Flyer/VDS

Aus Freiheit statt Angst!

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Projekt: "Aktualisierter Flyer zum Thema Vorratsdatenspeicherung
Ansprechpartner: Hauptliste des AK Vorrat
Kurzbe-
schreibung:
Faltblatt DIN A4, farbig
Status: Flyer wird entwickelt
Mithilfe: Text (bis 24.05.2011), Layout


Inhalt

Die Vorratsdatenspeicherung

Nach Forderungen von EU-Kommission, CDU und CSU soll künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mithilfe anderer Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.


Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.


Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

(Bild FsA-Demo) Zehntausende protestieren auf den Großdemonstrationen „Freiheit statt Angst“

Wo liegt das Problem?

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden

  • Eine Vorratsdatenspeicherung erfolgt ohne jeden Anlass und greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Aktueller Stand

(Bild: Robe BVerfG)

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU und CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird, und führen entsprechende Verhandlungen mit der FDP. Die FDP-Justizministerin hat bereits eine einwöchige Vorratsspeicherung von Daten über jede Internetverbindung vorgeschlagen. Wir wollen verhindern, dass es zu einer erneuten verdachtslosen Totalprotokollierung gleich welcher Art kommt.

Werden Sie aktiv

Beteiligen Sie sich an Aufklärung, Aktionen und Protesten.

Informationen, Anregungen, und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf unserer Homepage unter:

www.vorratsdatenspeicherung.de

Gemeinsamer Brief an die EU-Kommission vom 22. Juni 2010

An

  • Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres
  • Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission und

zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

  • Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission und

zuständig für die Digital Agenda

Sehr geehrte Frau ...,

die EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzubewahren. Obwohl sie vorgeblich Hindernisse für den gemeinsamen Binnenmarkt abbauen sollte, wurde die Richtlinie als Maßnahme zur Erleichterung der Strafverfolgung vorgeschlagen. Der Richtlinie zufolge werden Informationen darüber aufgezeichnet, wer mit wem über verschiedene elektronische Kommunikationskanäle in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Informationen soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar gemacht werden.


Eine derart weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten das Berufsgeheimnis aus, bringt das permanente Risiko von Datenverlusten und Datenmissbrauch mit sich und schreckt Bürger von vertraulicher Kommunikation über elektronische Kommunikationsnetze ab. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit. Sie beeinträchtigt insgesamt Funktionsbedingungen unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Wegen des Fehlens einer Kostenerstattung in den meisten Staaten sind die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung von den tausenden von betroffenen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher. Untersuchungen belegen, dass bereits die ohne Vorratsspeicherung verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig herausgestellt, etwa in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien und Schweden. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit gezielten Verfahren, wie etwa das in der internationalen Cybercrime-Konvention vereinbarte Verfahren zur gezielten Sicherstellung ohnehin vorhandener Daten. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen ist sicher, dass sie Millionen von Euro kostet, die Privatsphäre Unschuldiger gefährdet, vertrauliche Kommunikation behindert und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnet. Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens und an die Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU- Grundrechtecharta erklären wird. Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, einen Vorschlag zur Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist, vorzulegen. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit freundlichen Grüßen,

(Bild: Brief mit Friedenstaube)

Mehr als 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern haben diesen Brief unterschrieben. Darunter befinden sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechts- organisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften wie ver.di, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.


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