Fruehjahrsputz/Flyer
Flyeraufbau
Innenteil
- ca. 8 verschiedene Themen (siehe unten)
Außenteil
Vorderseite (rechts): Logo + Überschrift
Rückseite (Mitte): Längerer Hintergrundtext
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird demnächst unterzeichnet und bringt erhebliche Einschnitte in die freie Internetnutzung mit sich. Durch die Verschärfung der Versammlungsgesetze in einigen Bundesländern werden die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung weiter eingeschränkt. ELENA speichert unsere Gehalts- und Arbeit-nehmerdaten seit Januar in einer Zentralen Speicherstelle. Die vom Bundesverfassungsgericht kürzlich gestoppte Vorratsdatenspeicherung ist leider immer noch nicht vom Tisch.
Weg mit dem Dreck: Verfassungswidrige Gesetze ausmisten!
Innenseite (Links): Was können Sie tun?
- An der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA teilnehmen (https://petition.foebud.org/ELENA)
- Protest gegen die Unterzeichnung des JMStV am 25.03.2010 organisieren
- Petitionen für Freiheitsrechte und Datenschutz initiieren oder mitzeichnen
- Im AK Vorrat oder anderen Bürgerrechtsgruppen mitarbeiten (http://www.vorratsdatenspeicherung.de)
- Aktiv werden zum Thema Freiheit: Reden hilft - werden Sie Freiheitsredner. (http://freiheitsredner.de)
- Für Bürgerrechtsarbeit spenden
- Sprechstunden Ihrer Abgeordneten vor Ort besuchen
- Selbst kreative Aktionen zu Grundrechte-Themen planen
- Bei der Großdemo "Freiheit statt Angst" in Berlin am 11. September 2010 teilnehmen
Flyerinhalt
Vorschlag 1: Seriös
Vorratsdatenspeicherung
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 wurde das von der ehemaligen CDU/SPD-Bundesregierung verabschiedete "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" mit sofortiger Wirkung aufgrund eklatanter Verstöße gegen das Grundgesetz für nichtig erklärt. Das Urteil ist zumindest ein Teilerfolg für die Bürgerrechtsbewegung - fast 35.000 Menschen hatten sich an der Klage gegen das Überwachungsgesetz beteiligt und damit ihre Ablehnung deutlich gemacht.
Leider hat das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber ist, solange die entsprechende EU-Richtlinie gültig ist, in der Lage und Willens, ein entsprechendes Nachfolgegesetz unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zu entwickeln.
Es ist nun an uns, auf diesen Prozess weiter Einfluss zu nehmen und uns massiv für die Abschaffung der EU-Richtlinie einzusetzen: Die verdachtsunabhängige Datenspeicherung ist demokratiefeindlich, da sie mit der Umkehr des Prinzips der Unschuldsvermutung alle Menschen unter Generalverdacht stellt. Wir müssen also in Zusammenarbeit mit den Menschen in anderen EU-Mitgliedsstaaten diese bedrohliche Richtlinie vollständig kippen!
ELENA
Seit dem 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber deutschlandweit verpflichtet, ein umfangreiches Paket einkommensrelevanter Daten aller bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen monatlich an die so genannte Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.
Ziel dieser Maßnahme ist die eigentlich wohlgemeinte Vereinfachung und Beschleunigung der Beantragung diverser Sozialleistungen durch digitalisierten Datenzugriff. Jedoch: Die maßlose Umsetzung dieses Verfahrens wird von Datenschützern stark kritisiert.
Die Speicherung widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere durch die intransparente Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung. Die angekündigten Bürokratieeinsparungen sind zudem zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Anmeldekosten durch die Bürger ist nicht nur aus sozialen Gesichtspunkten fragwürdig. Selbst unter Herausnahme einzelner kritisierter Datenposten ist die vorgesehene zentrale Datenerfassung in höchstem Maße datenschutzfeindlich.
Das ELENA-Verfahrensgesetz ist daher insgesamt nicht zielführend und unvereinbar mit dem Grundgesetz. Wir fordern die umgehende Aussetzung und Rücknahme der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
BKA-Gesetz
Mit der letzten Änderung des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt), die zum 01.01.2009 in Kraft trat, wurden der Bundespolizei umfangreiche vorher nur den Landespolizeien zustehende Kompetenzen übertragen.
