Wort halten FDP/E-Mails

Aus Freiheit statt Angst!
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E-Mails, die du an FDP-Bundestagsabgeordnete schickst, kannst du gerne hier eintragen:

  • ...

EMail an folgende Abgeordnete gesendet:

  • Ackermann, Jens , Sachsen-Anhalt
  • Ahrendt, Christian , Mecklenburg-Vorpommern
  • Aschenberg-Dugnus, Christine , Schleswig-Holstein
  • Bahr (Münster), Daniel , Nordrhein-Westfalen
  • Bernschneider, Florian , Niedersachsen
  • Blumenthal, Sebastian , Schleswig-Holstein
  • Bögel, Claudia , Nordrhein-Westfalen
  • Bracht-Bendt, Nicole , Niedersachsen
  • Breil, Klaus , Bayern
  • Brüderle, Rainer , Rheinland-Pfalz
  • Brunkhorst, Angelika , Niedersachsen
  • Burgbacher, Ernst , Baden-Württemberg
  • Buschmann, Marco , Nordrhein-Westfalen
  • Canel, Sylvia , Hamburg
  • Niebel, Dirk, Baden-Württemberg
  • Staffeldt, Torsten , Bremen

Mit folgendem Inhalt:


Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxxx,

ich möchte Sie bitten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen und ihr Wort halten, dass Sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und stets wiederholt hatten: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt".

Zur Information finden den offenen Brief des AK Vorrats an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema unter folgendem Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/brief_bminj_2011-01-17_anon.pdf

Vielen Dank schon mal im Voraus!

MfG xxxxxx


E-Mail an Herrn Westerwelle vom 17.1.2011

Sehr geehrter Herr Westerwelle,


am gestrigen Sonntag war ich Gast des FDP-Neujahrsempfangs in Hannover, auf dem Sie eine längere Rede gehalten haben.

Ich *war* enttäuscht darüber, dass Sie nur 2 von den 53 Minuten, die Ihre Rede gedauert hat, für das Kernthema Bürgerrechte übrig hatten.

Immerhin fanden Sie aber ein paar klare Worte. So sagten Sie zum Beispiel:

"Da gibt es in Deutschland eine Debatte nach dem Motto: je mehr Daten gesammelt werden, um so sicherer ist nachher der Staat. Wir müssen feststellen, dass wenn zu viele Daten gesammelt werden, dass man das Wichtige vom Unwichtigen nicht mehr unterscheiden kann. Dann hat man wegen einer Informationsflut das wirkliche Wichtige dann übersehen. Es gibt lauter Beispiele aus dem Zusammenhang der inneren Sicherheit, wo ... gegeben hat, z.B. wo ... nichts geschehen ist, weil die wichtigen von den unwichtigen Daten nicht unterscheiden konnte. Und deswegen geht es beim Thema innere Sicherheit um die Frage, dass wir Rechtssicherheit haben und nicht jeden Bürger ohne Anlaß unter Generalverdacht stellen. Sondern dass wir mit Anlaß, mit Vernunft mit Maß und Mitte Daten sammeln, um die Sicherheit zu vergrößern."

Für diese Aussagen haben sie im Auditorium kräftigen Applaus erhalten.

So weit so gut.

Ich *bin* nun aber noch viel mehr von Ihnen und von der FDP enttäuscht!

Warum?

Nachdem ich gestern vom Neujahrsempfang heimgekommen war erreichte mich die Nachricht, dass Frau Leutheuser-Schnarrenberger nun angeblich dazu bereit sei, eine 7tägige Speicherung von IP-Adressen zuzustimmen.

Ein derartiges Vorhaben wäre - aus technischer und praktischer Sicht - nichts anderes als eine Fortführung der Vorratsdatenspeicherung des vollständigen Internetverhaltens aller Bürger und ohne Verdacht.

Und es wäre selbst dann genau ebendiese Vorratsdatenspeicherung, gegen die Sie sich gestern mittag noch positioniert haben, wenn Sie für diese Regelung eine andere, verharmlosend wirkende Bezeichnung finden würden.

