Diskussion:Volkszählung
Vermisse Differenzierung bei Religionsfrage
Laut Gesetz ist die Antwort auf die Frage zur Weltanschauung/Religion nicht zwingend - kleines Zitat aus dem Gesetz:
"(1) Für die Erhebungen nach diesem Gesetz besteht Auskunftspflicht. Die Auskunft über die Erhebungsmerkmale nach § 7 Absatz 4 Nummer 19 ist freiwillig." und "§ 7 Absatz 4 Nummer 19" ist... "Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen)."
Aus meiner Sicht ist dieses Detail wichtig - oder nicht? Ich möchte den Artikel nicht verschandeln... --127.0.0.1 23:43, 22. Jun. 2010 (CEST)
- du hast vollkommen recht! die ausnahmeregelung in §18 abs.1 zensg hatte ich ganz am anfang nicht gesehen und später vergessen, sie hinzuzufügen... ich hole das jetzt gleich auf der wiki-seite nach. danke für den guten und wichtigen hinweis! und: bitte keine scheu, irgendetwas, was dir sonst noch auffällt direkt im wiki zu ändern. genau dafür ist es ja da. du verschandelst bestimmt nichts und selbst wenn mal was in die hose geht (das passiert mir auch immer wieder), dann kann man alles wieder ändern und zurechtrücken! herzliche grüße --Muzungu 17:17, 24. Jun. 2010 (CEST)
frage zu den durchgeführten änderungen vom 10.5.2010
hallo.
ich möchte nach den gründen fragen, warum heute am 10.5. einige zeitdaten, alle kritikpunkte und ein teil der materialsammlung entfernt worden sind. dass die erläuterungen zu den fachbegriffen noch fehlten, das sehe ich noch ein. aber warum das gänzliche entfernen der anderen - wie ich finde wichtigen - textelemente? --Muzungu 17:06, 10. Mai 2010 (CEST)
rückgängig-machung
ich habe die änderungen nun zurückgesetzt und weitere ergänzungen vorgenommen. ich konnte beim besten willen nicht erkennen, was der grund für die massiven kürzungen gewesen sein könnten. bei ärger oder unmut bitte melden! --Muzungu 11:54, 12. Mai 2010 (CEST)
Religion, Sexuelle Identität
Im Fragebogen der Volkszählung 1938/39 wird ua. nach der "rassischen" Zugehörigkeit der Großeltern gefragt. Dieser liegt mir vor (Microfilm).
Und soweit ich weiß, wurde das Merkmal Religion einer Volkszählung der Weimarer Republik später verwendet, um nichtgeoutete Juden und "Halbjuden" ausfindig zu machen.
Da macht es mich hellhörig, wenn jetzt nach Lebenspartnerschaften gefragt wird. --127.0.0.1 16:14, 11. Jul. 2010 (CEST)
Personenkennzahl
In der DDR hatte jeder eine Personenkennzahl, die damals im Westfernsehen kritisiert wurde. --127.0.0.1 16:14, 11. Jul. 2010 (CEST)
Verwaltungszwangsverfahren / Abschnitt Bußgeld
Es erscheint daher sachgerecht, die Auskünfte für die im Rahmen des Zensus 2011 durchzuführenden Erhebungen konsequent im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens durchzusetzen.
Ich wollte für mich den Begriff genauer klären, da es im Zweifelsfall für mich darauf hinauslaufen könnte und ich mir gerne der Konsequenzen im Voraus bewusst wäre. Mein erstes Verständnis war "Verfahren" im Sinne von Gerichtsverfahren (möglichst zu vermeiden) oder "Zwang" im Sinne von Beugehaft oder geheimdienstlicher Methoden :)
Eine Erklärung fand ich letztendlich hier Verwaltungszwangsverfahren und bin beruhigt - meine Befürchtungen treffen nicht zu.
Schreibfehler in Abbildungen
In einigen Abbildungen ist das Wort "Lass" falsch geschrieben (Lass dich nicht abstempeln, lass dich nicht zur Nummer machen). Siehe de.wiktionary.org/wiki/lassen. -- 127.0.0.1 15:46, 9. Sep. 2010 (CEST)
gewaltfreier aktiver widerstand?
hier stellt sich die frage, wie ein gewalttätiger aktiver widerstand gegen die volkszählung überhaupt aussehen könnte.
Wir brauchen eine Täterdatei
Ich möchte anregen, eine Täterdatei anzulegen.
Diejenigen, die sich politisch und in den Behörden massgeblich an der Verfolgung von Zensusverweigerern beteiligen, müssen erfasst werden.
Wenn die Zustände hier im Staat bzw. der EU sich weiter verschlechtern und die Daten missbraucht werden (Ein Beispiel wäre eine Anbindung der Zensusdaten an Indect - Gesetze lassen sich immer ändern), wäre es für eine mögliche spätere Strafverfolgung wichtig, die Täter ermitteln und zur Rechenschaft ziehen zu können.
Unsere Geschichte lehrt uns, dass die Täter im Nazireich sowie die DDR-Täter meist ungeschoren davongekommen sind, auch, weil sie sich oft als Mitläufer getarnt haben.
Jeder vom Zensus Betroffene sollte die Behördenmitarbeiter darauf hinweisen, was hier gerade passiert und an ihr Gewissen appellieren. So gibt es später keine Ausreden mehr, wenn sie weitermachen.
Dazu müssen natürlich Dokumente gesammelt und archiviert werden.
Keine Pflicht zur WAHRHEITSGEMÄSSEN Beantwortung der Fragen
Hallo, ich vermisse hier wie auch auf anderen Webseiten zum Thema eine Information dazu, daß es nach § 17 VZG wie schon 1986 keine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen gibt.
Ich persönlich habe den Fragebogen falsch ausgefüllt (1.Frage: Nein -> Ende der Befragung). Daraufhin wird mir nunmehr wahrheitswidrig vorgeworfen, ich hätte den Fragebogen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt.
Es erheben sich folgende Fragen: 1.) Warum sieht sich der Gesetzgeber genötigt, sich solch ein Hintertürchen offen zu halten? 2.) Warum versucht die Behörde mit wahrheitswidrigen Vorhaltungen sich die Daten ungesetzlich zu ergaunern?
Zu 2.) Offensichtlich ist der Behörde bekannt, daß keine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen besteht. Nur so ist zu ertklären, daß mir nicht ein falsches, sondern ein "unvollständiges" Ausfüllen des Fragebogens vorgeworfen wird. Dieser Versuch der Behörde ist aber neben einer zu klärenden Erfüllung des Tatbestands der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) auch willkürlich (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr_(Recht)), d.h. hier: ungesetzlich, da das Gesetz die wahrheitsgemäße Beantwortung des Bogens eben nicht vorsieht. Ich mache mir zwar keine Illusionen über den Ausgang der auf mich zukommenden Verfahren, aber es wird doch aufschlußreich sein, wie die Gerichte ihre Mißachtu8ng der Gesetze begründen werden.--127.0.0.1 11:21, 30. Jan. 2012 (CET)