Mit der Begründung der Gefahrenabwehr wurden die Befugnisse der Behörde neu geregelt und umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten in Sachen Telekommunikationsüberwachung, Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, verdeckter Ermittlung und Rasterfahndung gewährt; auch gegen Berufsgeheimnisträger sind mit einigen Ausnahmen Abhörmaßnahmen zugelassen. Das BKA kann seitdem ohne konkreten Tatverdacht präventiv ermitteln, im Rahmen der so genannten Vorfeldermittlungen sogar ohne Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.
Gegen das BKA-Gesetz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, da es elementare Grundsätze der föderalistischen Gewaltenteilung verletzt.
Gesundheitskarte
Zugangserschwerungsgesetz
Am 17.02.2010 hat Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz, welches mit der Behauptung, durch Sperrmaßnahmen Erfolge gegen Kinderpornographie im Internet erzielen zu können, doch unterzeichnet. Dies ist eine dramatische Entscheidung, da auf diesem Weg eine umfassende Internetzensur möglich gemacht wird. Das Gesetz ist gegen Kinderpornographie im Netz weder wirksam noch erforderlich. Sperren helfen nicht, die Löschung entsprechender Seiten aber ist auch ohne das Zugangserschwerungsgesetz rechtlich eindeutig geregelt und technisch wie politisch problemlos umsetzbar. Das Zugangserschwerungsgesetz ermöglicht aber stattdessen den Aufbau einer uns alle in unserer Meinungsfreiheit einschränkende Zensurinfrastruktur.
Mehr als 130.000 Menschen haben im letzten Jahr die Online-Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben. Nun gehen wir in die nächste Runde: Wir wehren uns auch weiterhin massiv gegen diese Zensur ermöglichende, demokratiefeindliche Maßnahme!
JMStV
Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, welcher am 25.03.2010 zwischen allen deutschen Bundesländern geschlossen werden soll, werden die früher im Rundfunkstaatsvertrag sowie im Staatsvertrag über Mediendienste enthaltenen Regelungen zum Jugendschutz neu definiert.
Im aktuellen Entwurf sind jedoch etliche abzulehnende Vorschriften enthalten. Problematisch ist zum Beispiel die Gleichsetzung von Inhalte Anbietenden mit Webspace- und Internetzugangs-Anbietern: Sie sollen plötzlich alle gleichermaßen für die eigentlichen Inhalte verantwortlich sein. Dies führt in der Folge unter anderem zu der Verpflichtung für Access-Provider, gegen deutsche Jugendschutzbestimmungen verstoßende Internetseiten im In- und Ausland zu blockieren. Solche Maßnahmen machen eine sogar noch weit über den Umfang des Zugangserschwerungsgesetzes hinausreichende Zensur-Infrastruktur erforderlich. Abzulehnen ist weiterhin die Ausdehnung der Prüf- und Löschpflichten auf so genannten "User Generated Content", also zum Beispiel auf Kommentare in Internetforen und Blogs. Diese Verpflichtung ist so weitreichend, dass entsprechende Angebote im Netz massiv bedroht wären. Sinnlos ist weiterhin die Einführung von Alters-Labels in Netz, da die Kritierien hierfür nicht objektiv formulierbar und die technische wie logistische Umsetzung nahezu unmöglich ist. Auch die Einführung oder Auswertung von altersgebundenen "Sendezeiten" im Internet ist abzulehnen: Hierdurch würden keine Inhalte verschwinden, sondern höchstens ins für den deutschen Gesetzgeber nicht in gleichem Maße zu kontrollierende Ausland abwandern.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist in seinen Formulierungen nicht klar und damit nicht eindeutig. Er schränkt die Meinungs- und Rezipientenfreiheit der Bevölkerung übermäßig ein, behindert die Entwicklung von modernen Internet-Anwendungen und hemmt die wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung des Internets, ohne gleichzeitig auch nur in geringem Maße ein höheres Jugendschutzniveau zu bieten.
Dieses Gesetz ist dringend abzulehnen!
Entlehnt aus der Stellungnahme des AK Zensur: http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html
Neue Versammlungsgesetze
Elektronischer Personalausweis (ePA)
Der elektronische Personalausweis soll voraussichtlich ab November 2010 ausgegeben werden. Als weitere Plastikkarte im Portemonnaie enthält der Ausweis einen kontaktlos auslesbaren Chip, welcher zwei kostenpflichtige Zusatzfunktionen bietet: Mit der eID-Funktion soll ein elektronischer Identitätsnachweis im Internet möglich werden, z.B. zur Altersverifikation oder zur Bekanntgabe der Anschrift für eShop-Systeme. Weiterhin soll die Signaturfunktion eine sichere und rechtsverbindliche elektronische Unterschrift des Inhabers erzeugen, um beispielsweise Behörden und Ämtern den Zugriff auf ELENA-Daten zu erlauben.
