Briefe an den Bundespräsidenten
{{#customtitle:Briefe an den Bundespräsidenten}} Der Bundespräsident hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, seine Unterschrift unter ein Gesetz zu verweigern. Mit der Briefaktion fordern wir ihn auf von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es ist daher eine mögliche, einfache und legale Methode.
Grundsätzliches
Wer einen Brief an den Bundespräsidenten zu schreiben erwägt, sollte sich über die Risiken einer "Briefwelle" sowie die möglichen Fettnäpfchen eines Briefs bewusst sein:
- Als Verfassungsorgan darf er auf keine Weise zu einer Entscheidung genötigt werden und wird auf jede Art von Druck allergisch reagieren, wie zum Beispiel bei der Ablehnung einer Begnadigung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar.
- Eine Verweigerung der Unterzeichnung des Gesetzes könnte dazu führen, dass das Gesetz noch einmal überarbeit und "weichgespült" wird, indem z.B. die momentane Benachteiligung gewisser Berufsgruppen aufgehoben wird. Eine solche weichgespülte Aktion könnte für einige Bündnispartner des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung akzeptabel sein und das Gefühl vermitteln, wir hätten unser Ziel erreicht. Sie könnte das Bundesverfassungsgericht leichter passieren, ohne dass unsere wichtigsten Einwände gegen die Generalverdächtigung aller Menschen in Deutschland kassiert werden.
Wie?
Briefe an den Bundespräsidenten sollten respektvoll formuliert sein. Man schreibt weniger an die Person als an das Verfassungsorgan Bundespräsident. Trotzdem sollte man seine Angelegenheit und seine Argumente frei vortragen.
Siehe auch das Beispiel.
Anschrift
An den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Herrn Joachim Gauck Schloss Bellevue Spreeweg 1 10557 Berlin Deutschland
Anrede und Schlussformel
Anrede: "Herr Bundespräsident" für deutsche Staatsangehörige, "Seine Exzellenz den Herrn Bundespräsidenten" für Ausländer
Schlussformel: Vollkommene Hochachtung
Textblöcke und Entwürfe
Bitte teilt Eure Ideen mit:
- Große rechtstechnische Neuerung: Private Dritte (Provider) werden in die Pflicht genommen, für den Staat präventive Überwachungsaufgaben zu übernehmen. Derartiges wurde auf deutschem Boden mit der Wiedervereinigung Deutschlands grundsätzlich abgeschafft. Ausnahmen finden sich beim Einsatz verdeckter Ermittler, V-Leute und Informanten durch die Polizei. Allerdings erfolgt deren Einsatz nur in Einzelfällen und zur Außermittlung hinreichend schwerer Delikte, also idR der organisierten Kriminalität.
- Grundsatz der Datensparsamkeit
- Unschuldsvermutung gilt nur noch formal. Bei präventiver Überwachung aller wird sie faktisch ausgehebelt, obwohl es sich um eine Grundvoraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens handelt; die Unschuldsvermutung wird mittels der Vorratsdatenspeicherung in ihr Gegenteil, den Generalverdacht verkehrt - jeder ist verdächtig.
- Die Verarbeitung und Speicherung komplexer Datenstrukturen aus unterschiedlichsten Quellen ist fehlerbehaftet. Wie leicht können da Daten einer unbeteiligten Person mit organisierter Kriminalität oder Terrrorismus in Zusammenhang kommen, weil ein simpler Speicherfehler oder (in der Praxis wahrscheinlicher) Abfragefehler vorliegt. Die Fiktion aus "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" könnte so schnell Wahrheit werden.
- Der Richtervorbehalt beim Zugriff auf die erhobenen Daten ist nur theoretisch. Die Daten werden erhoben und aufbewahrt, schon allein aus technischen Gründen werden also Menschen mit diesen Daten in Berührung kommen. Ein Missbrauch ist nicht völlig auszuschließen. Ein einziger Missbrauchsfall könnte aber, durch die große Menge und sehr private Natur der gespeicherten Daten, die Grundrechte fast aller Bundesbürger verletzen und irreversible Schäden in der gesamten Bevölkerung verursachen.
- Kosten- Nutzenfaktor. Eine Straftat kann noch immer über anonyme Kommunikationswege wie Internetcafes od. WLAN-Hotspots geplant werden.
- Problem der Zugangssicherung für die erhobenen Daten bei Providern und Behörden (Daten müssen vorgehalten und übertragen werden - wie wird Missbrauch von Datenübergabeschnittstellen verhindert?)
(Formulierungstips gibts zB auch bei Jerzy Montag)
Informationen & Argumentationshilfen
- Wann wird das Gesetz zur Unterschrift vorgelegt?
- Urteile des Bundesverfassungsgericht die die Argumentation stützen?