Augsburg/Aktionen/Kameratracking2009/Fragenkatalog

Aus Freiheit statt Angst!

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Die Stadtwerke begründen den Aufbau der Videokameras mit dem Argument der Verkehrslenkung.

Fragen an die Stadtwerke

  • Wie sieht das Konzept der Verkehrslenkung aus? Wie läuft die Verkehrslenkung konkret ab, man bedenke allein auf der Linie 6 sind 87 Kameras verbaut. Wie sieht eine typische Vorgehensweise aus? Wird bei einem plötzlich querstehenden Auto die nahende Straßenbahn verständigt?
  • Wo laufen die Videodaten zusammen? Wurde das Vorgehen schon mal unabhängig auditiert? Können wir uns das mal anschaun?
  • Werden und wenn ja wie lange, werden die Daten aufgezeichnet?
  • Hat die Polizei oder andere Stellen, außerhalb der Stadtwerke Augsburg Zugriff in direkter oder indirekter Weise Zugriff auf die Videodaten, beispielsweise über Schnittstellen, Einschleifen in die Datenströme oder Anforderungen von Aufzeichnungen?
  • In wie weit ist der Datenschutzbeauftragte der Stadtwerke Augsburg und des Freistaats Bayern in den Betrieb der Videokameras eingebunden?
  • Wurden beim Aufbau der Videokameras auch weniger grundrechtsinvasive Möglichkeiten der Verkehrslenkungen in Erwägung bezogen, beispielsweise Magnetschleifen in der Fahrbahn, Loaklisierung der Straßenbahnen mittels GPS oder Radumdrehungszähler oder einer Fahrzeug-Blackbox?
  • Welche Kosten sind in den verganenen Jahren für die Anschaffung und den Betrieb des Gesamtsystems "Videokamera zu Verkehrslenkungszwecken" aufgelaufen? Bitte detaillierte Angaben bzgl. einmaliger Investition pro Kamera, allgemeine Kosten z.B. in der Zentrale und laufende Kosten insgesamt und pro Kamera.
  • Wie oft wurden in den vergangenen Jahren Daten von Polizei / Staatsanwaltschaft angefordert?
  • In §21a, Satz2 des BayDSG (Bayrisches Datenschutzgesetz) heisst es "Die Videoüberwachung und die erhebende Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen." Mir ist keine der 87 Kameras auf der Linie 6 bekannt, die gemäß dieser Vorgabe ordentlich gekennzeichnet ist. Ist mit einem Vollzug zu rechnen und bis wann? In diesem Zusammenhang sei auf eine Entscheidung der 10. Kammer des Hannoveraner Verwaltungsgerichts vom 14.07.2011 verwiesen (10 A 5452/10)

Fragen an die Polizei Augsburg

  • In wie vielen Fällen, waren Bilder / Bildsequenzen die einzigen Beweise in einem Verfahren?
  • Bei welchen Delikten wurden wie oft bei den Stadtwerken angefragt? (Auszug aus einer Statistik wäre sinnvoll, der Datenschutzbeauftragte / Staatsanwaltschaft sollte die in jedem Fall führen)