Mit der Speicherung des digitalisierten Gesichtsbildes und der (noch optionalen) Speicherung der Fingerabdrücke stellt der elektronische Personalausweis weitere Weichen in Richtung einer biometrischen Vollerfassung der gesamten Bevölkerung. Ferner fördern die Zusatzfunktionen des ePA die Nutzung verschiedener kritikwürdiger Datensammelungen wie z.B. ELENA. Übrigens, wie schon der Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, ausführte: "Der E-Personalausweis wird immer teurer". Und wer muss das bezahlen? Natürlich - Sie!
Nacktscanner
Rundfunkfreiheit (Fall Brender)
Vorschlag 2: Locker
- Die obigen Texte eignen sich wunderbar als Hintergrund für die Aktion und für die Webseite. Für den Flyer würde ich vorschlagen, das Motto der Veranstaltung "Schmutz ausmisten" oder "Unkraut bekämpfen" in den Vordergrund zu rücken. Auf ironische Weise würde der Flyer aufgelockert und genaue Infos kann man ja nachreichen. Unten folgen ein paar Beispiele:
Vorratsdatenspeicherung – Europäische Datenblüten
Das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz verlangt die Speicherung aller Verbindungsdaten von in Deutschland lebenden Menschen für die Dauer von 6 Monaten. Dies beinhaltet, wer wann wo mit wem telefoniert, eine Email verschickt oder das Internet benutzt hat. Dieses skandalöse Gesetz wurde im Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Alle Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Doch Innenminister De Maziere will dies nicht hinnehmen und drängt auf ein neues Gesetz. Er pocht dabei auf die EU-Richtlinie, die die Speicherung vorgibt und deren Gültigkeit vom Verfassungsgericht auch nicht prinzipiell angezweifelt wurde. Nun gibt es neben dem Protest gegen ein neues Speicherungsgesetz auch noch die Möglichkeit, auf europäischer Ebene dagegen vorzugehen. Rumänien, Bulgarien, Österreich und Schweden verweigern sich der Umsetzung und sind daher potentielle Verbündete.
ELENA – Arbeitnehmer-Datenblüten
ELENA steht kurz für „Elektronischer Leistungsnachweis“. Seit dem 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber deutschlandweit verpflichtet, ein umfangreiches Paket einkommensrelevanter Daten aller bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer monatlich an die so genannte Zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Die maßlose Umsetzung dieses Verfahrens wird von Datenschützern stark kritisiert. Die Speicherung widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere durch die intransparente Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung. Die angekündigten Bürokratieeinsparungen sind zudem zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Anmeldekosten durch die Bürger ist nicht nur aus sozialen Gesichtspunkten fragwürdig. Beflügelt durch ihren Erfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich hat der AK Vorrat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, der man sich als Betroffener (das ist fast jeder) anschließen kann..
Zugangserschwerungsgesetz – Unkraut aus dem Familienministerium
Der Streit um den richtigen und sinnvollen Weg zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern („Kinderpornographie“) im Internet beschäftigt de Politik seit über einem Jahr. Das am 17.2. 2010 in Kraft gesetzte Zugangserschwerungsgesetz geht mit den darin beschriebenen Blockaden von Webseiten weit über das Ziel hinaus. Da es vorsieht, dass das BKA im Geheimen Listen mit Webseiten erstellt, dann die ohne die richterliche Überprüfung gesperrt werden, ermöglicht es eine umfassende Internetzensur. Besser ist das Anschreiben von Providern, die die zweifelhaften Seiten überprüfen und selbst vom Netz nehmen. Dienste wie IN-HOPE ermöglichen dies auf internationaler Ebene. Darin stimmen mittlerweile alle Fraktionen des Deutschen Bundestages überein. Trotzdem ist das Gesetz weiter in Kraft. Es gibt zwar einen Erlass an die Polizei, die Websperren vorerst nicht zu anzuwenden, aber die CDU/CSU weigert sich entgegen der Versprechen zweier ihrer Minister, es zu kippen.