NSA vs BND

Aus Freiheit statt Angst!

Wechseln zu: Navigation, Suche

Bundesinnenminister Friedrich (CSU) behauptet nach Gesprächen mit den USA, der US-Geheimdienst NSA tue mit seinem Prism-Überwachungsprogramm nichts, was nicht jeder Geheimdienst in ähnlicher Form tue. Die folgende Vergleichsübersicht soll zeigen, dass es sich dabei um eine dreiste Fehlinformation der Öffentlichkeit handelt. Bitte helft mit, Informationen zusammenzutragen.

USA/Großbritannien Deutschland
Erhebung von Telekommunikationsdaten (auch "Verkehrsdaten" oder "Metadaten") Die NSA erhebt flächendeckend und wahllos Informationen über jedwede Kommunikation beliebiger vollkommen unverdächtiger Bürger weltweit (Telefon, Handy, SMS, E-Mail, VoIP, Chat, Messenger), an die sie herankommen kann (vor allem Verbindungen über die USA). Erfasst wird, wer wann mit wem in Verbindung steht. Ausgenommen von der Erfassung sind nur Australien, Kanada, Neuseeland und Großbritannien. 2012 sollen die Daten von fast 500 Mrd. Verbindungen verarbeitet worden sein.

Auch der britische Geheimdienst erhebt flächendeckend alle Telekommunikations- und Internetdaten, an die er herankommt.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt Informationen über einen Teil (wohl 5%) der Telekommunikation zwischen Deutschland und bestimmten Staaten im Ausland (vor allem wohl in Afrika und Asien, sog. "strategische Telekommunikationsüberwachung"). Auch hier sind vollkommen unverdächtige Bürger betroffen.

Die in Deutschland vorübergehend praktizierte verdachtslose Vorratsdatenspeicherung betraf die Dienste Telefonie, SMS, E-Mail und Internetzugang. Nicht betroffen waren Instant Messaging, Chat und andere Internetdienste. Auch von der Vorratsdatenspeicherung waren vollkommen unverdächtige Bürger betroffen.

Speicherung von Telekommunikationsdaten Sämtliche Kommunikationsdaten werden mindestens fünf Jahre lang auf Vorrat in einer staatlichen Datenbank gespeichert. Es werden jährlich ca. 6 Mrd. Telefon- und Internetverbindungen in Deutschland erfasst.

Der britische Geheimdienst speichert alle verfügbaren Kommunikationsdaten in einer staatlichen Datenbank 30 Tage lang auf Vorrat.

Der BND speichert nur Informationen über Kommunikation und Nachrichten, in denen bestimmte (aber sehr allgemeine) Suchworte vorkommen (rund 2.000). Das sind jährlich rund 300.000 Nachrichten (bis auf 2.000 davon E-Mails). Stellen sich die Informationen nach Prüfung als nachrichtendienstlich irrelevant heraus, werden sie gelöscht. Mit Ausnahme von 136 Verbindungen sind 2011 sämtliche Daten wieder gelöscht worden.

Die in Deutschland vorübergehend praktizierte verdachtslose Vorratsdatenspeicherung sah eine Speicherung bei den Anbietern vor; der Aufbau einer staatlichen Datenbank wäre in Deutschland verfassungswidrig. Die Speicherdauer betrug sechs Monate. Es wurden sämtliche Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen erfasst.

Nutzung von Telekommunikationsdaten Die NSA durchsucht die gespeicherten Telekommunikationsdaten automatisiert nach "verdächtigen Mustern" ("data mining"), wohl auch in Kombination mit anderen Datenbeständen. Daneben erfolgen manuelle Datensuchen und -abrufe.

Dasselbe tut Großbritannien.

Der BND nimmt keine Mustererkennung vor.

Auch das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlaubte Zugriffe nur in Einzelfällen, nicht aber eine Rasterfahndung über den gesamten Datenbestand hinweg.

Erhebung von Inhalten Im Rahmen des sogenannten Prism-Überwachungsprogramms kann die NSA auf die Inhalte sämtlicher E-Mails, Internettelefonate, Audio- und Videochats und -konferenzen, Kundendaten und gespeicherte Nutzerdaten großer US-amerikanischer Internetunternehmen wie Facebook, Google und Microsoft (Skype) zugreifen. Die Anbieter haben Schnittstellen eingebaut, die es US-Behörden ohne Kenntnis der Anbieter ermöglichen, bestimmte Inhalte oder Daten abzugreifen. Die NSA nennt dazu bestimmte Rufnummern, Nutzerkonten oder Stichworte (sog. "Selektoren"); alle Kommunikationen, in denen diese Merkmale enthalten sind, werden ihr zur Verfügung gestellt.

