Ortsgruppen/Osnabrück
zur Infoseite der Mailingliste Osnabrück
Willkommen auf der Wiki-Seite der Ortsgruppe Osnabrück des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Die deutschlandweite Übersicht befindet sich auf der Seite Ortsgruppen. Die Ortsgruppe Osnabrück des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ist leider noch nicht so aktiv. Aber Du kannst es ändern!
Bisherige Aktionen
Infostand zur Volkszählung am Samstag, 07. Mai 2011
Wo und Wann?
Wo: In der Innenstadt von Osnabrück: Große Straße, vor dem Gebäude mit der Hausnummer 64 (Jürgensort, vor Thalia)
Wann: Samstag, 07. Mai 2011 von 10:00 (Aufbau ab 09:30 Uhr) bis 14:00 Uhr (wenn es gut läuft auch länger, genehmigt ist der Infostand bis 16 Uhr)
HelferInnen
Wir freuen uns über jede Unterstützung! Auch wer nur eine Stunde vorbei kommt ist willkommen. Selbstverständlich freuen wir uns auch, wenn jemand länger bleiben will oder gar beim Vorbereiten mithelfen will!
HelferInnen bitte hier eintragen:
- Neonfee
- WernerH
Was benötigen wir noch
HelferInnen :-)
Was haben wir schon
Infomaterial:
- Flyer (Zensusflyer, VoBo-Flyer, Aktionsflyer)
- Türschilder mit Handlungsempfehlung für den Ernstfall (vgl. http://extdsb.wordpress.com/2011/05/03/wenn-der-die-volkszahler-in-dreimal-klingelt/)
- Plakate, Bodenplakate
- Aufkleber (verschiedene Varianten)
- Zensus-Fibeln
- Protest-Postkarten-Aufkleber
- Ausdrucke (Zeitungsartikel, Laudatio, ...)
- Musterfragebögen
- Sammelmappe mit Fragebögen, Gesetzestext und Genehmigungschreiben
Standmaterial:
- Pavillon (3m x 3m, freundliche Leihgabe von N.N.)
- 2 Klappstühle
- Tapeziertisch (3 einzelne a 1m)
- AK-Banner (frisch hergestellt)
- AK-Fahne
- Megafon
- 1 Aufsteller (Kundenstopper)
- Befestigungsmaterial, Kreide, Edding,
Anmeldung
Die Beantragung der Genehmigung wurde am 27. Mai nach telefonischer Rücksprache mit der zuständigen Behörde von WernerH durchgeführt. Wir haben leider die Genehmigung erst am Mittwoch, 04. Mai 2011 erhalten, so dass wir auch erst am 04. Mai eine Pressemitteilung versenden konnten.
Vortrag am Mittwoch, 10.02.2010
ELENA - ein schöner Name - aber auch eine schöne Sache?
Hinter dem wohlklingenden Namen ELENA verbirgt sich der ganz harmlos klingende "ELektronische ENtgeltNAchweis". Nahezu jede/r Arbeitgeber/in ist seit dem 01. Januar 2010 verpflichtet, monatlich einen solchen elektronischen Entgeltnachweise für jede/n Arbeitnehmer/in zu erstellen.
Wo?
Osnabrück, Seminarstraße 20 - Universität, 15/131 EW-Gebäude (das ist das Gebäude beim Schloss/Neumarkt)
Wann?
10. Februar 2010 um 18:00 Uhr
Inhalt:
Zuerst einmal hört sich das Verfahren - auch aus Datenschutzsicht - noch gut an:
Durch den Einsatz des ELENA-Verfahrens, bleibt es beispielsweise einem Arbeitnehmer, der trotzt seines Jobs Wohngeld beantragen will, erspart bei seiner Arbeitgeberin eine Gehaltsbescheinigung anzuforden. Das Amt, das den Wohngeldantrag bearbeitet, kann dann nach Freigabe durch den Antragsteller auf dessen elektronischen Entgeltnachweis zugreifen. D.h die Arbeitgeberin des Antragstellers bekommt gar nicht mit, dass ihr Arbeitnehmer Wohngeld beantragt.
Soweit so gut. Doch die Datenschützer finden das ganz nicht so toll: Es handelt sich bei ELNEA „um eine Vorratsdatenspeicherung von sensiblen Daten, die bei dem größten Teil der Bevölkerung für die ursprünglichen Zwecke nicht benötigt wird" schreibt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz schon am 25. Juni 2008 in seiner Pressemitteilung.
ELENA hat auch noch einen großen technischen Haken: Der elektronische Entgeltnachweis wird nicht bei dem/der Betroffenen sondern bei einer zentralen Stelle gespeichert. Zwar werden die Daten verschlüsselt gespeichert, aber die Entschlüsselung kann technisch ohne Mitwirkung des/der Betroffenen erfolgen.Die Freigabe des Zugriffs auf die ELENA-Daten durch den/die Betroffene/n ist zwar rechtlich vorgeschrieben, aber technisch nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass durch entsprechende Gesetzesänderungen Behörden auch Zugriffsrechte ohne Zustimmung des/der Betroffenen eingeräumt werden können. Die Date werden zwar verschlüsselt gespeichert, aber die Entschlüsselung kann ohne Mitwirkung des/der Betroffenen erfolgen.
Was dies nun - insbesondere für die Arbeitnehmer/innen - bedeutet, wie ELENA funktionieren soll, ob und was noch gegen ELENA unternommen werden kann, beleuchtet der Vortrag von Werner Hülsmann, Diplom-Informatiker und Datenschutzexperte.