Korrekturzettel
Mach mit: Union korrigieren!
CDU und CSU wollen deine Telefon-, Handy-, Internet- und E-Mail-Nutzung auf Vorrat speichern lassen - ohne Verdacht, monatelang. Jetzt kannst du etwas dagegen unternehmen:
Korrigiere den Beschluss und schicke deine Korrektur an die Unions-Bundestagsabgeordneten deines Bundeslands mit den Worten:
"Ich habe Ihre Position zur Vorratsdatenspeicherung korrigiert - bitte tun Sie das auch!"
So geht's:
1. Beschluss korrigieren
Hier findest du den Beschluss des CDU-Bundesvorstands vom 15.01.2011 und den Beschluss der CSU-Landesgruppe vom 08.01.2011 zur Vorratsdatenspeicherung. Korrigiere ihn selbst oder verwende die Korrekturvorlagen des AK Vorrat unten.
2. Korrektur versenden
Schicke den korrigierten Beschluss an die CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten deines Bundeslands mit dem Anschreiben: "Ich habe Ihre Position zur Vorratsdatenspeicherung korrigiert - bitte tun Sie das auch!" Hier findest du die Kontaktdaten aller Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU nach Bundesland sortiert.
Korrekturvorlage des Beschlusses des CDU-Bundesvorstands vom 15.01.2011
Korrekturzettel des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
MAINZER ERKLÄRUNG
IM INTERESSE DER MENSCHEN – FÜR EINE MODERNE STANDORTPOLITIK
BESCHLUSS DES BUNDESVORSTANDS DER CDU DEUTSCHLANDS ANLÄSSLICH DER KLAUSURTAGUNG AM 14. UND 15. JANUAR 2011 IN MAINZ
2. Sicherheit
Unsere Freiheit: Deutschland ist eine freie und offene Gesellschaft, die durch die Überwachungsgesetze der letzten Jahre jedoch immer weniger frei und offen geworden ist. Unser Leitmotiv ist der starke Bürger in einem starken Staat. Stark ist für uns allerdings nicht der Staat, der sich vergisst, der zuschlägt, der spitzelt, bei dem der Zweck die Mittel heiligt. Stark ist für uns der Staat der inneren Gewissheit - der Gewissheit darüber, dass die Menschen- und Bürgerrechte noch immer die besten Garanten der inneren Sicherheit sind. Es ist die Aufgabe des Staates, die Sicherheit der Menschen zu schützen. In diesen Monaten sind wir besonders gefordert, uns vor Populismus zu hüten, denn die Menschen in Deutschland leben heute erwiesenermaßen so lange und so sicher wie nie zuvor. Ernst zu nehmende Terrorwarnungen fordern Polizei, Sicherheitskräfte und die Bevölkerung zu hoher Wachsamkeit auf und schwächen dadurch ohne Notwendigkeit das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Bislang konnten schon auf Grundlage der bestehenden Gesetze und auch durch die internationale Zusammenarbeit mit unseren Freunden und Partnern alle in Deutschland geplanten Anschläge vereitelt werden, wenn sie nicht schon aus Dilettantismus fehlgeschlagen sind. Umso mehr gilt unsere Solidarität und unsere Anteilnahme Staaten wie Schweden, die Opfer ideologisch motivierter Terroristen wurden. Eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik weiß und vermittelt nichtsdestotrotz, dass das Risiko, in Europa Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden, verschwindend gering ist (man erstickt beispielsweise eher an einem Kugelschreiberteilchen[1]) und dass unsere Gesundheit aus anderen, bislang vernachlässigten Ursachen (z.B. Krankenhaushygiene, Bluthochdruck, Tabakkonsum, Alkoholmissbrauch, Übergewicht, Fehlernäherung, Bewegungsmangel) in viel größerer Gefahr ist. Wir werden den Terrorismus auch in Zukunft mit einem starken Staat bekämpfen, der gegen Missbrauch seiner Freiheiten mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht, ohne deswegen die Freiheiten selbst abzuschaffen. Deshalb wollen wir zügig eine Visa-Warndatei einführen und die Vorratsdatenspeicherung gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglichen aufgeben. Unabhängig von den anstehenden Entscheidungen europäischer Gerichte über die Zulässigkeit einer solchen unterschiedslosen Erfassung der Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung dürfen die Grundrechte in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht stets im größtmöglichen Umfang eingeschränkt werden. Wie sich inzwischen bestätigt hat, ist eine Vorratsdatenspeicherung ohnehin insgesamt der Abwehr von Gefahren und der Verfolgung von Straftaten nicht dienlich und kann sogar umgekehrt die Strafverfolgung erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen.[2] Neue Bedrohungen, wie die wachsende Zahl elektronischer Angriffe aus dem Ausland auf Computer deutscher Behörden, erfordern neue Antworten wie etwa stabile Computersysteme. Deshalb unterstützen wir die Pläne der Bundesregierung, ein Nationales Cyber-Abwehr-Zentrum einzurichten, nicht. Zur Verhütung von Identitätsdiebstahl und sonstigem Datenmissbrauch wollen wir vielmehr die Verfügbarkeit persönlicher Daten für Straftaten reduzieren. Deshalb wollen wir unnötige und exzessive Datensammlungen der letzten Jahre mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter die Übertragung von Polizeibefugnissen einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt, die gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden, die elektronische Speicherung biometrischer Körpermerkmale in Pass und Personalausweis, die Vernetzung der örtlichen Ausweisregister, die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer, das elektronische Bankkontenverzeichnis, die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte sowie die Überwachung von Wohnungen. Die neuere Forschung bestätigt in Spielexperimenten eindrucksvoll, dass auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Spielregeln trotz einzelner Missbräuche den Beteiligten insgesamt weit höhere Vorteile bringen als Spielregeln, die auf präventiven Kontrollmechanismen basieren.[3] Um unsere Sicherheit zu stärken, muss Deutschland deswegen wieder eine freiere und offenere Gesellschaft werden.