Großbritannien erfasst die Inhalte aller durch das Land fließender Telefon- und Internetverbindungen.

Der BND sammelt Informationen über einen Teil (wohl 5%) der Telekommunikation zwischen Deutschland und bestimmten Staaten im Ausland (vor allem wohl in Afrika und Asien, sog. "strategische Telekommunikationsüberwachung"). Auch hier sind vollkommen unverdächtige Bürger betroffen. Der BND kann nur auf Auslandsverbindungen zugreifen, er hat keinen automatisierten Zugriff auf Daten, die auf deutschen Servern gespeichert oder verarbeitet werden (im Einzelfall kann er Auskunftersuchen nach bestimmten Verkehrs- und Internetnutzungsdaten stellen, nicht aber nach Inhalten).
Speicherung von Telekommunikationsinhalten Die NSA kann Kommunikationsinhalte von nicht-US-Bürgern unbegrenzt speichern, weil es keine gesetzlichen Grenzen gibt.

Großbritannien speichert alle verfügbaren Kommunikationsinhalte drei Tage lang auf Vorrat.

Der BND speichert nur Informationen über Kommunikation und Nachrichten, in denen bestimmte (aber sehr allgemeine) Suchworte vorkommen (rund 2.000). Das sind jährlich rund 300.000 Nachrichten (bis auf 2.000 davon E-Mails). Stellen sich die Informationen nach Prüfung als nachrichtendienstlich irrelevant heraus, werden sie gelöscht. Mit Ausnahme von 136 Verbindungen sind 2011 sämtliche Daten wieder gelöscht worden.

Eine Vorratsspeicherung wahlloser Kommunikationsinhalte in einer staatlichen Datenbank wäre grob verfassungswidrig.

Überwachungszwecke Die Geheimdienste der USA und Großbritanniens werten Daten keineswegs nur zur Abwehr von Terrorismus aus. Sie nehmen auch politische Spionage zur Überwachung ausländischer Politiker, Abgeordneter und Diplomaten vor. Ferner überwachen sie Wirtschaftsunternehmen, offenbar mit der Begründung, Bestechung verhindern zu wollen.

Die USA setzen Erkenntnisse zu menschenrechtswidrigen Zwecken ein. Dazu gehören Vernehmungen unter Folter, zeitlich unbegrenzte Inhaftierung ohne richterliche Anordnung und zielgerichtete Tötungen.

Der BND wertet Telekommunikation im Rahmen der strategischen Telekommunikationsüberwachung nur zur Abwehr schwerer Gefahren für die Bundesrepublik (z.B. Terrorismus), zur Verhinderung von Proliferation von Waffen usw. sowie zur Abwehr der illegalen Schleusung von Menschen aus.
TK- und Internetüberwachung in Drittstaaten Bei der Überwachung von Telekommunikation im Ausland, an der weder US-Bürger noch US-Provider beteiligt sind (z.B. europäische Kommunikation), hat die NSA freie Hand. Selbst die unzureichenden FISA-Regeln finden in diesem Bereich keine Anwendung. Es gibt keinerlei Beschränkungen. In welchem Umfang dies geschieht, wo und welche Daten abgegriffen werden, ist nicht bekannt (jedoch hat die NSA Zugriff auf die vom britischen Geheimdienst gesammelten Daten). Betroffen sein könnten z.B. abgefangene Satellitenverbindungen, angezapfte Leitungen in internationalen Gewässern und von ausländischen Geheimdiensten und Unternehmen zur Verfügung gestellte Daten. Beispielsweise soll ein US-amerikanischer Mobiltelefonanbieter Zugriff auf die Daten ausländischer Mobiltelefonnutzer haben und diese der NSA zur Verfügung stellen. Bei der Überwachung von Telekommunikation außerhalb Deutschlands, an der weder deutsche Anschlüsse noch deutsche Provider beteiligt sind, fühlt sich der BND mangels "territorialen Bezugs" nicht an das G10-Gesetz gebunden. In welchem Umfang außerhalb Deutschlands überwacht wird, wo und welche Daten abgegriffen werden, ist nicht bekannt. Das Verfahren außerhalb des G10-Gesetzes dürfte gegen Artikel 10 des Grundgesetzes verstoßen (das Bundesverfassungsgericht hatte dies noch nicht zu entscheiden, weil noch kein Ausländer Beschwerde eingelegt hat).
Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge