Fragen-an-das-statistische-bundesamt
Auf dieser Seite werden alle Fragen zusammengetragen, die als offene Fragen an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden herangetragen worden sind.
Fragen, die im Miteinander auf der Mailingliste besprochen wurden
Outsourcing der Volkszählung-Programmierarbeiten
Mail vom 8.7.2010
einer frischen meldung von (gerade noch) heute ist zu entnehmen, dass anteile der it-arbeit für die volkszählung an die adesso ag ausgesourct wird:
http://www.presseportal.de/pm/52206/1643886/adesso_ag
zitat:
"In diesem Kontext hat adesso die Ausschreibung des Teilprojekts zur Weiterentwicklung des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie zur Konzeption des Melde- und Erwerbsdatenregisters gewonnen. adesso übernimmt unter anderem die Implementierung und Wartung der im Teilprojekt enthaltenen Software-Komponenten."
statistikdaten unterliegen dem statistikgesetz - oder nicht?
kann man ernsthaft glauben, dass eine trennung der mitarbeiter der adesso ag, die "1.300 personentage" innerhalb kürzester zeit abliefern sollen, von wesentlichen inhalten der volkszählungserfassung praxisnah durchgeführt werden kann?
Antwort vom 8.7.2010
Ja, das muss, kann und wird so sein; nicht nur von wesentlichen Inhalten, sondern komplett von allen Inhalten getrennt.
PR-Kosten
Frage vom 19.7.2010
könnten sie uns mitteilen, wie groß das budget für pr, für bewerbung und öffentlichkeitsarbeit zur volkszählung 2011 ist?
wird die pr-arbeit zentral gesteuert oder dürfen die landesstatistikbehörden jeweils selbst entscheiden, ob und in welchem umfang landeslokal beworben wird?
wurden oder werden werbeagenturen zu rate gezogen?
um wen handelt es sich dabei?
ist eine aufstockung der mittel für pr-zwecke möglich?
auf welche art und weise soll die weitere bewerbung der volkszählung durchgeführt werden (internet, tv, radio, printmedien) und wann ist mit dem start einer vermehrten öffentlichkeitsaufklärung zu rechnen?
ich könnte mir vorstellen, dass sie sich hinsichtlich dieses themas nicht vollständig transparent äußern können/dürfen. aber wenigstens den monetären umfang der nach heutigem stand geplanten ausgaben für pr würde mich schon sehr interessieren.
Antwort vom 19.7.2010
Hallo Herr xxx, hallo Liste,
für das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder hat die Information der gesamten Bevölkerung, aber auch die individuelle Ansprache von Zielgruppen eine so hohe Bedeutung, dass die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit selbst ein Teilprojekt des Zensus 2011 ist. Es wird Kommunikationsmaßnahmen seitens des Statistischen Bundesamtes, der Statistischen Ämter der Länder und der Kommunen geben, die im noch im Sommer 2010 beginnen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Relaunch der Webseite www.zensus2011.de als Dialogportal stattfinden, mit der Möglichkeit sich aktuell zu informieren und bspw. direkt telefonisch oder über ein Webformular Kontakt zu den statistischen Ämtern aufzunehmen.
Für den Zensus ist keine Werbekampagne im "kommerziellen Sinn" geplant, sondern - wie in der amtlichen Statistik üblich - ein dialogorientiertes Informationsangebot. Es geht darum, den Zensus 2011 nicht nur bekannt, sondern auch für jedermann transparent zu machen, über Nutzen und Notwendigkeit zu informieren, die Methode sowie den Ablauf zu erläutern und insbesondere - auch durchaus kontrovers - mit der interessierten Öffentlichkeit ins Gespräch zu kommen.
Das Statistische Bundesamt hat mit der Agentur "Zum goldenen Hirschen" (Berlin) ein Kommunikationskonzept erarbeitet, in dessen Erstellung auch die Statistischen Landesämter einbezogen waren. In diesem Konzept sind einerseits die Informationsziele definiert, andererseits ein ganzes Bündel von Kommunikationsmaßnahmen aufgeführt. Auf die einzelnen Kommunikationsmaßnahmen wird jeweils nach Bedarf zurückgegriffen werden. Insofern lassen sich die Kosten weder für das Jahr 2010, noch für das Jahr 2011 zurzeit beziffern.
Ich hoffe, das hilft weiter.
Frage vom ###
können sie etwas zu den gründen des "relaunches" sagen? und warum gerade jetzt?
Antwort vom 23.7.2010
"Gerade jetzt" halten wir für den richtigen Zeitpunkt. Etwa ab September beginnen verschiedene Statistische Landesämter mit der so genannten "Vorinformation" von Haus- und Gebäudeeigentümern im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Spätestens dann sollten Interessierte die Möglichkeit haben, sich vorab schnell, verständlich, aber auch umfassend informieren zu können. Für den Relaunch gibt es verschiedene Gründe, ich möchte hier nur einige nennen: So soll der "neue" Internetauftritt einerseits das doch ziemlich komplexe Thema Zensus2011 übersichtlicher als bisher darstellen, wird aber auch detaillierte Informationen bereitstellen. Aufbau und Struktur machen es künftig möglich, Informationsschwerpunkte flexibel zu setzen. Bspw. werden Informationen zu den einzelnen Erhebungsteilen dann stärker in den Vordergrund gerückt werden, wenn sie vor der Tür stehen. Der Auftritt ist neben den Informationsteilen auch "Dialogportal". So sind bspw. Chats (z.B. mit dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes oder eines Landesamtes) geplant oder auch eine Rubrik "Das sagen die anderen", wo dann z.B. auch Argumente des AK Vorratsdatenspeicherung dargestellt werden könnten. Wir werden die am häufigsten an uns gestellten Fragen zum Zensus beantworten, neue Themen aufgreifen und vieles mehr. Wichtig ist uns vor allem auch, dass sich dann die Bürgerinnen und Bürger über das Kontaktformular Zensus oder auch telefonisch direkt und komfortabler als bisher an uns wenden können.
Frage vom ###
Antwort vom 23.7.2010
Ja, das ist die Agentur
Frage vom ###
ich kann nicht glauben, dass es in einem finanziell angeblich
festgeschnürten kostenpaket (und als ein solches mit fixkosten
versehenes projekt wird die volkszählung trotz erheblicher
kostensteigerungen beschrieben) keinen definierten kostenrahmen für die
öffentlichkeitsarbeit gibt.
(...)
ich würde mich freuen, wenn sie mir bzw. dieser liste doch mit ein
paar "genaueren" angaben dienen könnten.