Offensichtlich ist "die FDP" der Meinung, dass eine Speicherung von IP-Adressen keine Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Bürger und den Inhalt der Kommunikation zuliesse.

Diese Meinung ist aus technischer Sicht völliger Nonsens und unhaltbar!

Herr Westerwelle, ich möchte es Ihnen ganz deutlich sagen:

Wenn Sie sich als FDP für eine derartige "Lösung", wie im heute veröffentlichten Eckpunktepapier nachzulesen, einsetzen und entsprechende Vorschriften installieren werden, haben Sie Ihr Renommé als Bürgerrechte-Partei vollständig und nachhaltig verspielt.

Die Verärgerung im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem ich mich engagiere, ist bereits jetzt enorm!

Über ihre gestrige Kehrtwende innerhalb weniger Stunden bin ich persönlich sehr verärgert, das werden Sie der Stimmung dieses Briefes sicherlich entnehmen können.

Bitte setzen Sie sich *jetzt und öffentlich* gegen diese fatale Fehlentwicklung ein!


Mit freundlichen Grüßen,


Rückmeldungen

  • Herr Breil:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat, wie Sie wissen, die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie können gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion - wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht - Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, nach wie vor vertritt.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Klaus Breil

24.01.2011 Email an NRW - Abgeordnete geschickt

Alle FDP Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen (gemäß http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP/Abgeordnete) über deren Kontaktformular auf der Internetseite des Bundestages:

Bahr (Münster) Daniel Nordrhein-Westfalen Bögel Claudia Nordrhein-Westfalen Buschmann Marco Nordrhein-Westfalen Daub Helga Nordrhein-Westfalen Djir-Sarai Dr. Bijan Nordrhein-Westfalen Essen Jörg van Nordrhein-Westfalen Flach Ulrike Nordrhein-Westfalen Fricke Otto Nordrhein-Westfalen Friedhoff Paul K. Nordrhein-Westfalen Hoyer Dr. Werner Nordrhein-Westfalen Kamp Heiner Nordrhein-Westfalen Kauch Michael Nordrhein-Westfalen Kopp Gudrun Nordrhein-Westfalen Lindner Christian Nordrhein-Westfalen Molitor Gabriele Nordrhein-Westfalen Müller Petra Nordrhein-Westfalen Piltz Gisela Nordrhein-Westfalen Schäffler Frank Nordrhein-Westfalen Vogel Johannes Nordrhein-Westfalen Westerwelle Dr. Guido Nordrhein-Westfalen


Mit folgendem Inhalt

Text aus der 16. Version dieser Seite als Vorlage genommen

Sehr geehrteR Frau/Herr/Dr.

ich möchte Sie gerne morgen anrufen um mit Ihnen über die Vorratsdatenspeicherung / den Quick-Freeze zu sprechen und um Sie stellvertretend für die FDP daran zu erinnern Ihr Wort zu halten, welches Sie vor der Bundestagswahl in Ihrem Wahlprogramm gegeben und stets wiederholt hatten: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt".

Zur Information finden Sie den offenen Brief des AK Vorrats an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema unter folgendem Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/brief_bminj_2011-01-17_anon.pdf

Vielen Dank im Voraus, ich freue mich auf unser Gespräch!

Mit freundlichen Grüßen,

Antworten

Mit Bitte um Diskussion auf der Diskussionsseite.

Sehr geehrteR [Nanooq],

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" und die darin zum Ausdruck kommende Unterstützung für die Politik gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden.

Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Das nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung dar. Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt, sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit eines solchen Instruments reagiert. Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt. Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle zu.

Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.

Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt. Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt.

Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig. Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen, warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen.

Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde.


Mit freundlichen Grüßen Jens Gerlich

______________________________ RA Jens Gerlich Referent

Büro Petra Müller, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin

Tel. +49 (0) 30 227 72 971 Mob. +49 (0) 17 788 81 464 Fax. +49 (0) 30 227 76 727 www.petra-mueller-fdp.de

Petra Müller ist Sprecherin für Stadtentwicklung der FDP-Bundestagsfraktion.