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---wäre interessant das urteil zu kennen. und klar, da hast du recht, man kann auch so "schwärzen", daß mans trotzdem erkennen kann (gegen das licht halten etc.) auf der anderen seite: kennen die fritzen in den argen so ein urteil? also lieber drauf an kommen lassen und schwärzen, wenns gefressen wird, hat man schon gewonnen, wenn nich, nich viel verloren | ---wäre interessant das urteil zu kennen. und klar, da hast du recht, man kann auch so "schwärzen", daß mans trotzdem erkennen kann (gegen das licht halten etc.) auf der anderen seite: kennen die fritzen in den argen so ein urteil? also lieber drauf an kommen lassen und schwärzen, wenns gefressen wird, hat man schon gewonnen, wenn nich, nich viel verloren | ||
-*-*-*man kann alles schwärzen, nur muss man, um Hilfe zu bekommen, seine Einkünfte/Vermögen offenlegen. Und wenn geschwärzt ist, kann es ja sein, dass sich dahinter ne Riesterrente oder sonstiges verbirgt. Auch doof, denn den Staat bescheissen is nich! | -*-*-*man kann alles schwärzen, nur muss man, um Hilfe zu bekommen, seine Einkünfte/Vermögen offenlegen. Und wenn geschwärzt ist, kann es ja sein, dass sich dahinter ne Riesterrente oder sonstiges verbirgt. Auch doof, denn den Staat bescheissen is nich! | ||
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+ | Achja, "Fritzen" ist auch nicht nett, ich bin so einer! |
Version vom 8. März 2010, 18:41 Uhr
Mal ein kurzes Brainstorming von mir zum Thema Selbsthilfe (auch wenn vieles trivial ist):
-- Bereits beim Antrag (und weiteren Formularen) darauf achten, welche Angaben schon von Grund auf freiwillig sind dazu zählen u.A.: Telefon-/Handy-Nummern, E-Mail-Adressen, weitere Kontaktdaten ausgenommen Postanschrift, Name/Anschrift des Vermieters.
Niemand ist gezwungen, diese Angaben zu machen (auch wenn von Seiten der Argen natürlich versucht wird, an Diese ranzukommen)
-- der Rückruf-Option der Jobbörse widersprechen*
-- Nicht von jemand mündlich bequatschen lassen (Motto: "Sie können mir ja dann die Informationen auch telefonisch oder per E-Mail durchgeben")
(nicht nur) daraus folgt sowieso ein Grundsatz:
-- alles _SCHRIFTLICH_ machen, niemals auf mündliche Absprachen eingehen, oder Informationen mündlich oder elektronisch durchgeben
(-- Posteingangsstempel auf eine Kopie jedes abgegebenen Schriftstückes einfordern, und diese gestempelte Kopie sorgfältig in den eigenen Unterlagen aufbewahren, denn: was nicht abgestempelt ist, ist auch nie eingegangen "Welches Schreiben? wir haben nie ein solches Schreiben von Ihnen erhalten")**
-- Kontoauszüge: Alles schwärzen was die Arge nix angeht und nicht zur Berechnung der Bezüge notwendig ist, z.B. Überweisungen (ausgenommen Miete), Lastschriften, etc...***
-- Wenn unklar ist, warum bestimmte Informationen/Unterlagen/Daten angefordert werden, nachfragen (am besten natürlich schriftlich)
so, diese Punkte fallen mir gerade spontan ein...
darklight
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- *JobBörse oder ServiceCenter? falls Du das ServiceCenter meinst (also der "normale telefonische" Kontakt zum JC: wie denn? DU rufst ein ServiceCenter an, welches örtlich nicht zum JC gehört. Diese Telefonisten können/dürfen nicht weiterverbinden (sie sollen eine Arbeitserleichterung darstellen - ausserdem bringt es nix, wenn der Kunde direkt anruft. Man hat so viele Fälle im Kopf und nicht alle Akten am Platz. Diese Lösung scheint [mir] die bessere) und demnach MUSS zurückgerufen werden. Die Frist: 16 Uhr des folgenden Werktages.
---ich meine die JobBörse, da gibts so ne Option, daß Firmen an "Kunden" weiterverbunden werden, hat auch n speziellen Namen, der mir jetzt entfallen is (CallMe oder CallBack oder so ähnlich ??)
- **so auch nicht ganz korrekt. wichtig ist, dass der Kunde darauf achtet, dass im Programm "Verbis" ein Eintrag über den Eingang geschieht. DAS ist der Nachweis der Abgabe.
---was für ein Programm? das kenn ich gar nich... aber ich finde es trotzdem besser, alles in papierform abzugeben, und sich direkt n stempel geben zu lassen, is allemal sicherer als auf irgendeinen eintrag in irgendeinem programm zu vertrauen (und dieser eintrag auch "geschieht")
- ***dazu gab es mal ein Gerichtsurteil. Ist so glaube ich nicht (mehr) erlaubt. Hab grad aber keine Quelle zur Hand. (wobei Gerichtsurteile doof sind, wenn der Kunde es so "schwärzt", dass es dennoch ohne grosse Anstrengung lesbar ist...)
---wäre interessant das urteil zu kennen. und klar, da hast du recht, man kann auch so "schwärzen", daß mans trotzdem erkennen kann (gegen das licht halten etc.) auf der anderen seite: kennen die fritzen in den argen so ein urteil? also lieber drauf an kommen lassen und schwärzen, wenns gefressen wird, hat man schon gewonnen, wenn nich, nich viel verloren -*-*-*man kann alles schwärzen, nur muss man, um Hilfe zu bekommen, seine Einkünfte/Vermögen offenlegen. Und wenn geschwärzt ist, kann es ja sein, dass sich dahinter ne Riesterrente oder sonstiges verbirgt. Auch doof, denn den Staat bescheissen is nich!
Achja, "Fritzen" ist auch nicht nett, ich bin so einer!