Antwort vom 23.7.2010
Unsere "Überlegungen" haben natürlich einen finanziellen Rahmen in dem wir uns bewegen können. In wieweit dieser ausgeschöpft wird, steht aber in der Tat nicht fest und wird - wie ich es beschrieben habe - u.a. von den letztlich tatsächlich eingesetzten Kommunikationsmaßnahmen abhängig sein. Aber: Die Spardiskussion der Bundesregierung können Sie ja verfolgen. Auch vor diesem Hintergrund steht definitiv noch nicht fest, wie der finanzielle Rahmen für die Zensus-Kommunikation in Zukunft aussieht.
Frage vom ###
ich fände es auch toll, wenn sie uns doch noch etwas mehr darüber mitteilen können, welche maßnahmen im einzelnen vorgesehen sind (internet, tv, radio, printmedien).
Antwort vom 23.7.2010
Es ist seitens des Statistischen Bundesamtes einiges angedacht, ich möchte mich hier aber auf das beschränken, was zurzeit "in der Mache" ist. Neben dem bereits erwähnten Relaunch wird es im August in sechs Städten Journalisten-Workshops zum Zensus2011 geben. Flyer und Broschüre sind auch in Arbeit ...
Frage vom ###
gibt es z.b. die absicht/möglichkeit, einzelne zielgruppen mit speziellen informationen zu versorgen?
Antwort vom 23.7.2010
Wir unterscheiden da natürlich: Wenn die breite Öffentlichkeit informiert werden soll, so muss zunächst allgemein verständlich erklärt werden, was der Zensus2011 überhaupt ist und warum er unserer Meinung nach wichtig ist. Das ist bei anderen Zielgruppen wie z.B. der Wissenschaft, den Medien oder "Ihnen" anders. Hier geht es eher ins Detail.
Frage vom ###
wie viele leute stehen bei destatis und den landesstatistikbehörden für die öffentlichkeitsarbeit zur verfügung?
Antwort vom 23.7.2010
Diese Frage kann ich Ihnen nur für das Statistische Bundesamt beantworten. In dem von mir geleiteten Bereich sind zurzeit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich für die Zensuskommunikation tätig. Aber natürlich arbeiten wir in der Öffentlichkeitsarbeit auch sehr eng und viel mit den Kollegen vom Zensus-Fachbereich zusammen.
Frage vom ###
wie viel geld hat der "goldene hirsch" für das von ihnen erwähnte kommunikationskonzept erhalten?
Antwort vom 23.7.2010
Mit der Agentur wurde - wie es üblich ist - Stillschweigen darüber vereinbart.
Frage #1 vom ###
das sind leider keine genaueren angaben als in der letzten mail.
Frage #14 vom ###
aber es handelt sich doch in diesem fall um staatliche gelder, die für die agentur ausgegeben werden. wäre diese angefragte kostentransparenz deswegen nicht geboten?
Frage #15 vom 26.7.2010
ich bin ganz bestimmt kein fachmann, was das informationsfreiheitsgesetz betrifft, aber handelt es sich bei der kostenkalkulation für werbung um ein betriebsgeheimnis, welches der offenbarung dieser summe im wege steht?
Frage vom ###
Antwort vom 7.9.2010
Dazu kann ich leider auch heute keine präziseren Angaben machen, da die parlamentarischen Verfahren - Haushaltsausschuss/Bundestag - für 2011 noch nicht abgeschlossen sind.
Frage #2 vom ###
in welchem kostenrahmen bewegen sich die kalkulationen für werbedrucksachen?
Antwort vom 7.9.2010
die Druckkosten hängen von der jeweiligen Auflagenhöhe ab, siehe Frage #10
Frage #9 vom 26.7.2010
ferner ist es also so, dass außer flyer, broschüren und "journalisten-workshops" derzeit nichts weiteres "in der mache" ist?
Antwort vom 7.9.2010
Es gibt Pressekonferenzen bzw. Veranstaltungen, wo über den Zensus informiert wird, teilweise auch kleinere Gesprächsrunden, wie z.B. beim "Tag der offenen Tür im Bundesministerium des Innern". Sofern das Statistische Bundesamt daran beteiligt ist, wird rechtzeitig auf destatis.de bzw. zensus2011.de hingewiesen.
Frage #10 vom 26.7.2010
wann werden die erwähnten flyer und broschüren in etwa fertig sein bzw. unter die leute gebracht?
Antwort vom 7.9.2010
Es gab eine erste kleine Vorabauflage (jeweils etwa 3000 Stück) für die Journalisten-Workshops und zum Verteilen auf Veranstaltungen. Zurzeit läuft die Bedarfsabfrage bei den Statistischen Landesämtern für die erwähnten Flyer und die Broschüre. Wenn diese abgeschlossen ist, wird entschieden wie hoch die Auflage in diesem Step sein wird und mit dem Druck begonnen. Die maximale Auflage wird nach den derzeitigen Planungen 1 Million Flyer und 100 000 Broschüren betragen. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass es hier nur um die Printprodukte des Statistischen Bundesamtes geht. Viele Statistische Landesämter haben eigene und teilweise vielschichtige Kommunikationsmaßnahmen.
Frage #11 vom 26.7.2010
wie hoch sind die auflagen der einzelnen druckerzeugnisse?
Antwort vom 7.9.2010
siehe #10
Frage #12 vom ###
zählen zu diesen insgesamt sieben "ausschließlich für die öffentlichkeitsarbeit tätigen" menschen auch die personen, die die eingehenden telefonischen und schriftlich eingehenden fragen beantworten?
Antwort vom 7.9.2010
Die Organisation der Beanwortung telefonischer und schriftlicher Anfragen liegt bei dem Referat Zensuskommunikation. Zurzeit ist das Anfragenaufkommen auch noch so gering, dass es für die schriftlichen Anfragen dort in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Zensus 2011 gemacht werden kann. Da es nicht möglich ist abzuschätzen, wie hoch das Anfrageaufkommen sein wird, wurde ein mehrstufiges Modell entwickelt, wonach bis zu 30 Telefonplätze zum Zensus 2011 gleichzeitig besetzt werden. Dies geschieht mit Kolleginnen und Kollegen aus den Destatis-Auskunftsdiensten - auch hier in Zusammenarbeit mit dem Zensus Fachbereich unseres Hauses. Falls dies nicht ausreichen sollte, wird die Anzahl noch erhöht werden. Zu berücksichtigen ist aber auch hier, dass die Statistischen Landesämter ihrerseits vielfach eigene Hotlines anbieten.
struktur der zensus-öffentlichkeitsarbeit im statistischen bundesamt
Frage #13 vom 26.7.2010
wie viele menschen arbeiten denn in dem von ihnen geleiteten referat D115 insgesamt?
Antwort vom 7.9.2010
Im Referat "Zensuskommunikation, D115, Kundenmanagementsystem" arbeiten 9 Personen.
Umgang mit Muster-Fragebögen
Antwort vom 20.8.2010
Die Fragebogen in zensus2011.de sind nicht auszudrucken. Der Grund dafür liegt darin, dass es sich um Muster handelt, die nicht ausgedruckt und ausgefüllt, mit echten verwechselt usw. werden sollen.
