SEPA

Aus Freiheit statt Angst!

Wechseln zu: Navigation, Suche

Diese Seite beschäftigt sich mit dem "Single Euro Payment Area". Mit SEPA soll ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen werden, bei dem es für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. SEPA erweitert dabei das SWIFT-System, über das ausländische Sicherheitsbehörden wie die US-Geheimdienste bereits jetzt Zugriff auf alle europäischen Finanztranskationen haben. Daher besteht die große Gefahr, dass zukünftig mit der Einführung von SEPA auch all unsere innernationalen Überweisungen vom Ausland aus überwacht werden können.

Wichtiger Hinweis:

Die wesentlichen Informationen auf die Seite sind mehr als fünf Jahre alt!

Welche Überweisungsdaten die USA von den Europäischen Banken erhalten, ist bereits seit drei Jahren im sogenannten SWIFT-Abkommen (vgl. <https://de.wikipedia.org/wiki/SWIFT-Abkommen>) geregelt. Einer Umstellung auf das SEPA-Verfahren für Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften bedarf es hierfür nicht.

Das EU-Parlament hat sich am 23. Oktober für eine Aussetzung des Swift-Abkommens ausgesprochen (vgl. <http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-10/swift-abkommen-usa-aussetzung> oder die Links auf <https://startpage.com/do/search?q=Swift-Abkommen&l=deutsch>).

Ende des Hinweises!

Auf dieser Seite sollen Ideen, Aktionen und Materialien rund um SEPA gesammelt werden.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

  • to be done

Anfragen

Zunächst einmal könnte jeder bei seiner Hausbank anfragen, auch um zu sehen, ob die Auskünfte hier ganz einheitlich sind. Das müssten sie sein, denn es ist ja ein System, welches europaweit implementiert wird. Die Verfahrenswege müssten daher überall gleich sein.

Gibt es dazu an dieser Anfrage noch etwas zu verbessern?

Bei welchen Stellen, und in welchen Ländern werden welche Informationen über eine von mir in Auftrag gegebene nationale oder internationale SEPA-Überweisung gespeichert?


Vorschlag einer Anfrage

Guten Tag,
Ich habe erfahren und bei der Bundesbank nachgelesen, dass SEPA in Kürze die nationalen Zahlungssysteme ablösen soll.
Ist das so? Wie sieht die Umstellung in Ihrem Haus aus?
Bei welchen Stellen, und in welchen Ländern werden welche Informationen über eine über SEPA bzw. SWIFT in Auftrag gegebene nationale oder internationale Überweisung gespeichert?
Wie kann ich dem SEPA-Verfahren und damit der Datenübermittlung an SWIFT widerrufen?
Ich habe -wie viele Datenschützer- große Sorge um meine persönlichen Daten und werde SEPA wie auch SWIFT nicht akzeptieren.
Wie werden Sie Sie mit Kunde verfahren, die das SEPA Verfahren nicht akzeptieren?
Weiterhin möchte ich wissen, in wie weit und ob Sie die Kontobewegungsdaten Ihrer Kunden analysieren/auswerten. ::Wenn ja wie und wofür.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antworten

Berliner Sparkasse:

Die Abwicklung von SEPA-Überweisungen erfolgt mittels eines einheitlichen Formats (IBAN + BIC), ähnlich einer Inlandsüberweisung. Neu ist, dass die SEPA-Überweisung jedoch den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staaten) betrifft. Die Weiterleitung erfolgt nicht grundsätzlich über das SWIFT-Netz. So bietet die Deutsche Bundesbank mit dem SEPA-Clearer den Banken alternativ auch einen sicheren Intenretzugang über EBICS an. Das bedeutendste europäische Clearinghaus zum grenzüberschreitenden Austausch von SEPA-Zahlungen prüft zur Zeit, ob zusätzlich zum SWIFT-Netzt auch der Austausch mittels EBICS ermöglicht werden kann. Eine separate Datensicherung oder Spiegelung erfolgt nicht. Die Auftraggeberbank und die Empfängerbank sichern und archivieren die Kundendaten lediglich entsprechend Ihrer Bestimmungen. Der Nicht-europäische Raum ist von SEPA nicht betroffen.

Comdirect Bank

Ab 2012 sind alle deutschen Banken verpflichtet das SEPA-Verfahren einzuführen. Zwischen 2012 und 2015 besteht noch eine Übergangsfrist, innerhalb derer unsere Kunden weiterhin frei wählen können, ob eine Überweisung per Kontonummer/BLZ (bekannte Inlandsüberweisung) oder per IBAN/SWIFT (SEPA-Verfahren) erfolgen soll. Die abschließende Umstellung soll im Jahr 2015 erfolgt sein, so dass voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr besteht, eine Transaktion ohne Nutzung des SEPA-Verfahrens vorzunehmen.

Details zu der endgültigen Umstellung im Hause von comdirect sind derzeit noch nicht fest definiert, so dass wir Ihnen aktuell keine näheren Auskünfte erteilen können.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Einführung des SEPA-Verfahrens aufgrund von EU-Richtlinien beschlossen wurde, denen sich comdirect - wie im Übrigen auch alle anderen deutschen Banken - nicht entziehen kann. Vor diesem Hintergrund wäre die weitere Kontoführung nach Widerspruch zu dem durch die EU beschlossenen Verfahren nicht darstellbar.

Weiterhin fragen Sie nach der Auswertung von Kontobewegungen bei comdirect. Auf Einzelkundenebene werden unsererseits keine Kontobewegungensdaten ausgewertet. Gemäß § 25c Abs. 1 KWG sind wir verpflichtet, interne Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäschefälle und zur Verhinderung von betrügerischen Handlungen zu treffen. Hierzu gehört auch ein Transaktionsmonitoring, dass sämtliche Kundentransaktionen auf ungewöhnliche Zahlungsströme hin überprüft. Hierbei handelt es sich um ein systemgestütztes und nicht kundenindividuelles Monitoring, so dass auch hier zunächst keine Einzelkundenüberprüfung stattfindet.

Informationsquellen

Auf den folgenden Seiten können ziemlich umfassende Dokumente zur Implementierung von SEPA abgerufen werden.

Flyer

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge