datenschutzfreundlich zu gestalten.

Präfix

  1. Standardmäßig soll der ISP nach 24h eine Neuzuweisung des Präfixes durchführen.
  2. Dies muß durch den Kunden jederzeit geändert werden können. (z.B. durch Webinterface)
  3. Statische und dynamische Adressbereiche dürfen nicht erkennbar unterschiedlich sein.
  4. Bonus: Kunde bestimmt Ablaufdatum selbst.
  5. Bonus: Mehrere Präfixe, z.B. 1 statisch für Serverbetrieb, 1 dynamisch für surfen.

Postfix

  1. Unterstützung für IPv6 Privacy Extension, DHCPv6 und Verwendung mehrerer Adressen gleichzeitig muß in möglichst jedes Gerät, das IPv6 spricht.
  2. Die entsprechenden Software Stacks sollen mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ausgeliefert werden und möglichst einfach zu konfigurieren sein.

Bisherige Statements und Standpunkte des AK Vorrat

Stellungnahme zur TKG-Novelle

Der Diensteanbieter [Access-Provider] darf eine dem Teilnehmer zur Telekommunikation zugewiesene personenbezogene Internetprotokoll-Kennung nur auf Verlangen des Teilnehmers

  1. zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation über die Dauer von 24 Stunden hinaus oder
  2. zum Aufbau weiterer Verbindungen verwenden.

Aus: Stellungnahme zur TKG-Novelle vom 11.05.2011

Stellungnahme zum FDP-Eckpunktepapier

Internet-Zugangsanbieter müssen verpflichtet werden, auf Wunsch die dynamische Zuteilung einer neuen IP-Adresse bei jedem Einwahlvorgang anzubieten. Im Zeitalter von IPv6 wird sonst eine Nachverfolgung unserer Internetnutzung nicht nur bis zu eine Woche lang, sondern monate- oder jahrelang möglich sein. 79,1% der Internetnutzer/innen ist dies wichtig. Dynamisch zugeteilte IP-Adressen müssen auch im Zeitalter von IPv6 so aufgebaut sein, dass der Internet-Zugangsanbieter nach Verbindungsende keine Rückverfolgung mehr vornehmen kann. 'Semipermanente' IP-Adressen erfüllen diese Anforderung nicht. Wegen der zunehmend dauerhaft verbundenen Geräte (z.B. Telefonmodems, TV-Modems) muss auf Wunsch auch die Neuzuteilung einer IP-Adresse spätestens alle 24 Stunden angeboten werden. Internet-Zugangsanbieter müssen Neukunden bei Vertragsschluss diese Wahlrechte anbieten.

Aus: Stellungnahme des AK Vorrat zum FDP-Eckpunktepapier, vom 23.12.2010

Materialien