Bundesdatenschutzgesetz

Aus Freiheit statt Angst!

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Das Bundesdatenschutzgesetz (Gesetzestext) enthält u.a. umfangreiche Rechte für Bürger.

Rechte gegenüber privaten Stellen (Firmen, etc.) wahrnehmen

In der heutigen Flut von Werbung und Adresshandel ist man nicht wehrlos. Das Budnesdatenschutzgesetz definiert im § 34 ein Auskunftsrecht und in § 35 ein Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Diese Rechte kann jeder formlos einfordern. Oft reicht es bereits dazu eine Email an ein Unternehmen zu senden das Auskunft und/oder Löschung verlangt. Ihr könnt auch verlangen zu erfahren woher eure Adressdaten stammen und an wen Sie weitergegeben wurden, sowie zu welchem Zwecke sie gespeichert wurden. Vermutlich würde es heute viel weniger Probleme mit Adressdaten geben, wenn jeder Bürger bei jeder Werbung aktiv würde und die Löschung seiner Daten fordern, so wie die Nicht-Weitergabe verlangen würde. Wer sicher gehen will kann natürlich auch einen Brief sogar mit Einschreiben schicken. Die allgemeine Erfahrung zeigt aber das die meisten Unternehmen auch auf Emails reagieren - bzw. kann man es damit ja erst einmal versuchen. Wichtig bei solchen Anfragen ist das ihr euch notiert wann ihr an wen welche Anfrage mit welchem Inhalt versendet habt, da ihr ansonsten keinen Überblick über die verstrichene Zeit habt.

Beispieltext für eine Email

Guten Tag, ich habe von Ihrer Firma Werbung an meine Adresse (Vorname Nachname, straße, PLZ Ort ) erhalten. Ich fordere Sie nun auf diese Werbesendungen einzustellen. Weiterhin widerspreche ich hiermit der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.

Ich fordere Sie auf mir mitzuteilen welche Daten Sie über mich gespeichert haben und an wen Sie diese Daten zu welchem Zweck weitergegeben haben.

Darüberhinaus fordere ich Sie auf diese Daten zu löschen.

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