Diskussion:Wort halten FDP/E-Mails
Nanooqs Bitte um Diskussion
Petra Müller ihr Referent Jens Gerlich
- "Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt.
Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt."
- "Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein."
- "Das nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung dar."
- grundrechtsschonend??? Klingt wie "ein bisschen schwanger.
- "Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt, sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit eines solchen Instruments reagiert."
- was bedeutet "kriminalpolitisch"? - benötige Statistik, die zeigt, dass VDS bei Verfolgung von Kriminellen nicht erfolgreich war.
- "Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat."
- Wir sind Europa - Welche anderen Vertragsverletzungen hat die BRD schon begangen? (Verschuldungsgrenze...)
- "Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt. Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle zu."
- Was unternimmt man hiergegen? - Zitatquelle anfordern
- "Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein."
- Gegenargumente gesucht
- "Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt. Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können.
Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt." - Gegenargumente gesucht - Diskriminierung von Onlineusern gegenüber Telefon-/Briefusern ?
- "Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig. Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen, warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen."
- Hilfe...
- "Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde."
- lost. Es gibt mehr als 1 QuickFreeze im Umlauf?