Diskussion:Musterschreiben an Prominente

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"Vor allem weil es derzeit weder sinnvolle noch praktikable gesetzliche Regelungen bezüglich der Verwendung dieser Daten gibt; also wer wann aus welchem Grund auf welchen Teil der Daten zugreifen darf."

- Gemeint ist hier, dass nicht klar ist, ob die bestehenden Regelungen zum Zugriff auf gespeicherte TK-Daten auch für die VDS übernommen werden sollen, und wie es mit dem Richtervorbehalt aussieht, oder? Ansonsten könnte man ja dagegenargumentieren, dass der Gesetzentwurf genau diese Unklarheit beseitigen würde (bzw. es sollte). Vielleicht kann man noch einen Hinweis auf den Auskunftsanspruch für Dritte (aka Musikindustrie) einfügen - steht so zwar nicht in der Richtlinie, aber es ergibt ja aus dem Text des Umsetzungsbeschlusses (... oder per Telekommunikation begangene Straftaten...) in Verbindung mit http://www.daten-speicherung.de/index.php/auskunftsanspruch/ --Owe 14:57, 30. Sep 2006 (CEST)

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