Neue Entwicklung Mitte September 2012

Ein etwas spontaner Anruf bei den Datenschutzbeauftragten der Stadtwerke Augsburg hat uns folgende Informationen gegeben: Die Stadtwerke nutzen ausschließlich analoge, pane-Kameras, d.h. die in länglicher Form. Sie betreiben keine Dome/Kuppel/Glocken-Kameras. Die Auflösung sei, laut Auskunft der Datenschutzbeauftragten zu gering, als dass Kennzeichen oder Gesichter zu erkennen wären. Der Einsatzzweck ist ausschließlich die Passage der Bus&Straßenbahntrassen zu gewährleisten und um den Überblick an verkehrstechnischen Knotenpunkten zu gewinnen, im Falle von Störungen im Verkehrsfluss. Eine Aufzeichnung findet bei den Stadtwerken findet nicht statt. Aus rechtlicher Sicht ist der Betrieb durch den bayrischen Datenschutzbeauftragten abgesegnet und soweit genehmigt. Die gefundenen Dome-Kameras werden vom Tiefbauamt der Stadt Augsburg betrieben. Auf die mangelnde Kennzeichnung angesprochen, entgegenete mir die Datenschutzbeauftragte, dass am Automat ein Aufkleber angebracht wäre. Ich persönlich würde damit aber nur die Kamera im Automaten, die im Zusammenhang mit der Notruffunktion aktiviert wird verbinden und nicht alle, die auch auf die Haltestellen gerichtet sind. Dazu gleich ein wichtiger Punkt: Die Polizeidirektion Schwaben hat über eine Zusatzvereinbarung mit den Stadtwerken die Genehmigung auf den Bildstrom sämtlicher Kameras zuzugreifen, d.h. die Stadtwerke stellen die Geräte zur Verfügung und die Polizei kann die Kameras mitnutzen. Zum Prozess der Genehmigung neuer Kameras innerhalb der Stadtwerke wurde mir gesagt, dass die Datenschutzbeauftragten weder direkt in den Arbeitsprozess integriert sind, noch eine tatsächliche Ortsbegehung vollzogen haben und sich einzelne oder jede Kamera mal vor Ort angeschaut haben. Im Nachhinein hätte es wohl schon den Fall gegeben, dass die Kollegen durch die Datenschutzbeauftragten gerügt wurden, weil unabgesprochenerweise eine Dome-Kamera aufgebaut wurde. Die wurde wieder abgebaut. Zur Übertragung der Bilder in die Leitwarte noch ein paar Worte: Ich habe nachgefragt, in wie weit das System gegen missbräuchliches Ausleiten der Daten auf einen USB-Stick gesichert sei. Die Antwort war, dass es technische Hürden gibt und durch ein rollenbasiertes Modell, der Bediener/die Bedienerin nicht einfach den nichtexistierenden Aufnahme-Knopf drücken kann. Eine generelle Kosten-Nutzen-Rechnung über die Kameras oder die Diskussion über technische Lösungen, die ohne Kameras auskommen, z.B. Infrarotsensoren im Gehsteig oder Magnetschleifen in der Fahrbahndecke wurde nicht geführt. Für ersteres seien die Datenschutzbeauftragten jedoch auch die falschen Adressaten.

