GG Art 88

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  • Der Bund errichtet eine Währungs-und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.




Dies ist keine offizielle Fassung des Gesetzes. 
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Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 88


Mögliche Folgen bei Verstöße gegen Grundgesetz Art 88


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<empfehlung>Wir empfehlen Ihnen Ausdrücklich, bei Rechtsproblemen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. </empfehlung>
<wunsch>Wir wünschen Ihnen ein friedvolles Miteinander.</wunsch>



Siehe auch:

BGB Übersicht, StGB Übersicht, GG Übersicht

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