Fragen zum Zensus2011-Chat
Frage vom 20.8.2010
wie soll die kommunikation über den zensus2011.de-chat im detail ablaufen? warum wird er nur zu bestimmten zeiten geschaltet sein? wer wird seitens des statistischen bundesamtes für die beantwortung zuständig sein? wann geht es los? ist eine anonyme teilnahme am chat möglich?
sind weitere formen des informations-austausches wie z.b. ein forum oder ähnliches vorgesehen?
Antwort vom 20.8.2010
Chat wollen wir mit wechselnden Akteuren zu bestimmten Themen und Ereignissen machen. Wird vorher angekündigt werden und zeitlich begrenzt sein. Wie planen die Protokolle anschließend in zensus2011.de einzustellen, damit sie für andere nachvollziehbar sind. Ein Forum ist nicht vorgesehen. Häufig gestellte oder auch für andere interessante Fragestellungen werden in die FAQs eingehen.
Beginn der Vorbefragungen
Antwort vom 31.8.2010
die Vorbefragungen sind Sache der Statistischen Landesämter und werden unterschiedlich gehandhabt. Die meisten Vorbefragungen werden erst voraussichtlich im Oktober beginnen. Ausnahme ist Bremen - dort ist bereits begonnen worden. Meines Wissens aber auch dort nur begrenzt. Am besten an das Landesamt in Bremen wenden.
Öffentlichkeitsarbeit - Internetportal-Änderung des Bundesamts im August 2010
Frage vom ###
aber warum gibt es die von ihnen vorgebrachten guten ideen erst jetzt? dass ab september 2010 "ihre" eigentliche informationskampagne beginnt erklärt doch nicht, dass das portal zensus2011.de erst jetzt interessanter gestaltet werden soll als zuvor.
für mich riecht es eher danach - ganz offen gesprochen - dass man vor ablauf der klagefrist gegen das zensusgesetz (mitte juli) möglichst kein auflebens um das thema machen wollte, um nicht schlafende hunde zu wecken. (falls sie mir für diesen gedanken paranoia-züge zurechnen wollten, würde ich ihnen das ganz bestimmt nicht übel nehmen. aber es ist meine augenblickliche meinung dazu.)
Antwort vom 7.9.2010
Für eine so großes Projekt wie den Zensus 2011 ist eine langfristige Planung notwendig; für die Zensuskommunikation war die Planung entsprechend der obigen Darstellung. Unsere Ziele sind Aufklärung und Information über den Zensus2011.
Journalisten-Workshops
Frage #6 vom 26.7.2010
wie viele workshops wird es pro stadt geben und wie viele journalisten werden dazu jeweils in etwa eingeladen?
Antwort vom 7.9.2010
Es wurde jeweils ein Verteiler mit Journalisten angeschrieben und auf www.destatis.de darauf hingewiesen. Auch die beteiligten Statistischen Landesämter haben für die Veranstaltungen geworben. Aus den Medien konnte sich jeder Interessierte anmelden.
Frage #7 vom 26.7.2010
nach welchen kriterien werden die journalisten, die eine einladung erhalten, ausgewählt?
Antwort vom 7.9.2010
siehe Frage #6
Fragen, die in offenen Briefen an Frau Pfeiffer gerichtet wurden
Frage 1: Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Statistischen Bundesamts
Frage gestellt am 6.1.2011
Gibt es innerhalb des Statistischen Bundesamts denn dann zumindest Überlegungen oder Bestrebungen, eine derartige "historisch-wissenschaftliche" Aufarbeitung nachzuholen oder anzugehen? Falls ja: In welcher Form manifestieren sich diese Absichten?
Frage beantwortet am 12.1.2011
Zurzeit gibt es im Statistischen Bundesamt keine konkreten Vorhaben, die Rolle von Mitarbeitern des "Statistischen Reichsamtes" während des Nationalsozialismus' bzw. des Statistischen Bundesamtes in den Nachkriegsjahren zum Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen zu machen.
Frage 2: Warum Übermittlungssperren-Übermittlung?
Frage gestellt am 6.1.2011
Können Sie mir den Zweck und Sinn erläutern, warum bei der Übertragung der Meldeamts-Daten gemäß §3(1) Punkt 26 die "Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre" als zu übermittelndes Merkmal enthalten ist? Wozu wird diese Angabe benötigt?
Frage beantwortet am 12.1.2011
In der Begründung zum ZensG2011 zu §3 Absatz 1 heißt es zu Nummer 26: "Das Merkmal 'Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre' ist erforderlich, um Personen mit Auskunftssperre nach §21 Absatz 5 MRRG (wie bei Personen, denen Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit oder ähnlich hochrangige Rechtsgüter drohen) einerseits zu zählen, andererseits aber auch dem Schutzbedürfnis der Betroffenen bei den Erhebungen des Zensus Rechnung zu tragen."
Frage 3: Melderegisterbereinigung durch Steuer-ID-Einführung
Frage gestellt am 6.1.2011
Wie bekannt wurde die Einführung der umstrittenen Steuer-ID-Nummer zu einer so genanten "Bereinigung" der Meldeamts-Daten genutzt. Können Sie mir im Detail mitteilen, im welchem qualitativen Umfang diese Bereinigung durchgeführt werden konnte? Beispielsweise: Wie viele Dubletten und wie viele Fehlbestände wurden anhand dieser Maßnahme aufgedeckt und geklärt und in welchem Verhältnis stehen diese Erfolge zur Gesamtheit der vorhandenen Einträge? Vielleicht gibt es hierzu wissenschaftliche Veröffentlichungen, dann würde ich mich über entsprechende Verweise sehr freuen.
Frage beantwortet am 12.1.2011
Die Steueridentifikationsnummer fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt). Dort wird man Ihnen Ihre Frage sicherlich gerne beantworten. http://www.bzst.de/DE/SIC/sic_node.html
Frage 4: Gebäude- und Wohnungszählung Vorbefragung - Wer wird befragt
Frage gestellt am 10.1.2011
Können Sie mir erklären, nach welchen Kriterien die Auswahl der im Rahmen der GWZ-Vorbefragungen Angeschriebenen erfolgt?
Frage beantwortet am 25.1.2011
Die Auswahl erfolgt in den Ländern nach ganz unterschiedlichen Kriterien, was sowohl in der Datenqualität der verwendeten Quellen zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die GWZ begründet liegt, als auch mit wirtschaftlich-organisatorischen Überlegungen zusammenhängt, die jedes Land eigenverantwortlich trifft.
