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14. April 2010

Antwort


From: Jarzombek Thomas <>
To: "" <>
Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Wed, 14 Apr 2010 16:45:06 +0200

Sehr geehrter Herr Manns,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung vom 02. März 2010 Bezug genommen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegende Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich ist, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren. Genau das werden wir tun. Da das Gericht in seinen Urteilsgründen für die Korrektur der Regelungen klare Vorgaben gemacht hat, kann aus Sicht von CDU und CSU zügig nachgebessert werden. Denn die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) verpflichtet uns weiterhin zur Umsetzung.

Nach meiner Ansicht muss es auch künftig vernünftige Regelungen geben, um organisierte Kriminalität und ähnliches auch im Internet verfolgen zu können. Dabei muss nun aber mit besonderem Fingerspitzengefühl das rechte Maß gefunden werden, unverhältnismäßige Kontrollen lehne ich ab.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

Ursprüngliche Nachricht


Von:
Gesendet: Dienstag, 16. März 2010 16:36
An: Jarzombek Thomas
Betreff: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist. Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung vom 02. März 2010 Bezug genommen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegende Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich ist, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren. Genau das werden wir tun. Da das Gericht in seinen Urteilsgründen für die Korrektur der Regelungen klare Vorgaben gemacht hat, kann aus Sicht von CDU und CSU zügig nachgebessert werden. Denn die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) verpflichtet uns weiterhin zur Umsetzung.

Nach meiner Ansicht muss es auch künftig vernünftige Regelungen geben, um organisierte Kriminalität und ähnliches auch im Internet verfolgen zu können. Dabei muss nun aber mit besonderem Fingerspitzengefühl das rechte Maß gefunden werden, unverhältnismäßige Kontrollen lehne ich ab.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek


Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung vom 02. März 2010 Bezug genommen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegende Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG möglich ist, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß und (mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu analysieren. Genau das werden wir tun. Da das Gericht in seinen Urteilsgründen für die Korrektur der Regelungen klare Vorgaben gemacht hat, kann aus Sicht von CDU und CSU zügig nachgebessert werden. Denn die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) verpflichtet uns weiterhin zur Umsetzung.

Nach meiner Ansicht muss es auch künftig vernünftige Regelungen geben, um organisierte Kriminalität und ähnliches auch im Internet verfolgen zu können. Dabei muss nun aber mit besonderem Fingerspitzengefühl das rechte Maß gefunden werden, unverhältnismäßige Kontrollen lehne ich ab.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek


--- Thomas Jarzombek, MdB Deutscher Bundestag CDU/CSU-Fraktion Platz der Republik 1 11011 Berlin

Tel: 030 / 227 - 73520 Fax: 030 / 227 - 76520 Mail: URL: www.jarzombek.de



Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Gesendet: Montag, 5. April 2010 08:36 An: Jarzombek Thomas Betreff: Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

hiermit möchte ich gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung protestieren. Mit Schrecken lese ich fast täglich in der Zeitung über neue Pläne die Bürgerrechte im Namen der nationalen Sicherheit und dem Kampf gegen den Terror weiter einzuschränken. Ich bezweifle, dass solche Maßnahmen Erfolg haben können, da man solche Systeme leicht umgehen kann. Zuallererst führt dieses Speichern zu einer Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung. Ich wehre mich dagegen, unter Generalverdacht gestellt zu werden und dafür auch noch zu bezahlen. Es sieht für mich nach einer Demontage des Rechtsstaats aus, und man sieht Orwell'sche Utopien wahr werden. Bitte vertreten Sie das Volk, welches Sie gewählt hat, und stimmen Sie gegen Vorratsdatenspeicherung und für Rechtsstaat und Demokratie!

Mit freundlichen Grüßen

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