- ↑ http://www.zeit.de/2010/50/Martenstein
- ↑ http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/NRV_Brief_2011-01-05.pdf
- ↑ Etwa „Distrust – The Hidden Cost of Control“ von Armin Falk und Michael Kosfeld, American Economic Review, 2006, 96 (5), 1611-1630, http://www.iew.uzh.ch/home/kosfeld/papers/hiddencosts.pdf.
pdf-Version
Als Bild
Der Text grafisch umgesetzt in einem Korrekturzettel.
Eine leere Vorlage des CDU-Textes zum Ausdrucken auf DIN-A4 und zum Selber-Beschriften gibt es hier.
Korrekturvorlage des Beschlusses der CSU-Landesgruppe vom 08.01.2011
Korrekturzettel des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
Beschluss der XXXV. Klausurtagung der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
vom 05. – 07. Januar 2011 in Wildbad Kreuth1. Einführen Verhindern einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten
Die Erhebung und Speicherung von Verkehrsdaten ist kein wichtiges Instrument zur Aufklärung und Verhütung terroristischer Straftaten sowie im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Die Kriminalstatistik des BKA zeigt, dass die Zahl der schweren Straftaten unter Geltung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung angestiegen, der Anteil der aufgeklärten schweren Straftaten gefallen ist. Mitglieder terroristischer Vereinigungen kommunizieren mittlerweile fast ausschließlich, teilweise auch verschlüsselt, über das Internet, wobei sich gerade ernsthafte Straftäter bewusst sind, dass Internetkommunikation leicht nachverfolgbar ist und deswegen zu meiden oder nur unter Verwendung besonderer Vorsichtsmaßnahmen anzuraten ist. Menschen in akuten seelischen Notlagen, die beispielsweise über das Internet oder das Telefon Selbstmordabsichten ankündigen, kann durch einen schnellen Zugriff auf Verkehrsdaten geholfen werden, auch ohne dass dazu eine Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungsdaten erforderlich wäre. Eine Vorratsdatenspeicherung schadet Menschen in Notlagen, weil das mit ihr verbundene Risiko von Datenpannen und -missbrauch davon abschreckt,[1] telefonische und elektronische Beratungsangebote unbefangen in Anspruch zu nehmen.
Den Telekommunikationsunternehmen ist es deshalb gesetzlich verboten, diese Verkehrsdaten zu speichern. Nur ausnahmsweise zu Abrechnungszwecken oder zur Beseitigung von technischen Störungen ist die Speicherung für wenige bis zu 180 Tage erlaubt. In den USA gilt jedoch eine andere Rechtslage kein Datenschutzgesetz. Dort speichern Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten bereits aus kommerziellen Gründen für einen längeren Zeitraum. Deshalb kann dort das „Quick-Freeze“-Verfahren (vorübergehendes „Einfrieren“ vorhandener Daten) Erkenntnisse bringen, in Deutschland aufgrund der geschilderten anderen Rechtslage aber nicht nur während einer bestehenden Verbindung (z.B. Internet-Flatrate) und im Fall von Abrechnungsdaten. Die Untauglichkeit des „Quick-Freeze“-Verfahrens haben zudem die EU-Kommission und das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Dass gezielte Aufbewahrungs- und Speicheranordnungen, wie sie das internationale Übereinkommen über Computerkriminalität vorschreibt, eine wirksame Strafverfolgung ermöglichen, zeigt die bewährte Praxis von Staaten weltweit, etwa Österreich, Griechenland, Schweden, Norwegen, Rumänien und Kanada, in denen ebenfalls nicht ungezielt und flächendeckend alles auf Vorrat gespeichert wird.
Trotz Evaluierung durch die EU-Kommission wird es auch in Zukunft eine Pflicht EU-Richtlinie zur Speicherung der Verbindungsdaten geben, von der Deutschland jedoch schon heute abweichen kann[2]. Gegebenenfalls verändert werden allenfalls mindestens die Datenschutzstandards und die Zugriffsrechte sowie die Höchstdauer der Speicherung, bis der Europäische Gerichtshof 2012 darüber entscheiden wird, ob die Richtlinie nicht insgesamt für nichtig zu erklären ist. Mit einer schnellen Neufassung des deutschen Umsetzungsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung könnte Deutschland sogar Vorbild für die Novellierung der Richtlinie sein entschiedenen Ablehnung jeder Vorratsdatenspeicherung könnte Deutschland die Vertraulichkeit, Unbefangenheit und Sicherheit der Bürger auch in anderen europäischen Staaten schützen und auf EU-Ebene eine Abkehr von der monströsen Idee einer Erfassung aller telefonischen und elektronischen Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung erreichen.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die unverzügliche Einführung einer verfassungs- und europarechtskonformen Mindestspeicherung von Verbindungsdaten CSU-Landesgruppe, die erkennt, dass erst der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klären werden, ob eine Vorratsdatenspeicherung in Europa und damit auch in Deutschland überhaupt zulässig ist.[3] In dieser Situation sollte die CSU die anstehenden Gerichtsentscheidungen abwarten. Unabhängig von deren Ausgang ist zudem zu bedenken, dass die Grundrechte in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht stets im größtmöglichen Umfang eingeschränkt werden sollten.
pdf-Version
Als Bild
Der Text grafisch umgesetzt in einen Korrekturzettel bzw. Alternativversion.