Position von Marina Schuster

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2010-03-19

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrte Frau Schuster,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zum Thema Vorratsdatenspeicherung, in dem Sie Ihre Bedenken ausdrücken.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hat damit die Datensammelwut des Staates in ihre Grenzen verwiesen. Es waren erneut Liberale, die beim Bundesverfassungsgericht den Schutz von Freiheit und Bürgerrechten erstritten haben. Das ist ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weitere Liberale, die beim Bundesverfassungsgericht geklagt haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es bei der Umsetzung von EU-Richtlinien enge Grenzen durch die deutsche Verfassung gibt. Außerdem hat dieses Urteil gezeigt, dass die alte Bundesregierung und namentlich die bisherige Bundesjustizministerin Frau Zypries und die SPD offensichtlich dem Schutz von Daten und der Freiheit nicht den genügenden Raum beigemessen haben. Wir haben damit erneut die Bestätigung der Position der FDP beim Bundesverfassungsgericht erlebt.

Die FDP als Bürgerrechtspartei wird sich in der christlich-liberalen Koalition dafür einsetzen, dass die Grundrechte wie Meinungs-, Informations- und Telekommunikationsfreiheit ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in unserer Informationsgesellschaft verteidigt werden. Wir werden auf eine verfassungskonforme Gesetzgebung achten, denn Politik sollte in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster

2010-03-18

Antwort


From: Marina Schuster- MdB <>
To: "" <>
Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Thu, 18 Mar 2010 11:52:19 +0100

Sehr geehrter Herr Manns,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zum Thema Vorratsdatenspeicherung, in dem Sie Ihre Bedenken ausdrücken.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hat damit die Datensammelwut des Staates in ihre Grenzen verwiesen.
Es waren erneut Liberale, die beim Bundesverfassungsgericht den Schutz von Freiheit und Bürgerrechten erstritten haben. Das ist ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weitere Liberale, die beim Bundesverfassungsgericht geklagt haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es bei der Umsetzung von EU-Richtlinien enge Grenzen durch die deutsche Verfassung gibt. Außerdem hat dieses Urteil gezeigt, dass die alte Bundesregierung und namentlich die bisherige Bundesjustizministerin Frau Zypries und die SPD offensichtlich dem Schutz von Daten und der Freiheit nicht den genügenden Raum beigemessen haben. Wir haben damit erneut die Bestätigung der Position der FDP beim Bundesverfassungsgericht erlebt.

Die FDP als Bürgerrechtspartei wird sich in der christlich-liberalen Koalition dafür einsetzen, dass die Grundrechte wie Meinungs-, Informations- und Telekommunikationsfreiheit ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in unserer Informationsgesellschaft verteidigt werden.
Wir werden auf eine verfassungskonforme Gesetzgebung achten, denn Politik sollte in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster

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Marina Schuster, MdB
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Email:

Ursprüngliche Nachricht


Von:
Gesendet: Dienstag, 16. März 2010 08:52
An: Marina Schuster- MdB
Betreff: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken

Sehr geehrte Frau Schuster,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss? Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist. Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel

Ursprüngliche Nachricht

Gesendet: Donnerstag, 11. März 2010 11:30 An: Marina Schuster- MdB Betreff: Vorratsdatenspeicherung 2.0 oder höher

Sehr geehrte Frau Schuster,

ich möchte Sie auf ein Paradoxon in Ihren ständigen Forderungen nach dem Beschneiden der freien Kommunikation in Deutschland und in Europa hinweisen: Wieso finden deutsche Politiker eine Zensur und Datensammelwut in China schrecklich und mit den Menschenrechten unvereinbar, wollen die selbe Art der Überwachung, wie sie einst in den Ostblockstaaten und aktuell in jedem Regime stattfindet und jede Auflehnung gegen sie blutig niedergeschlagen wird, in Deutschland installieren? Was ist der Unterschied zwischen "userer Überwachung" und derer? Warum ist unsere "nicht so schlimm"? Überall wo Menschen etwas Überwachen und Sammeln wollen, geht es um Macht. Und wo Macht zu vergeben ist, wird der Mensch immer mehr Macht fordern. Diese Erfahrung habe ich in meinem Kampf gegen die staatliche Unterdrückung in Polen gemacht und bin deswegen in einer Nacht und Nebel Aktion in das damals noch demokratische Deutschland geflüchtet. Wohin soll ich jetzt flüchten? Denn die Anzeichen für das gleiche Vorgehen, wie das der STASI und Konsorten sind unübersehbar.

BITTE RETTEN SIE DEUTSCHLAND! NOCH KÖNNEN SIE DAS!

Antwort

Sehr geehrter Herr T.,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zum Thema Vorratsdatenspeicherung, in dem Sie Ihre Bedenken ausdrücken.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hat damit die Datensammelwut des Staates in ihre Grenzen verwiesen. Es waren erneut Liberale, die beim Bundesverfassungsgericht den Schutz von Freiheit und Bürgerrechten erstritten haben. Das ist ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weitere Liberale, die beim Bundesverfassungsgericht geklagt haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es bei der Umsetzung von EU-Richtlinien enge Grenzen durch die deutsche Verfassung gibt. Außerdem hat dieses Urteil gezeigt, dass die alte Bundesregierung und namentlich die bisherige Bundesjustizministerin Frau Zypries und die SPD offensichtlich dem Schutz von Daten und der Freiheit nicht den genügenden Raum beigemessen haben. Wir haben damit erneut die Bestätigung der Position der FDP beim Bundesverfassungsgericht erlebt.

Die FDP als Bürgerrechtspartei wird sich in der christlich-liberalen Koalition dafür einsetzen, dass die Grundrechte wie Meinungs-, Informations- und Telekommunikationsfreiheit ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in unserer Informationsgesellschaft verteidigt werden. Wir werden auf eine verfassungskonforme Gesetzgebung achten, denn Politik sollte in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster

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