IPv6

Aus Freiheit statt Angst!
Version vom 22. August 2011, 19:25 Uhr von Fmg (Diskussion | Beiträge) (Interface Identifier)
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Standpunkt des AK Vorrat zum Datenschutz unter IPv6

Eine IPv6 Adresse ist 128 Bit lang. Typischerweise gliedert sie sich in ein 64 Bit langes Präfix, das (zumindest bei Endkunden) vom ISP (Internet Service Provider) vergeben wird, und ein 64 Bit langes Postfix bzw. einen Interface Identifier, das bzw. den der Endkunde, bzw. die Software in dessen Endgerät selbst bestimmt. Hier ist Postfix nicht mit der gleichnamigen Software für Mailserver zu verwechseln.

Aus diesem Grund ergeben sich jeweils unterschiedliche Forderungen und Adressaten für Prä- und Postfix um diese optimal datenschutzfreundlich zu gestalten.

Präfix

1. Standardmäßig soll der ISP nach 24h eine Neuzuweisung des Präfixes durchführen. 2. Dies muß durch den Kunden jederzeit geändert werden können. (z.B. durch Webinterface) 3. Statische und dynamische Adressbereiche dürfen nicht erkennbar unterschiedlich sein. 4. Bonus: Kunde bestimmt Ablaufdatum selbst. 5. Bonus: Mehrere Präfixe, z.B. 1 statisch für Serverbetrieb, 1 dynamisch für surfen.

Postfix

1. Unterstützung für IPv6 Privacy Extension, DHCPv6 und Verwendung mehrerer Adressen gleichzeitig muß in möglichst jedes Gerät, das IPv6 spricht. 2. Die entsprechenden Software Stacks sollen mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ausgeliefert werden und möglichst einfach zu konfigurieren sein.