Verbindungsdaten
Der Begriff Verbindungsdaten (synonym: "Verkehrsdaten") ist bisher nicht exakt definiert.
In der Parlamentsaussprache zu den Anträgen der FDP bzw. den Grünen am 15. Dezember sagte Frau Dr. Martina Krogmann (CDU) zum Thema:
"Im Internet dürfen lediglich die Einwahldaten, IP-Adressen, Verkehrsdaten zu E-Mails und Internettelefonie gespeichert werden, ausdrücklich nicht Mausclicks und der gesamte Internettraffic, weil das unverhältnismäßig gewesen wäre."
Unter Verkehrsdaten werden gemäß Artikel 2 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG alle Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein elektronisches Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden, verstanden.
Kritik
Wegen der zur Nachrichtenübertragung eingesetzten Technik gibt es Zweifel, ob eine Trennung von Verbindungsdaten und Nachrichteninhalt möglich ist. Dies trifft besonders für SMS-Nachrichten, u. U. auch für E-Mails zu.