Diskussion:Abstimmungsregeln
Vorschlag für Neufassung - neu sind die Zeiträume in den Punkten 3, 5 und 6 (drei statt fünf Tage), sowie Punkt 12 (Schnellabstimmungen)
Abstimmungsregeln des AK Vorrat v1.1 (Juli 2013)
1. Bevor eine Abstimmung gestartet werden darf, muss auf der Haupt-Mailingliste bzw. nachfolgend auf der Diskussions-Mailingliste versucht werden, einen Konsens herzustellen. Sobald sich dort Uneinigkeit abzeichnet, muss der Antragsteller den Wortlaut der von ihm gewünschten Abstimmung ins Wiki stellen. Der Wortlaut der Abstimmung muss sinngemäß den Inhalt des ursprünglichen Antrags auf der Haupt-ML wiedergeben.
2. Sobald sich im Wiki mindestens fünf Personen für die Durchführung dieser Abstimmung ausgesprochen haben, wird die Abstimmung auf Initiative des Antragstellers auf der Announce-Mailingliste angekündigt: dies kann für Abonnenten der Announce-Liste unmittelbar stattfinden, oder einer dort eingetragenen Vertrauensperson übergeben werden.
3. Gerechnet ab dieser Ankündigung hat jeder für drei volle Tage, also genau drei Tage ab Beginn des nächsten Tages, die Möglichkeit, zu den bestehenden Abstimmungsoptionen weitere hinzuzufügen. Das Abändern von bereits eingetragenen Optionen ist nicht zulässig.
4. Über die vom Initiator eingestellten und die später hinzugefügten Optionen hinaus erhält jede Abstimmung zusätzlich die Optionen 'Enthaltung' und die sog. 'bullshit'-Option.
5. Nach den drei vollen Tagen der Optionserstellung dürfen Abstimmungsoptionen nicht mehr verändert, gelöscht oder hinzugefügt werden. Es beginnt die eigentliche Abstimmung mit dem ersten Wahlgang. Vor diesem Zeitpunkt abgegebene Stimmen sind ungültig.
6. Jeder Wahlgang dauert drei volle Tage. Stimmen mit einschränkenden Bemerkungen für ihre Gültigkeit werden verworfen. Anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Das Ergebnis wird auf der Abstimmungsseite und auf der Haupt-Mailingliste <enkode>ml@ak-vds.de</enkode> veröffentlicht.
7. Erhält eine Abstimmungsoption die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, ist diese Option gewählt, und die Abstimmung ist beendet. Handelt es sich dabei um die 'bullshit'-Option, so gilt dies als Entscheidung des AK, diese Abstimmung nicht durchzuführen und die Abstimmungsfrage nicht zu beantworten.
8. Falls keine Option die absolute Mehrheit erhält, werden alle Optionen außer den Optionen 'Enthaltung' und 'bullshit' aufsteigend nach Stimmen sortiert. Es werden nun, beginnend mit der stimmenschwächsten, Optionen gestrichen, so lange die Summe ihrer Stimmen unter der Stimmenzahl der am häufigsten gewählten Option liegt.
9. In den zweiten Wahlgang gelangen alle nicht gestrichenen Optionen, maximal aber die vier stimmenstärksten. Hinzu kommt die Option 'Enthaltung', nicht aber die Option 'bullshit'.
10. Die Abstimmung wird dann mit dem zweiten und ggf. weiteren Wahlgängen fortgesetzt, bis eine Option in einer Abstimmung die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Zum Aussortieren von stimmenschwachen Optionen wird wie oben verfahren.
