Diskussion:Wort halten FDP/E-Mails

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Inhaltsverzeichnis

Petra Müller ihr Referent Jens Gerlich

Nebelkerzen

  • Brigitte Zypries sei Schuld: "Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt."
  • "Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission":
  • Schaars QuickFreeze ist böse.
  • Entscheidung des Bundesgerichtshof
  • "Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt". Eben diese wäre gerade wünschenswert.
  • "EU-Justizkommisssarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt:
  • "wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung": Ist natürlich auch eine Nebelkerze.

Offene Fragen

  • "grundrechtsschonend" und "grundrechtsfreundlich" sind bullshit, siehe "neusprech.de" auf 27c3
  • "kriminalpolitisch" Gegenargumente? Statistik
  • Erfolg dieser Aktion von 2,7 Millionen IP-Addressenübergabe zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten durch die Telekom?
  • Wirtschaftskraft und -verhalten der Filme mit Inhalt von Vergewaltigung und sexueller Nötigung von Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen rechtfertigen nicht 2,7 Mio. IP-Adressenübergabe.
  • Widerlegen, dass Ermittlungsbehörden genug Personal und ausreichende Mittel zur Strafverfolgung hat um allen IP-Adressen und Hinweisen nachzugehen.

Bekannte Antworten

  • Gegenargumente Eckpunktepapier, warum ist es doch eine VDS light, warum ist es Wahlbetrug?
  • keine Verbindungsdaten, sondern nur IP-Adressen:

Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert.

Eventuell kommende Gegenargumente

  • Der Vorschlag geht nicht über das hinaus, was die Provider schon heute speichern:

Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen, der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde diese Möglichkeit beseitigen.

  • parlamentarische Zwänge:

Es handelt sich um ein Kompromissangebot. Die FDP ist eigentlich gegen Vorratsdatenspeicherung, muss aus parlamentarischen Zwängen aber eine Einigung mit CDU und CSU finden. Diese wollen eine weit umfangreichere Speicherung.

Noch zu Verdichtendes

  • "Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt."

- Kann unterlaufen werden: Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert.

  • "Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen."
  • "Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat."

- Kann unterlaufen werden: Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert.

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