Wir können lediglich beispielhaft erwähnen, dass z.B. Sachsen die Vorbefragung als Vollerhebung durchführt, d.h. dort werden alle für die GWZ als Auskunftspflichtige ermittelten angeschrieben, in Baden-Württemberg hat man ein verstärktes Augenmerk auf Eigentumswohnungsanlagen gelegt und in Hessen hat man Anschriften, die als besonders veraltet identifiziert wurden, mit der Vorbefragung überprüft.
Frage 5: Anzahl der Volkszähler in Deutschland
Frage gestellt am 10.1.2011
Wie viele Volkszähler/Erhebungsbeauftragte werden bundesweit im Einsatz sein und wie viele davon stammen dabei nicht aus Behörden und Ämtern, werden also als Volkszähler aus den Reihen der Bevölkerung zusätzlich angeworben?
Frage beantwortet am 25.1.2011
Deutschlandweit werden ab dem Zensusstichtag am 9. Mai 2011 etwa 80.000 Interviewerinnen und Interviewer unterwegs sein (ca. 100 Interviews pro Interviewer), um die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchzuführen.
Die Zuständigkeit für die Anwerbung der Erhebungsbeauftragten liegt bei den kommunalen Erhebungsstellen, die jeweils nach Landesrecht agieren. Der Tagespresse können Sie entnehmen, dass sich teilweise Kommunen hierfür an die breite Öffentlichkeit wenden, andere können diese aus den eigenen Reihen rekrutieren. Der Dortmund-Ausgabe der Ruhr Nachrichten vom 11.1.2011 war z.B. zu entnehmen, dass „für die rund 31.000 Interviews, die hier geführt werden, rund 250 Helfer nötig [sind]. Und dabei setzt der städtische Fachbereich Statistik als Erhebungsstelle auf Mitarbeiter von Stadt und Stadttöchtern.“
Da die Anwerbung der Interviewer und Interviewerinnen momentan noch läuft, können wir keine Aussagen treffen, wie viele aus Behörden und Ämtern stammen bzw. aus den Reihen der Bevölkerung zusätzlich angeworben werden.
Frage 6: Befragungen von Nachbarn und Minderjährigen
Frage gestellt am 10.1.2011
Es heisst (auch bei "uns" im AK Zensus) immer wieder, dass in Einzelfällen sogar Nachbarn oder (minderjährige?) Angehörige befragt werde dürfen.
Stimmt das? Wenn ja: Auf welchen Regelungen basiert diese Möglichkeit?
Frage beantwortet am 25.1.2011
Es werden keine Auskünfte über Nachbarn eingeholt.
Grundsätzlich gilt die in § 18 Absatz 2 Zensusgesetz 2011 geregelte abgestufte Auskunftspflicht. D.h. für die Gebäude- und Wohnungsangaben sind zunächst die Eigentümer und Eigentümerinnen, die Verwalter und Verwalterinnen, die sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Gebäude- und Wohnungen auskunftspflichtig.
Der Gesetzgeber ist jedoch davon ausgegangen, dass es Fälle gibt, in denen auch die Eigentümer und sonstigen in § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011 genannten Personen nicht alle geforderten Angaben zu den Erhebungsmerkmalen machen kann (siehe gesetzliche Begründung zu § 18 Absatz 2). Daher sollte der Kreis der Auskunftspflichtigen für die Erhebungen nach den §§ 6 und 14 Absatz 3 ZensG 2011 auf Personen erweitert werden, die zum Zensusstichtag über die Kenntnis aller geforderten Merkmale verfügen bzw. jemanden benennen können, der über diese verfügt. Insoweit besteht eine abgestufte Auskunftspflicht für den Fall, dass die in § 18 Absatz 2 Satz 1 ZensG 2011 genannten Personen nicht über die notwendigen Informationen verfügen.
Erst dann, wenn auch keine der in § 18 Absatz 2 Satz 1 bis 7 ZensG 2011 genannten Personen Auskunft erteilen kann, sind ersatzweise die Bewohner des Gebäudes oder Wohnung auskunftspflichtig.
Da die Verpflichtung zu Aussagen über Dritte im Rahmen der Statistik jedoch die Ausnahme von dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nämlich über seine Daten selbst verfügen zu können, ist, ist diese Regelung in § 18 Absatz 2 Satz 8 ZensG 2011 eng auszulegen.
Zwar dürfen die Erhebungsbeauftragten nach der gesetzlichen Begründung zu § 11 Absatz 5 Nummer 1 ZensG 2011 in Einzelfällen abschließend vor Ort ermitteln, wer die Auskünfte zur GWZ erteilen kann. Dies ergibt sich daraus, dass man davon ausgehen kann, dass die in den Gebäuden lebenden Personen wissen, wer Eigentümer, Verwalter etc. ist. Zu § 11 Absatz 5 Nummer 2 ZensG 2011 gehört deshalb auch, dass die Bewohner mit Auskunftspflicht zu den ihnen bekannten Merkmalen des Gebäudes befragt werden dürfen. Sie dürfen jedoch nicht zu Merkmalen anderer Wohnungen befragt werden. Dieses Verbot schließt dann auch die Frage nach den Namen der Nutzer einer (Nachbar-)Wohnung mit ein.
Da die Gebäude- und Wohnungsmerkmale durch Befragung der in § 18 Absatz 2 genannten Auskunftspflichtigen *erhoben* werden sollen, dürfen die Informationen über andere Wohnungen, die der Erhebungsbeauftragte
- gelegentlich* seiner Tätigkeit erfährt, auch nicht verwertet werden,
zumal dies gegen den o.g. Grundsatz, wonach jedermann nur über seine eigenen Verhältnisse Auskunft befragt werden soll, verstoßen würde.
Zur Befragung Minderjähriger führt die Rechtsbehelfsbelehrung nach §17 BStatG des Fragebogens zur Haushaltebefragung aus:
"[...] Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 18 Absatz 3 ZensG 2011 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 BStatG. Danach sind alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, jeweils auch für minderjährige Haushaltsmitglieder, die unter den ausgewählten Anschriften wohnen, auskunftspflichtig.
Für volljährige Haushaltsmitglieder, die nicht selbst Auskunft geben können, ist jedes andere auskunftspflichtige Haushaltsmitglied auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht über Minderjährige oder Personen, die nicht selbst Auskunft geben können, erstreckt sich nur auf die Daten, die der auskunftspflichtigen Person bekannt sind. [...]"
Wir empfehlen Ihnen zu dieser Fragestellung auch http://www.zensus2011.de/im-gespraech/artikel/gibt-es-beim-zensus-wohnungsbegehungen-und-werden-tatsaechlich-nachbarn-ueber-mich-befragt-2.html
Frage 7: Methode zur Verhinderung von Re-Identifizierungen
Frage gestellt am 10.1.2011
Bei einer Diskussionsveranstaltung mit Herrn Josef Schäfer von IT-NRW sprachen wir über die etwaige Gefahr von Re-Identifizierungen anonymisierter Zensus-Daten. Herr Schäfer erwähnte dabei, dass diese Gefahr bekannt und ernstgenommen würde. Seiner Aussage nach werden "datenverändernde Verfahren" eingesetzt, weswegen eine Re-Identifikation bzw. der Rückgriff auf die Informationen über einzelne Personen nur sehr schwierig bis unmöglich sei. Das Verfahren sei von Statistikern aus Berlin-Brandenburg entwickelt worden und verändere die Daten bereits "vor der Tabulierung".
