Drohnen

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Diese Seite soll als Sammelstelle zum Thema "Drohnen" dienen. Ein Versuch, Informationen und Kontakte zu diesem Thema zu bündeln und zu verknüpfen.

Inhaltsverzeichnis

Geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Einführung

Wie durch Meldungen Ende Dezember 2011 (23.12.2011 heise.de, 30.12.2011 Deutschlandfunk) bekannt wurde, plant die Bundesregierung im Rahmen einer größeren, aus ganz anderen Gründen notwendigen Änderung des Luftverkehrsgesetzes die grundsätzliche Gleichstellung von "Drohnen" mit anderen Luftfahrzeugen.

Dieses würde die Schaffung der Grundlage von Einsätzen unbemannter Fluggeräte mit einem Startgewicht zwischen 35 und 150 kg für den deutschen Luftraum bedeuten.

Bundestagsdebatte vom 15.12.2011

Der Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes wurde in einer Bundestagsdebatte vom 15.12.2011 "behandelt".

Das aus den stenografierten Aufzeichnungen hervorgegangene Sitzungsprotokoll lässt sich zu einem Extrakt komprimieren, aus dem klar hervorgeht:

  • Die im Änderungsvorschlag enthaltene geplante Zulassung von Drohnen einer bestimmten Gewichtsklasse für den deutschen Luftraum war nicht Teil einer sich damit auseinandersetzenden Debatte.
  • Zwei CDU/CSU-Sprecher erwähnen dieses Detail am Rande, allerdings in einer sehr verharmlosenden Art und Weise.
  • Die Sprecher der SPD-, FDP-, Bündnis90/Grünen- und Linken-Fraktion sprechen dieses Detail gar nicht an.

Der Gesetzesänderungsvorschlag (hier: kommentierter, übersichtlicher Auszug aus dem Gesetzesentwurf) wurde in Ausschüsse weiterverwiesen. In welche Ausschüsse, das geht aus dem Protokoll der Sitzung leider nicht hervor.

Anmerkungen und Bedenken

  • Ohne jegliche öffentliche oder parlamentarische Debatte wurde dieses Gesetz in der bekannten vorweihnachtlichen Hektik auf der gesetzgeberischen Instanzenlinie vorangetrieben.
  • Unter dem fadenscheinigen Verweis auf "zivile Nutzung" werden Regelungen installiert, deren Bedeutung in innenpolitischen Zusammenhängen völlig unklar bleiben.
  • Zitat Peter Wichtel (CDU/CSU): " ... zur Umwelt- oder Verkehrsüberwachung oder zum Schutz von Pipelines ..."
  • Zitat Daniela Ludwig (CDU/CSU): "Wenn also zum Beispiel Landvermesser diese nutzen, Biologen ganze Landstriche beobachten, so muss das gesetzlich geregelt sein, damit kein Missbrauch geschieht. Außerdem steckt dahinter ein nicht zu unterschätzender Markt, der in Deutschland, dem Erfinderland, auch Unterstützung von politischer Seite erwarten kann."
  • Aus letzterem Zitat wird deutlich, dass von Seiten der Hersteller ein enormes wirtschaftliches Interesse an Einsatz und damit Verkauf solcher Projekte besteht.
  • Bislang wurden Drohnen nur unter sehr dubiosen Umständen eingeführt und eingesetzt (siehe z.B. Castor-Transport 2010, Fußballspiele) - Auswirkungen auf Grundrechte wie z.B. Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind weder in ausreichendem Maße untersucht geschweige denn Teil einer breiten öffentlichen Diskussion.
  • Die Begründungsfloskel des Herrn Peter Wichtel ist nahezu wortgleich aus dem Gesetzentwurfstext abgeschrieben. Das wirkt dann wenig glaubwürdig ...
  • Der Gesetzentwurf blendet jegliche Erörterung über den grundsätzlichen Sinn und die rechtliche Zulässigkeit vom Einsatz solcher Drohnen zur "Verbesserung polizeilicher Gefahrenabwehr" aus, obwohl er den Zweck von Drohnen konkret benennt.
  • Es gibt keine Erwähnung oder Erörterung etwaiger Verletzungen von Datenschutz- und Grundrechten beim Einsatz von Drohnen.
  • Eine Beteiligung von Datenschutzbehörden bei der Entstehung des Gesetzes wird nicht ersichtlich.
  • Sicherheitsbedenken werden erwähnt, auch, dass man keine stichhaltigen Aussagen über grundsätzliche Sicherheitsfragen treffen kann, trotzdem gestattet man den "UAS" mit Hilfe dieser Gesetztesänderung den prinzipiellen Einsatz im deutschen Luftraum. Genaue Regeln soll das Bundesverkehrsministerium in Eigenregie aufstellen. Auch hier: keine Behandlung grundsätzlicher gesellschaftlicher und rechtlicher Fragen.
  • Die Regelungen beziehen sich auf Luftgeräte mit einer Startmasse von weniger als 150 kg. Für alle schwereren Geräte gelten EU-Regeln bzw. -Richtlinien.

Drohnen bis 150 kg Startgewicht

Alle "Fluggeräte mit einer Startmasse von bis zu 150 kg", die nicht zu Zwecken "des Sports oder der Freizeitgestaltung" betrieben werden, fallen im Rahmen der avisierten Regelungen unter den Begriff der "unbemannten Luftfahrtsysteme".

Welche derzeit bereits existierenden "Fluggeräte" könnten dieses sein? Hier eine nahezu beliebige und unvollständige Auswahl "deutscher" Produkte.

Bezeichnung Masse (Gewicht) max. Flughöhe max. Flugdauer
Quadrokopter (allgemein) 1..3kg  ? 5..30 min
Fancopter 1,5kg 1000m? 25min
AR-100 <1kg 1000m 30min
Luna <40kg 3500m 8h
Aladin 3kg 200m 60min
Museco 75kg 3000m? 2h
X-13 130kg 300m 6h
Carolo P50 und C40 0,5kg 1000m >15min
Carolo T140 1,5kg 1000m >30min
KZO <170kg 4000m 6h

Materialien

Meldungen

Allgemeines zum Thema "Drohnen"

Links

Material

Andere Seiten zu diesem Thema

  • Drone Wars UK - sehr informativer, englischsprachiger Blog zum Thema
  • Drohnen drohen - Microdrones-Infoseite der AK-Vorrat-Gruppe Hannover
  • Drohnen-Feed - Newsfeed bei "Monitoring European Police!" mit Nachrichten zum Thema
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