Position von Jens Ackermann

Aus Freiheit statt Angst!

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20.03.2010

Anschreiben

Sehr geehrter Herr Ackermann,

nachdem das BvG das derzeitige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben hat, häufen sich die Stimmen, die für die Verabschiedung eines überarbeiteten Gesetzes zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie sprechen. Gerne wird dabei argumentiert, dass die Daten zum Schutz der Bürger vor schweren Verbrechen verwendet werden. Schützen kann man aber nur durch die Verhinderung von Straftaten. Prävention ist also der einzig sinnvolle Schutz vor Verbrechen. Wenn es darum geht, ob ein neues Gesetz zur Vorratsdatensopeicherung eingeführt werden soll, stellen Sie sich zwei Fragen: 1) Wie viele schwere Straftaten wurden bisher durch die Vorratsdatenspeicherung verhindert? 2) Ist das Ergebnis einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Deutschen wert?

Sollten Sie 2) mit ja beantworten, so lassen Sie mich doch bitte Ihre Gründe dafür wissen. Ansonsten stimmen Sie bitte gegen ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und setzen sich für die Abschaffung der EU-Richtlinie ein!

Ceterum censeo Elenam esse delendam.

Mit freundlichen Grüßen,


Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung danke ich Ihnen.

Der FDP-Bundestagsfraktion ist die richtige Balance von Freiheit und Sicherheit ein zentrales Anliegen. Selbstverständlich muss der Rechtsstaat Recht und Gesetz durchsetzen und Gefahren abwehren, um so die Rechte der Menschen zu sichern. Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind zentrale Aufgaben des Staates, die ein friedliches Miteinander erst ermöglichen. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion stets dafür ein, dass die Sicherheitsbehörden über eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung verfügen, um ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen.

Bei der Aufgabenzuweisung muss regelmäßig eine gründliche Abwägung stattfinden, inwiefern eine Maßnahme, die mit Eingriffen in die Freiheitsrechte der Menschen verbunden ist, notwendig, erforderlich und angemessen ist. Bei zahlreichen Befugnissen, die den Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit zugewiesen wurden, ist diese Abwägung aus Sicht der Liberalen zu Lasten der Grundrechte getroffen worden, ohne dass auf der anderen Seite ein Sicherheitsgewinn dies rechtfertigen würde.

Dies trifft auf die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls zu. Die Bedenken, dass durch die Nichtigkeit der deutschen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung eine Sicherheitslücke entsteht, können wir daher nicht teilen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Ackermann

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