Diskussion:ALGII
Mal ein kurzes Brainstorming von mir zum Thema Selbsthilfe (auch wenn vieles trivial ist):
-- Bereits beim Antrag (und weiteren Formularen) darauf achten, welche Angaben schon von Grund auf freiwillig sind dazu zählen u.A.: Telefon-/Handy-Nummern, E-Mail-Adressen, weitere Kontaktdaten ausgenommen Postanschrift, Name/Anschrift des Vermieters.
Niemand ist gezwungen, diese Angaben zu machen (auch wenn von Seiten der Argen natürlich versucht wird, an Diese ranzukommen)
-- der Rückruf-Option der Jobbörse widersprechen*
-- Nicht von jemand mündlich bequatschen lassen (Motto: "Sie können mir ja dann die Informationen auch telefonisch oder per E-Mail durchgeben")
(nicht nur) daraus folgt sowieso ein Grundsatz:
-- alles _SCHRIFTLICH_ machen, niemals auf mündliche Absprachen eingehen, oder Informationen mündlich oder elektronisch durchgeben
(-- Posteingangsstempel auf eine Kopie jedes abgegebenen Schriftstückes einfordern, und diese gestempelte Kopie sorgfältig in den eigenen Unterlagen aufbewahren, denn: was nicht abgestempelt ist, ist auch nie eingegangen "Welches Schreiben? wir haben nie ein solches Schreiben von Ihnen erhalten")**
-- Kontoauszüge: Alles schwärzen was die Arge nix angeht und nicht zur Berechnung der Bezüge notwendig ist, z.B. Überweisungen (ausgenommen Miete), Lastschriften, etc...***
-- Wenn unklar ist, warum bestimmte Informationen/Unterlagen/Daten angefordert werden, nachfragen (am besten natürlich schriftlich)
so, diese Punkte fallen mir gerade spontan ein...
darklight
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- *wie denn? DU rufst ein ServiceCenter an, welches örtlich nicht zum JC gehört. Diese Telefonisten können/dürfen nichht weiterverbinden und demnach MUSS zurückgerufen werden. Die Frist: 16 Uhr des folgenden Werktages.
- so auch nicht ganz korrekt. wichtig ist, dass der Kunde darauf achtet, dass im Programm "Verbis" ein Eintrag über den Eingang geschieht. DAS ist der Nachweis der Abgabe.
- dazu gab es mal ein Gerichtsurteil. Ist so glaube ich nicht (mehr) erlaubt. Hab grad aber keine Quelle zur Hand. (wobei Gerichtsurteile doof sind, wenn der Kunde es so "schwärzt", dass es dennoch ohne grosse Anstrengung lesbar ist...)
- so auch nicht ganz korrekt. wichtig ist, dass der Kunde darauf achtet, dass im Programm "Verbis" ein Eintrag über den Eingang geschieht. DAS ist der Nachweis der Abgabe.