Können Sie mir den Gedanken dieser Methode erläutern oder (was wahrscheinlich einfacher ist) einen Hinweis auf fachwissenschaftliche Literatur geben, wo das angewendete Verfahren beschrieben wird?
Frage beantwortet am 25.1.2011
Das von Hr Schäfer erwähnte Verfahren heißt „SAFE“ und wird z.B. beschrieben in
HÖHNE, Jörg (2003): SAFE – ein Verfahren zur Geheimhaltung und Anonymisierung statistischer Einzelangaben, in Berliner Statistik, Monatsschrift 3/03, S. 96-107
Der Aufsatz ist z.B. einzusehen unter http://www.statistik-berlin.de/aktuell/ms/ms2003/aufsatz0303a.pdf
Frage 8: Zuverlässigkeit der Methoden gegen Re-Identifizierung
Frage gestellt am 10.1.2011
Als wie sicher bewerten Sie die angewendete Methode?
Frage beantwortet am 25.1.2011
1.) Wir möchten darauf hinweisen, dass es nicht vorgesehen ist, das Verfahren SAFE zur Erzeugung anonymisierter Einzeldaten zur Analyse durch die Wissenschaft (z.B. in den Forschungsdatenzentren) einzusetzen. Der Einsatz von SAFE soll lediglich der Erzeugung von Publikationstabellen dienen, die keinen Rückschluss auf Einzelangaben zulassen. Die Sicherheit der Veröffentlichungstabellen folgt aus den Eigenschaften der mit SAFE erzeugten Mikrodaten (siehe unter Punkt 2 im folgenden.).
2.) SAFE ist ein Mikroaggregationsverfahren: Bei einem mit SAFE erzeugten Mikrodatenmaterial tritt jede Merkmalskombination mindestens 3mal (oder gar nicht mehr) auf. Es folgt ein Zitat aus HÖHNE, Jörg (2003): "Damit ergeben sich für die einzelnen Deanonymisierungsrisiken folgende Sicherheiten: (i) Fallzahlprobleme können somit in den Tabellen nicht mehr auftreten, da mindesten 3 Sätze zum Tabellenwert beitragen. Das bedeutet, dass entweder die in der Realität auftretenden Fallzahlprobleme entfernt wurden, oder durch die Aggregation die Häufigkeit der Ausprägungskombination auf mindestens 3 erhöht wurde. (...) (ii) Randsummenprobleme (Anm.: z.B. wenn alle Individuen einer möglicherweise identifizierbaren, als Tabellenrand ausgewiesenen Gruppe die gleiche Eigenschaft bezüglich eines sensiblen Merkmals aufweisen) können zwar theoretisch bei Auswertungstabellen generiert werden, aber (...) ist es durchaus möglich, dass diese Probleme nur das Ergebnis der Anonymisierungstechnik sind. Die Probleme können entstehen, da durch das Gruppieren Objekte mit qualitativ verschiedenen Eigenschaften, aber geringen Häufigkeiten, aus dem Datenbestand entfernt werden. Es ist somit kein sicherer Rückschluss auf die Eigenschaften der Basisdatei mehr möglich (Anm: d.h. Elemente der im Tabellenrand ausgewiesenen Gruppe, die eine andere Eigenschaft bezüglich des sensiblen Merkmals aufweisen, wurden durch das Verfahren möglicherweise entfernt)."
Frage 9: Fragen zu Siegfried Kollers Wirken im Bundesamt
Frage gestellt am 19.1.2011
In der Beantwortung der Frage 1 schreiben Sie ###
Das enttäuscht mich.
Mich wundert, dass Ihr Amt dafür keine Notwendigkeit sieht, die Verknüpfungen der Entstehungs- und Gestaltungsgeschichte des Statistischen Bundesamts Wiesbaden mit im Nationalsozialismus bedeutsamen Statistikern aufzuarbeiten.
Viele andere Ämter haben diese - wie ich finde - Notwendigkeit längst erledigt oder kümmern sich darum sehr intensiv (neuestes Beispiel: der Bundesnachrichtendienst, der nun eine Historikerkommission zur Erarbeitung seiner Gründungsgeschichte eingesezt hat).
Ich frage deswegen wie folgt weiter:
Welche weitere Informationen aus dem Wirken von Siegfried Koller im Statistischen Bundesamt können Sie mir zugänglich machen? Mir geht dabei um Informationen über seine Position bzw. Stellung im Amt, seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Auszeichungen, Ehrenmitgliedschaften etc.
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 10: Ausscheiden Siegfried Kollers aus dem Bundesamt
Frage gestellt am 19.1.2011
In welchem Jahr und unter welchen Umständen hat Herr Koller das Statistische Bundesamt verlassen? Gibt es dazu Unterlagen, die ich evtl. einsehen könnte?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 11: Nachhaken zum Sinn der Übertragung von Übermittlungssperren
Frage gestellt am 19.1.2011
In der Beantwortung der Frage 2 verweisen Sie mich auf das Zensusgesetz, anstatt auf meine Frage inhaltlich einzugehen.
§3 ZensG sind mir inkl. seiner Begründung bekannt, aber:
(1) Was ist der SINN hinter dieser Regelung?
(2) WOFÜR werden diese Angaben benötigt, wo taucht die Notwendigkeit ihrer Erhebung in der EG 763/2008 auf?
(3) Wozu ist es konkret notwendig zu wissen, welche Einwohner Deutschlands eine Übermittlungssperre eingerichtet haben?
(4) Und wozu ist es wichtig zu wissen, welcher Art diese Übermittlungssperre ist?
Frage beantwortet am 14.2.2011
Antwort zu (1):
Die in den Meldegesetzen geregelten Auskunftssperren schützen die Betroffenen in erster Linie vor der Übermittlung ihrer Meldedaten an sogenannte nichtöffentliche Stellen. Aber auch bei einer aufgrund der Meldegesetze oder anderer Gesetze zulässigen Datenübermittlung an Behörden ist das Vorliegen einer solchen Sperre zu beachten. Daher weisen die Meldebehörden auf Übermittlungssperren und den Grund der Übermittlungssperre hin, damit die Behörde, welche die Daten erhält, ggf. Maßnahmen treffen kann, die schutzwürdigen Belange der betroffenen Personen zu wahren.