11. Eine Mindestwahlbeteiligung ist für die Gültigkeit von Wahlgängen nicht erforderlich.
12. Der Initiator einer Abstimmung kann diese als Schnellabstimmung gestalten. Hierbei findet das Ergänzen von Abstimmungsoptionen nicht statt, sondern es beginnt mit der Ankündigung auf der Announce-Mailingliste der erste Wahlgang. Die Regeln für die Abstimmungslegitimation durch mindestens fünf Befürworter sowie das Hinzufügen der Optionen 'Enthaltung' und 'bullshit' gelten auch für Schnellabstimmungen. Zusätzlich gelten für Schnellabstimmungen folgende Regeln:
a) Die Entscheidung für eine Schnellabstimmung an Stelle einer normalen Abstimmung muss sachlich begründet werden. Die Absicht, dies im Falle von Widersprüchen zu tun, muss bereits im Konsensantrag erwähnt werden. b) Schnellabstimmungen müssen explizit als solche im Wiki und im Betreff der Ankündigungsmail gekennzeichnet werden. In der Ankündigungsmail ist neben dem Text der Abstimmung auch die Begründung für die Entscheidung für eine Schnellabstimmung anzugeben.
c) Die fünf Unterstützereintragungen (vgl. 2.) müssen innerhalb von 48 Stunden ab Ankündigung erfolgen. Andernfalls gilt die Schnellabstimmung als gescheitert.
d) Die Wahlgänge (vgl. 6.ff.) dauern jeweils 48 Stunden.
- Werners Anmerkungen
- zu Ziffer 2: Hier sollte nache dem Wort "angekündigt" ein Komma und der Halbsatz: "dabei ist der vollständige Abstimmungstext anzugeben" eingefügt werden.
- zu Ziffer 6: der Zeitraum für Wahlgang für normale Abstimmungen sollte wie bisher 5 volle Tage betragen; die Bezeichnung "<enkode>ml@ak-vds.de</enkode>" kann entfallen oder sollte durch "<enkode>akv-ml@listen.akvorrat.org</enkode>" ersetzt werden
- --Werner 13:29, 5. Jul. 2013 (CEST)
- Auf den ersten Blick mag es sinnvoll erscheinen, die Intervalle einer Normalabstimmung, bei der ja kein Zeitdruck herrscht, bei fünf Tagen zu belassen oder gar zu verlängern, damit wirklich ausreichend Zeit für Diskussionen bleibt. Die Frage ist aber, ob wir das [noch] benötigen. Es ist kein Geheimnis, dass sich unsere Personalstärke seit 2008 massiv verringert hat. Ein Blick auf die Kontroversen der jüngeren Vergangenheit deutet an, dass innerhalb der erste 72 Stunden in der Sache eigentlich alles gesagt ist, wenn vielleicht auch nicht von jedem.
- Insofern sehe ich den Bedarf, das Intervall bei fünf Tagen zu belassen, nicht. Auf der anderen Seite aber wird die Aussicht, sowohl einen Optionsfindungsprozess als auch folgende Wahlgänge mit fünf Tagen durchzuführen, dazu führen, dass Entscheidungen durch diesen trägen Prozess dann doch nicht rechtzeitig fertig werden. Eine Normalabstimmung mit zwei Wahlgängen dauert bisher fünfzehn Tage. Das ist so viel, dass viele Initiatoren allein des Risikos wegen, nicht rechtzeitig einen Beschluss zu erwirken, lieber eine Schnellabstimmung durchführen werden, mit allen damit verbundenen Nachteilen (keine Optionsfindung etc.).
- Denkbar wäre, die Optionsfindungsphase bei fünf Tagen zu belassen, die Abstimmungsintervalle aber auf drei, vielleicht sogar zwei Tage zu verkürzen. Bei Schnellabstimmungen stelle ich 24-Stunden-Intervalle zur Diskussion.
- Wir sind meistens viel zu langsam in unseren Entscheidungen. Wenn morgen - nur mal so als Beispiel - Union oder SPD von der VDS abrücken sollten, können wir nicht erst ein, zwei Wochen oder noch länger darüber diskutieren, wir wir darauf reagieren. Da müssen wir in kürzester Zeit aussagefähig sein. An diesem Anspruch müssen wir unsere Entscheidungsfindungsregeln messen lassen.
- 127.0.0.1 12:42, 6. Jul. 2013 (CEST)
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