BKA-Fragen

Aus Freiheit statt Angst!

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Nach Angaben des Bundeskriminalamts gegenüber ausgewählten Medien forderte die Behörde im Zeitraum vom 2. März bis zum 17. September 2010 bei Telekommunikationsfirmen Daten zu 1157 Anschlüssen an. 85% der Auskunftersuchen betrafen Inhaber von Internetanschlüssen. Zu 880 der erfragten Anschlüsse (76%) sei dem Bundeskriminalamt keine Auskunft erteilt worden. In 479 der 880 Ermittlungsverfahren (56%), in denen Telekommunikationsanbieter dem Bundeskriminalamt keine Auskunft erteilten, sei die Aufklärung der Straftat nicht gelungen.

Nach unserer Auffassung bedarf es weiterer Informationen, bevor Schlüsse aus diesen Zahlen gezogen werden können. Wir fragen daher:

  1. In wie vielen der 277 Ermittlungsverfahren, in denen Telekommunikationsanbieter dem Bundeskriminalamt Auskunft erteilten, ist die Aufklärung der Straftat dennoch nicht gelungen? Wie viele der Ermittlungsverfahren sind dennoch eingestellt worden?
  2. Befinden sich unter den 479 laut BKA unaufklärbaren Straftaten Fälle, in denen die Straftat aufgeklärt werden konnte, jedoch nach Auffassung des BKA nur "wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt"? Wenn ja, um wieviele Fälle handelt es sich?
  3. Wieviele der 983 Auskunftsersuchen zu IP-Adressen betrafen Internetverbindungen, die im Zeitpunkt des Ersuchens schon länger als sieben Tage in der Vergangenheit lagen?
  4. Dem BKA liegen Erfahrungswerte aus der polizeilichen Praxis vor, die das aktuelle Speicherverhalten der einzelnen Anbieter in Grundzügen wiedergeben. Wurden die 1157 Anfragen an Telekommunikationsanbieter auch dann gerichtet, wenn dem BKA bekannt war, dass der betroffene Anbieter die Anfrage nicht würde beantworten können?
  5. Welcher Anteil der Auskunftsersuchen des BKA an Telekommunikationsanbieter blieb 2007, 2008 und 2009 unbeantwortet?
  6. Welcher Anteil der Auskunftsersuchen des BKA an Telekommunikationsanbieter in den Jahren 2007, 2008 und 2009 betraf Internetverbindungen, die länger als sieben Tage in der Vergangenheit lagen?
  7. Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, in denen das BKA 2007, 2008 und 2009 Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter richtete, blieb unaufklärbar?
  8. Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, in denen das BKA 2007, 2008 und 2009 Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter richtete, führte zu einer Verurteilung?
  9. Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, mit denen das BKA im Zeitraum vom 2. März bis zum 17. September befasst war und die keine mittels Telekommunikation begangene Straftat zum Gegenstand hatten, blieb unaufklärbar?
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