Antwort zu (2)
Der Gesetzgeber hat in § 3 Abs. 1 Nr. 26 des Zensusgesetzes 2011 ausdrücklich bestimmt, dass die Meldebehörden den Statistikämtern für alle in den Melderegistern erfassten Personen die für den Zensus 2011 benötigten Meldedaten mitsamt Übermittlungssperren und dem Grund, weshalb diese eingetragen sind, übermitteln. Diese Regelung dient der im Anhang zur EU-Verordnung geforderten Vollzähligkeit der Erhebung der Einwohnerzahl.
Antwortenzu (3) u. (4):
Die Kenntnis des Grundes der Übermittlungssperre ist wichtig, um einschätzen zu können, ob die geplante Art der Befragung schutzwürdige Belange tangiert. Die Organisation und die Durchführung der Erhebungen für den Zensus 2011obliegen den Ländern und ihren statistischen Landesämtern.
Frage 12: Nachhaken zur Qualität der Registerbereinigung im Zusammenhang mit der Steuer-ID-Einführung
Frage gestellt am 19.1.2011
Auf meine Frage 3 haben Sie mich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) verwiesen und die Frage nicht weiter beantwortet.
Mit Verlaub: Das ist keine Beantwortung meiner Frage.
Die Steuer-ID-Nummer mag in den Zuständigkeitsbereich des BZSt. fallen. Doch die Frage, welche qualitativen Ergebnisse aus statistischer Sicht die Melderegisterbereingung mit Hilfe der Einführung der Steuer-ID erzielt worden sind, ist sicherlich keine Frage für dieses Amt.
Deswegen noch einmal meine Frage:
Welche qualitativen Melderegisterbereinigungseffekte wurden im Zusammenhang mit der Einführung der Steuer-ID-Nummer erzielt? Beispielsweise: Wie viele Dubletten und wie viele Fehlbestände wurden anhand dieser Maßnahme aufgedeckt und geklärt und in welchem Verhältnis stehen diese Erfolge zur Gesamtheit der vorhandenen Einträge? Vielleicht gibt es hierzu wissenschaftliche Veröffentlichungen, dann würde ich mich über entsprechende Verweise sehr freuen.
Frage beantwortet am 14.2.2011
Sie fragen, welche qualitativen Melderegisterbereinigungseffekte erzielt wurden und wollen gleichzeitig eine Mengenangabe der aufgedeckten Dubletten und Fehlbestände genannt bekommen. Von Seiten des Statistischen Bundesamtes können wir hier nur Annahmen zur Plausibilität der Qualität des zu beobachtenden Effekts anstellen, da ein Austausch zwischen den Steuerdaten und dem Zensus nicht stattfindet und auch nicht zulässig ist.
Jedoch kann man sagen, dass der Prozess der Steuernummerzuteilung, nämlich dass die Personen angeschrieben werden und ihnen ihre Steueridentifikationsnummer mitgeteilt wird, wie viele andere Verwaltungsverfahren zu einer Bereinigung der Register führt. Beispielsweise führt regelmäßig das Verschicken von Wahlbenachrichtigungen zu einer gewissen Zahl an Rückläufen aufgrund der Nichtzustellbarkeit, was die Kommune zur Bereinigung nutzen kann. Hinzukommt bei der Steuernummer der Effekt, dass es wenige Anreize für den Steuerbürger gibt, mehrere zugeteilten Steuernummern zu behalten. D.h. hier wird man sich von sich aus mit der Steuerbehörde am Ort der Karteileiche in Verbindung setzen, auch um seine Steuerpflicht dort zu beenden.
In der Wanderungsstatistik werden die Bereinigungen als „Fortzüge nach unbekannt“ verbucht, bei denen in den Jahren 2008 und 2009 erhöhte Werte beobachtet wurden. In einer Pressemitteilung vom 26.05.2010 (Nr.185) führt das Statistische Bundesamt aus:
„Für 2009 wurden 734.000 Fortzüge aus Deutschland verzeichnet, dies waren 4.000 Fortzüge weniger als 2008. Die Zahl der ermittelten Fortzüge lag sowohl 2008 als auch 2009 von der Größenordnung her um circa 100.000 über dem Niveau der Vorjahre. Dabei sind Sondereffekte zu berücksichtigen: wegen der bundesweiten Einführung der Steuer-Identifikationsnummer für jeden Bürger werden seit 2008 umfangreiche Bereinigungen der Melderegister vorgenommen, die zu zahlreichen Abmeldungen von Amts wegen in den Melderegistern führen. Diese Abmeldungen werden den Statistischen Ämtern gemeldet und fließen zum großen Teil in die Berechnung der Fortzüge. In welchem Umfang die höheren Fortzugszahlen 2008 und 2009 auf die Bereinigungen zurückzuführen sind, kann jedoch nicht quantifiziert werden.“
Quelle:
Frage 13: Anzahl der in Deutschland mit Fragebögen konfrontierten Menschen
Frage gestellt am 19.1.2011
Bekanntlicherweise werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung, der Haushalte-Stichprobe und der "Sonderbereichs"-Befragungen viele Menschen direkt befragt (bzw. bei sensiblen Sonderbereichen über die Bereichsleiter bzw. -verwalter). Das betrifft in den drei Fällen circa 17, 8 bzw. 2 Millionen Menschen.
Wie viele Menschen werden, wenn man alle diese drei Erhebungsbereiche zusammenzieht, Ihren Berechnungen zufolge erfasst werden? (Aufgrund von Überschneidungen der einzelnen Bereiche lassen sich die drei Zahlen sicherlich nicht einfach zusammenaddieren.)
Frage beantwortet am 14.2.2011
Es ist nicht richtig bei den von Ihnen genannten Zahlen davon zu sprechen, dass Menschen erfasst würden. Beim Zensus 2011 zählen alle Menschen in Deutschland (ausgenommen Diplomaten, Streitkräfte etc.) und alle Gebäude mit Wohnraum. Da bei den Gebäuden mit Wohnraum die Eigentümer auch außerhalb Deutschlands wohnen können (und eine beliebige Staatszugehörigkeit besitzen können) sind diese getrennt zu betrachten von den Melderegisterabzügen und den Befragten der Haushaltestichprobe. Natürlich gibt es wie von Ihnen eingeräumt auch Überschneidungen, also wird typischerweise mit befragten Haushalten zu rechnen sein, die auch Wohneigentum besitzen und damit in die Gebäude- und Wohnungszählung aufgenommen werden. Wir können mit Ausnahme der Befragten Personen in der Haushaltestichprobe, deren Größenordnung in der Stichprobenverordnung gesetzlich festgelegt ist, keine Berechnungen zur genauen Zahl der im Zensus 2011 befragten Personen angeben.
Auf Ihrer Homepage zur Volkszählung www.zensus2011.de lassen sich die Musterfragebögen zu den unterschiedlichen Erhebungen herunterladen und ansehen.