Nachfragen/Forderungen an die Stadtwerke

  • Auseinandersetzung mit der Fragestellung in weit schon durch die Existenz der Kamera an sich, das Gefühl des diffusen Überwacht-seins erfolgt. Klar mag es technisch so sein, dass das Kameramodell nicht in der Lage ist mein Gesicht zu erkennen oder dass nicht aufgezeichnet wird, das weiß ich jedoch im Moment des überwacht-werdens nicht und kann's auch nicht nachvollziehen. Daher bleibt für mich, dass diffuse Gefühl des überwacht-sein's und das hat das Bundesverfassungsgericht schon mal irgendwo (Quelle!!!) erklärt, dass es nicht sein darf. Das allein kann schon zu einer Verhaltensanpassung, berühmten Schere im Kopf, führen und Menschen zu veranlassen, gewisse Dinge zu unterlassen. [3]
  • Ein weiterer Punkt der eher psychologisch oder soziologisch wirkt ist die Gewöhnung an Überwachung. Auch wenn die Kameras der Stadtwerke derzeit nur zur Trassenfreiheit genutzt werden und nicht dazu geeignet sind, Gesichter zu erkennen, könnten Sie durch solche ersetzt werden, die dies ermöglichen. Viele Menschen könnten durch die derzeit eingesetzten simpleren Modelle an Überwachung gewöhnt werden um dann später die geöffnete Tür für weiterführende Maßnahmen zu nutzen. [3]
  • Technische Details der pane-Kameras: Typ, Hersteller, Brennweite, Auflösung, Entfernung zu den Objekten
  • Können mit den Kameras Details erfasst werden wie z.B. "Trägt der Radfahrer einen roten Rucksack oder hat das rote Auto, eine schwarze Motorhaube oder können KFZ-Kennzeichen erfasst und erkannt werden". Hier wäre z.B. ein Beispielfoto in digitaler Form oder als Ausdruck gut
  • Deutliche Hinweisschilder an den Haltestellen und nicht nur an den Automaten, die auf den Betreiber und den Umfang der verwendeten Daten hinweisen, also z.B. "Die installierte Bildaufzeichnungsanlage wird von den Stadtwerken Augsburg betrieben. Dort findet keine Aufzeichnung statt, es werden lediglich Live-Bilder zur Verkehrslenkung übertragen. Darüber hinaus ist noch das Polizei Präsidium Schwaben angeschlossen, die sich jederzeit in den übertragenen Bilddatenstrom einschleifen können" oder so ähnlich. Die Forderung nach dem Betreiber, deckt sich voll und ganz mit §21a, Satz2 des BayDSG
  • Direkte Einbindung aller Datenschutzbeauftragten der Stadtwerke Augsburg in den Genehmigungsprozess neuer Kameras. Es kann nicht sein, dass erst im Nachhinein die Unrechtmäßigkeit festgestellt wird. Daher unsere Forderung VOR dem Aufstellen einer Kamera muss der DSB gefragt werden und seine/ihre Zustimmung geben.
  • Abgleich der Daten mit Openstreetmap. Wir haben in Augsburg sowieso die glückliche Situation, dass das städtische Vermessungsamt offiziell die Daten in OSM exportiert, also wieso nimmt nicht auch das Tiefbauamt teil und klöppelt die Kameradaten dort auch ein?
  • Dokumentation von Umfang und Zweck der Videoüberwachung durch die Stadtwerke auf deren Internetseite
  • Forderung nach einer vor-Ort Begehung durch die Datenschutzbeauftragten aller bestehenden Kameras

Städtisches Tiefbauamt

Durch die Anfrage bei den Stadtwerken ergab sich die Information, dass ein weiterer Spieler auf's Spielfeld kommt: Das städtische Tiefbauamt. Es betreibt die dome-Kameras, völlig ohne Kennzeichnung, ohne alles. Da muss nachgehakt werden:

  • Wer genau ist der Betreiber?
  • Was ist der Zweck des Betriebs?
  • Wird aufgezeichnet und wenn ja wie lange und wenn ja wie sind die Löschfristen?
  • Hat das schon mal jemand evaluiert?
  • Wo und wie werden die Videodaten verarbeitet oder laufen zusammen?
  • Wer hat darauf Zugriff, z.B. Polizei oder andere Behörden? Und wie läuft das ab?
  • Wurden Alternativen zu Videokameras zur Erledigung der Aufgaben angedacht?
  • Was kostet der Betrieb und die Anschaffung der Kameras? Was haben die eingebracht? Hat schon mal wer eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufgestellt?
  • Gibt's eine Übersicht über die Kameras, z.B. eine Webseite, kann man sich die Leitwarte mal sehn usw.?

Urteil zum Verbot von dome-Kameras: http://www.jurpc.de/rechtspr/20110195.htm

Antworten Tiefbauamt

Ergebnisse aus Gespräch am 06. November 2012

Zweck

Der Hauptzweck, so wurde dies im Gespräch dargelegt, sei es in Ausnahmefällen das Vekehrsgeschehen an zu beobachten. Im Detail wurde genannt: Die Beobachtung des Verkehrsgeschehens zur Optimierung der Ampelschaltung, der Programmoptimierung über einen ganzen Straßenzug hinweg und der Optimierung hinsichtlich Unfallverhütung. Die Kameras nehmen bei der Arbeit der Beschäftigen nur einen geringen Stellenwert ein, da vielfach andere Techniken wie infrarot-gestützte Verkehrszähler oder Induktionsschleifen in der Fahrbahndecke für die Steuerung der Ampeln zur automatisierten Steuerung herangezogen werden.

Einsatz

Die ca. 40 dome-Kameras zeichnen nicht auf, d.h. es werden ausschließlich Live-Bilder in die Leitwarte übertragen, jedoch ist kein "Zurückspulen" möglich. Wenn die Szene vorüber ist, sind die Bilder weg. Kameras sind die allerletzte Maßnahme, wenn die Mitarbeiter_innen außergewöhnliche Verkehrszustände erkennen oder z.B. die Sensorwerte der Induktionsschleifen das anzeigen. Die Kameras haben lediglich ergänzenden Charakter bei für die Mitarbeiter, es findet weder eine automatisierte Datenverarbeitung statt noch finden die Bilder eingang in das automatisierte Steuerungssystem. Ohne sie wäre die Arbeit der Abteilung weiterhin möglich, statt von der Leitwarte aus, müßten die Mitarbeiter_innen wieder sich an die Kreuzung stellen und vor Ort beobachten. Eine Identifizierung von Verkehrsteilnehmern ist weder möglich noch gewollt.

Rolle der Polizei

Wie bei den Kameras der Stadtwerke kann sich auch die Polizei aufschalten. Wie dort mit den Daten umgegangen wird, muss mit den zuständigen Stellen geklärt werden.

Kennzeichnung

Uneinigkeit herrschte bei der Frage der Kennzeichnungspflicht, der zuständige Mitarbeiter erläuterte, dass er sich erkundigt hatte und ihm mehrere zuständige Stellen bestätigt hatten, dass die Kameras nicht unter den Datenschutz fallen und deshalb keine Kennzeichnung erforderlich sei.

Soziologische Auswirkungen

Die beiden Effekte "Überwachungsdruck aka diffuses Gefühl des Beobachtet-seins" und der Gewöhnung an allgegenwärtige Überwachung sind bekannt und man is sich der Problematik bewusst. Aus Sicht der kritischen Nachfrage fehlt leider die Auseinandersetzung mit den Effekten und die Diskussion in der Breite der Gesellschaft, wie viel wir bereit sind auf uns zu nehmen. Kritisiert wurde an der Stelle auch gleich die mangelnde Transparenz, es gibt keine Hinweisschilder, keine Homepage, keine offen einsehbaren Zuständigkeiten für ein derart heikles Thema.

Polizeidirektion Schwaben

Der Endgegener in der Kamerageschichte: Die Polizeidirektion Schwaben Wichtige Fragen an den zuständigen Mitarbeiter/Datenschutzbeauftragten:

  • Aufschalten der Polizei nur im Zusammenhang mit sog. "offener Überwachung" zulässig. Kennzeichnung notwendig, dass Polizei jederzeit Zugriff drauf hat. Unbedingt im Landespolizeigesetz nachlesen, wie das hier in Bayern geregelt is.
  • Gibt es Kameras die nachweislich keinen präventiven Effekt haben und werden diese dem Zugriff der Polizei zukünftig entzogen?
  • Gibt es Statistiken oder Dokumentationen der einzelnen Kamera-Zugriffe durch die Polizei und was sagt der Landesdatenschutzbeauftragte dazu?
  • Wenn die Polizei aufzeichnet: Wurde das Verfahren bereits schon auditiert, unabhängig evaluiert, wie ist die Rechtsgrundlage und wie sind die Löschfristen?

Links

[1]http://by.juris.de/by/gesamt/DSG_BY_1993.htm [2]http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=97760&_psmand=126 [3]Standardkommentarwerk zum bdsg 28 zum § 6b von Herrn Simits

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