TreffenBundesdatenschutzbeauftragte

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Inhaltsverzeichnis

Vorbereitung des Treffens mit der Bundesdatenschutzbeauftragten am 5.08.

15 - 17 Uhr Bonn

Wer geht?

  • Werner Hülsmann (AKV / Deutsche Vereinigung für Datenschutz)
  • Lara Schartau (AKV Köln/ SWU Köln)
  • Vtor (SWU Köln/ Chaos Computer Club Cologne)
  • Florian Wächter (SWU Köln/ demonstrare)
  • Jochim Selzer (AKV Köln-Bonn, Cryptoparty Köln-Bonn, CCC)

Themen (inkl Fragen)

  • Thema VDS:
    • Wie wird sich die Bundesdatenschutzbeauftragte künftig zur Vorratsdatenspeicherung stellen? Wäre eine "VDS light", etwa Quick Freeze oder andere Lösungen, denkbar?
    • Hält sie ihre VDS-Befürwortung nach dem EuGH-Urteil noch aufrecht?
    • Was tut sie dagegen, dass die EU-Grundrechte von Deutschen durch die VDS in anderen EU-Staaten z.B. im Urlaub oder bei grenzüberschreitenden Telefonaten, auf unzulässige Weise verletzt werden?
    • Welche Auswirkungen hat die neue Rechtslage auf andere anlasslose Vorratsspeicherungen (PNR etc.)?
  • Thema Verschlüsselung von Kommunikation
    • Hält die Bundesdatenschutzbeauftragte transportverschlüsselte Mailkommunikation wie De-Mail oder den E-Post-Brief für ausreichend?
    • Wie stellt sich die Bundesdatenschutzbeauftragte im Zuge des NSA-GCHQ-BND-Skandals die Aufklärung von Computerlaien über Verschlüsselungstechniken und Computer- und Kommunikationssicherheit vor?
    • Wie stellen wir diesen andauernden, ungeheuren Unrechtszustand ab?
  • TTIP/TISA
    • Wer kümmert sich bei diesen Geheimverhandlungen darum, dass der Datenschutz nicht dem Profit geopfert wird?
  • PKW-Mautgesetz (Kür, falls Zeit ist)
    • Droht jetzt die Totalerfassung aller KFZ-Bewegungen (die Mautbrücken sollen ja genutzt werden)?
  • neues EU-Datenschutzrecht (diverse Aspekte)
  • Geheimdienste, insbesondere BAVS und BND und deren Datenaustausch mit BKA, Bundespolizei und Landespolizeien
  • Sieht die Bundesdatenschutzbeauftragte eine Aufgabe in der Behandlung der sich durch soziale Netzwerke wie Facebook ergebenden Datenschutzaspekte? Sieht sie eine Lösung eher in gesetzlichen Maßnahmen oder in Aufklärung?
  • Beim letzten Versuch, eine Internetzensur in Deutschland zu etablieren, sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte als Kontrollinstanz dienen. Sieht die Bundesdatenschutzbeauftragte diese Aufgabe bei sich richtig untergebracht, falls es zu einer erneuten Internetzensur kommen sollte?
  • Derzeit erfüllen die betrieblichen Datenschutzbeauftragten eine reine Feigenblattfunktion. Erwägt die Bundesdatenschutzbeauftragte Maßnahmen zur Stärkung der Position betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

Was muss noch vorbereitet werden?

Vorschlag Blogpost

„Die Vorratsdatenspeicherung ist mit dem EuGH-Urteil für mich passé“ Bericht von einem Treffen mit der Bundesdatenschutzbeauftragten

Aktive aus dem Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, von #StopWatchingUs Köln und vom Kölner Chaos Computer Clubs trafen am letzten Dienstag die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Voßhoff, für einen ersten Austausch zu Themen wie der Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz bei TTIP/TISA und der Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten.

Das EuGH-Urteil ließe keinen Spielraum für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, stellte Frau Voßhoff fest. Auch für Speicherungsverfahren, die unter dem Begriff Quick-freeze firmierten, sehe sie wegen der strikten Anforderungen des EuGH keine Möglichkeit.

Auf unsere Frage zu einem erweiterten Kenntnisstand zu den Verhandlungen rund um TTIP und TISA musste die bundesdeutsche Datenschutzbehörde passen. Ihr Wissen würden ihre Mitarbeiter auch nur aus der Tagespresse entnehmen. Auch innerhalb der Artikel-29-Datenschutzgruppe, das Treffen aller Datenschutzbeauftragten auf EU-Ebene, seien keine zusätzlichen Informationen bekannt und diskutiert worden.

Leider wurde aus Zeitmangel der Themenbereich zur Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten nur kurz angesprochen. [mehr hier]

Der Datenschutz müsse auch im politischen Berlin sichtbarer werden, forderte Frau Voßhoff. So seien die regelmäßig verfassten Datenschutz-Einschätzungen durch die Bundesdatenschutzbehörde nicht an die Gesetzesentwürfe direkt angehängt und würden damit oftmals nicht ausreichend wahrgenommen. Sie unterstrich erneut die Notwendigkeit der vollständigen Unabhängigkeit ihrer Behörde gegenüber Innenministerium und Bundesregierung. [rein!]

Das Treffen war mehr ein erstes Kennenlernen denn ein intensiver thematischer Austausch. Für Letzteres war es zu kurz, wie wohl alle Beteiligten feststellen mussten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte lud allerdings ein, sie mit einzelnen Themen und Fragestellungen gerne erneut zu kontaktieren und zu treffen. So betonte Frau Voßhoff auch, dass sie selbst noch Einiges im Datenschutz zu lernen habe. Eine Einladung, die wir annehmen und hiermit auch weiterverbreiten wollen.

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