Frage 14: Warum sind die pdf-Dateien der Musterformulare gegen Ausdruck gesperrt
Frage gestellt am 19.1.2011
Auf Ihrer Homepage zur Volkszählung www.zensus2011.de lassen sich die Musterfragebögen zu den unterschiedlichen Erhebungen herunterladen und ansehen.
Warum ist bei diesen pdf-Dokumenten die Druckfunktion deaktiviert worden?
Frage beantwortet am 14.2.2011
Die Fragebogen auf www.zensus2011.de sind explizit als Muster gekennzeichnet und stehen dort als pdf ohne Ausdruckmöglichkeit zur Verfügung. Dabei handelt es sich weder um ein Versehen noch um eine technische Störung.
Gerne möchten wir Ihnen die Gründe dafür erklären:
Ein Fragebogen im Internet verleitet erfahrungsgemäß dazu, diesen ausgefüllt zurückzusenden, trotz der Kennzeichnung. Viele Besucher der Homepage möchten sich am Zensus 2011 beteiligen und fragen an wie die Bogen ausgefüllt werden können und wo sie hinzuschicken seien. Wir möchten im Interesse und zum Schutz der Besucherinnen und Besucher der Homepage solche Missverständnisse vermeiden.
Der Originalfragebogen wird erst einige Wochen vor dem Zensusstichtag, dem 9. Mai 2011, an die Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden und Wohnungen versendet bzw. im Rahmen der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis durch die Interviewerinnen und Interviewer vor Ort verteilt.
Frage 15: Übersicht aller Erhebungsstellen
Frage gestellt am 9.2.2011
Wo gibt es eine Übersicht aller Erhebungsstellen?
Diese Frage stelle ich deswegen, weil es sich für viele Menschen schwierig ist, die für sie zuständige Erhebungsstelle herauszufinden und das gilt für Menschen mit Internetanschluss genau so wie für Menschen ohne Netzanschluss, für letztere aber besonders.
Für den Fall, dass Sie mir darauf antworten, dass so etwas im Zuständigkeitsbereich der Landesstatistikbehörden liegt und nicht im Ihrigen noch folgende Ergänzungsfrage 15b.
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 15b: Hinwirken des Bundesamts auf eine solche Übersicht
Frage gestellt am 9.2.2011
Wäre es möglich, auf einen derartigen Service der Landesstatistikämter hinzuwirken oder zumindest einen derartigen Rat, eine Empfehlung auszusprechen?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 16: Umgang mit Papier-Fragebögen nach deren Auslesung
Frage gestellt am 9.2.2011
Was passiert mit den jeweiligen Fragebögen, nachdem die Erfassung der darauf befindlichen Daten abgeschlossen worden ist? Werden diese vernichtet? Wann? Wie? Gibt es Vorschriften dazu?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 17: Voraussichtlicher Beginn der Anonymität
Frage gestellt am 9.2.2011
Es heisst im Zensusgesetz, dass die zusammengetragenen persönlichen Daten der Menschen nach spätestens vier, im Einzelfall sogar erst spätestens nach sechs Jahren gelöscht werden müssen.
Gibt es eine Schätzung, wann genau nach dem Stichtag 9. Mai 2011 mit der Löschung der ersten Hilfsmerkmale (also der persönlichen Daten, wie Name, Anschrift, Telefonnummer etc.) gerechnet werden kann? Falls ja: Wann ist das? (Falls sich das diese Zeiträume für die unterschiedlichen Fragebögen unterscheiden, wäre ich für eine entsprechende Aufschlüsselung der Antwort dankbar.)
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 18: Frage zur Gestaltung der gegen Re-Identifizierung gesicherten Datenbank
Frage gestellt am 9.2.2011
Auf meine Frage Nr. 7 zur Methode, wie eine Reidentifizierung der anonymisierten Daten verhindert werden soll, haben Sie mich auf einen Fachbeitrag aus 2003 verwiesen: http://www.statistik-berlin.de/aktuell/ms/ms2003/aufsatz0303a.pdf
Bei dem dort beschriebenen SAFE-Verfahren soll den dort vier beschriebenen Risiken zur etwaigen Reidentifizierung mit einem Verfahren begegnet werden, das im wesentlichen auf dem Prinzip der Mikroaggregation beruht.
Nun bin ich alles andere als "vom Fach", aber ich habe trotzdem vier Fragen zu diesem Thema (und hoffe, dass es keine dummen Fragen sind).
Wird es sich beim "Endprodukt" der Datenbank mit den Zensus-Datensätzen alleinig um eine "optimierte Basisdatei" im Sinne des obigen Artikel handeln oder wird neben dieser optimierten Basisdatei, die zur Erteilung von Auskünften "nach außen aus den abgeschotteten Statistikbereich" heraus als Quelle dient auch weiterhin die noch nicht optimierte Basisdatei für "innere Anwendungen" geben?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 19: Datum der Fertigstellung der gegen Re-Identifizierung gesicherten Datenbank
Frage gestellt am 9.2.2011
Zu welchem Datum werden Sie - Ihren Planungen zufolge - die Erstellung der optimierten Basisdatei fertiggestellt haben?
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Frage 20: Einsatz des SAFE-Verfahrens gegen Re-Identifizierungen
Frage gestellt am 9.2.2011
Wird das SAFE-Verfahren bereits jetzt auch in anderen Zusammenhängen mit der Herausgabe von statistischen Daten eingesetzt und wenn ja: Seit wann und in welchem Umfang?
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Frage 21: Wie konnte es zu den DIW-Re-Identifizierungen kommen
Frage gestellt am 9.2.2011
Falls das SAFE-Verfahren (aus dem Jahre 2003) schon 2009 "im Einsatz" war, wie konnte es dann zu dem Reidentifizierungs-Vorfall mit dem Deutschen Institut für Wirtschaft (DIW), wie in http://zensus11.de/2010/12/besteht-die-gefahr-von-re-identifikationen/ beschrieben, kommen?
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Frage 22: Kosten für die PR
Frage gestellt am 9.2.2011
Wie Sie sicherlich wissen, erteilt uns Ihre Behörde keinerlei Auskunft über den monetären Umfang des Auftrages von Destatis an die Berliner PR-Agentur "Zum Goldenen Hirschen", in dem es um die Werbekampagne für die Volkszählung ging.
Das finde ich sehr schade, um es diplomatisch auszudrücken.
Können Sie mir mitteilen, wie viel Geld bis dato für die PR-Arbeit zur Volkszählung 2011 ausgegeben worden ist? (Eine Aufschlüsselung interessiert mich dabei nicht, um nicht wieder Gefahr zu laufen, "Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse" angeblich aushorchen zu wollen.)
Und für den Fall, dass Sie mir mitteilen möchten, dass es sich um einen laufenden Posten handelt, der den aktuellen Bedingungen angepasst wird und deshalb nicht zu beziffern sei, noch die folgende Frage 22b:
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 22b: Kosten für die PR in 2009 und 2010
Frage gestellt am 9.2.2011
Wie hoch sind die Ausgaben für PR und Werbemaßnahmen zum Zensus 2011 für das Jahr 2009 und für das Jahr 2010 gewesen?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 23: Ab wann Information der von Volkszählern Besuchten?
Frage gestellt am 6.4.2011
Ab wann werden die von der Haushalte-Stichprobe betroffenen Menschen über das Kommen der Volkszähler per Briefpost angeschrieben? Erfolgt diese Information "in einem Schwung" oder jeweils wenige Tage vor dem im Einzelfall anberaumten Termin?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 24: BKA-Zugriff auf Daten
Frage gestellt am 6.4.2011
Können Sie versichern, dass das Bundeskriminalamt in gar keinem Fall und zu keinem Zeitpunkt Zugriffe oder auch Teilzugriffe auf die im Zusammenhang mit dem "Zensus 2011" ermittelten oder zusammengetragenen Daten erhält?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 25: Verfassungsschutz-Zugriff auf Daten
Frage gestellt am 6.4.2011
Können Sie versichern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in gar keinem Fall und zu keinem Zeitpunkt Zugriffe oder auch Teilzugriffe auf die im Zusammenhang mit dem "Zensus 2011" ermittelten oder zusammengetragenen Daten erhält?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 26: Bundespolizei-Zugriff auf Daten
Frage gestellt am 6.4.2011
Können Sie versichern, dass die Bundespolizei in gar keinem Fall und zu keinem Zeitpunkt Zugriffe oder auch Teilzugriffe auf die im Zusammenhang mit dem "Zensus 2011" ermittelten oder zusammengetragenen Daten erhält?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 27: Zugriff auf Daten durch das BA Migration und Flüchtlinge
Frage gestellt am 6.4.2011
Können Sie versichern, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in gar keinem Fall und zu keinem Zeitpunkt Zugriffe oder auch Teilzugriffe auf die im Zusammenhang mit dem "Zensus 2011" ermittelten oder zusammengetragenen Daten erhält?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 28: GTAZ-Zugriffe auf Daten
Frage gestellt am 6.4.2011
Können Sie versichern, dass das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) in gar keinem Fall und zu keinem Zeitpunkt Zugriffe oder auch Teilzugriffe auf die im Zusammenhang mit dem "Zensus 2011" ermittelten oder zusammengetragenen Daten erhält?
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Frage 29: Zugriff der Ämter auf anonymisierte Daten?
Frage gestellt am 6.4.2011
Falls Sie in der Beantwortung einer oder mehrerer der Fragen Nr. 24 bis 28 darauf verweisen, dass das Amt nur auf anonymisierte Daten Zugriff erhält möchte ich Sie fragen, ob welche Art anonymisierter Daten es sich handelt: um die durch das SAFE-Verfahren veränderten Daten oder auf die davon unveränderten Informationen? Und: Werden Einzelfallabfragen in diesem Zusammenhang zugelassen?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 30: Zusammenlegung von Rechenzentren verschiedener Ämter
Es ist mir zu Ohren gekommen, dass die IT-Strukturen sämtlicher dem Bundesinnenministerium unterstellten Ämter und Behörden (darunter: Statistisches Bundesamt, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei, Gemeinsames Terror-Abwehr-Zentrum, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zusammengelegt werden sollen und dass die dabei verordneten Zugriffsbefugnisse bedenklich seien. Sie und auch das Bundesverwaltungsamt haben auf Gesprächen zur CeBIT 2011 zwar bestritten, dass die Sicherheitsbehörden dort mitbetroffen wären, andererseits ist dieses im Detail bis heute nirgendwo schriftlich nachzulesen!
Frage gestellt am 6.4.2011
Können Sie bestätigen, dass die in den Fragen Nrn. 24 bis 28 genannten Behörden und Ämter nicht von der so genannten "IT-Konsolidierung" betroffen sind und darüber hinaus auf Dokumente verweisen, die dieses nachvollziehbar und gerichtsfest belegen?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage 31: Warum keine Öffentlichkeitsarbeit zu "IT-Konsolidierung"
Frage gestellt am 6.4.2011
Warum sind zu diesem Projekt bislang keinerlei stichhaltigen öffentlichen Informationen vorhanden?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage Nr. 32: Kosten für PR-Film
Frage gestellt am 15.4.2011
Wie teuer war die Produktion des Werbespots für den Zensus 2011?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage Nr. 33: Kosten für PR-Film-Einsatz
Frage gestellt am 15.4.2011
Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für den Einsatz dieses Spots und aller seiner Variationen in Kino und Fernsehen?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage Nr. 34: Personalausweis vorlegen bei Volkszähler-Besuch?
Frage gestellt am 15.4.2011
Stimmt es, dass man dem Volkszähler (in ihrer Begrifflichkeit: Interviewer) - sofern man von einem solchen oder einer solchen besucht wird - NICHT seinen Personalausweis vorlegen muss?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Frage Nr. 35: Campingwagen und Schreberhäuschen zur Gebäude- und Wohnngszählung?
Frage gestellt am 15.4.2011
Werden fest installierte (das ganze Jahr über fixe) Campingwagen als eigenständige Wohnanschrift bewertet und deren Besitzer dementsprechend mit einem Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung konfrontiert? Und wie steht es damit um die vielen kleinen Häuser in Schrebergärten, in denen man zum Teil ebenfalls wohnen und leben kann?
Frage beantwortet am ... noch keine Antwort erfolgt.
Abbruch der Kommunikation durch das Statistische Bundesamt
Per E-Mail vom 19.4.2011 18:52 Uhr hat das Statistische Bundesamt die Kommunikation einseitig abgebrochen!
Seitdem werden die über zwanzig offenen Fragen nicht mehr beantwortet.
Hier der Wortlaut der E-Mail:
Sehr geehrter Herr Ebeling,
mit Empörung haben wir die auf der von Ihnen betriebenen Internetseite www.vobo11.de unter der Rubrik „fakes und persiflagen zur pr-werbekampagne der statistischen aemter ...“ veröffentlichten Bildmotive zur Kenntnis genommen.
Mit diesen Motiven instrumentalisieren Sie in abstoßender Weise menschliches Leid für Ihre Kritik am Zensus 2011. So werden zum Beispiel mit den Motiven unter dem Titel „Haben wir aus unserer Geschichte nichts gelernt?“ und „Sonderbereiche, Listenerfassung Karteileichenrate … war da nicht mal was?“ die Opfer des Nationalsozialismus taktlos missbraucht.
Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Grundlage für eine weitere Kommunikation mit Ihnen.
gez. Thomas Riede