Wort halten FDP

Aus Freiheit statt Angst!

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Hinweis (11.07.2011): Kanzlerin Angela Merkel soll am Rande der jüngsten Innenministerkonferenz eine Verständigung mit der FDP über eine neuerliche Vorratsdatenspeicherung für den Herbst in Aussicht gestellt haben. Wir müssen jetzt die Bereitschaft der FDP-Fraktion zur Annahme eines entsprechenden Kompromisses stoppen. Unsere Freiheit ist nicht verhandelbar. Deswegen: Rufe deine FDP-Abgeordneten an!


Bitte nimm dir für einen Anruf bei deinen FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit, um gegen die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu kämpfen!

  • FÜR freie Internetnutzung ohne Rechtfertigungszwang!
  • GEGEN Generalverdacht gegenüber allen Internetnutzern!
  • GEGEN einen Dammbruch auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft!

Worum geht es?

Nach einem "Eckpunktepapier" von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern,[1] würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Nach dem Vorschlag könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar "für die Aufklärung aller Straftaten", selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht und Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG). Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

Mit ihrer Zustimmung zu diesem Vorschlag bräche die FDP ihr Wort, das sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und in vielen späteren Beschlüssen und Aussagen stets wiederholt hatte: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt".

FDP-Politiker wollen in den "nächsten zwei bis drei Monaten" einen Kompromiss mit CDU und CSU aushandeln. Diese wollen in den Verhandlungen sogar noch eine viel weiter reichende Vorratsprotokollierung auch unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Anonymisierungsdienstnutzung für eine Dauer von sechs Monaten durchsetzen.

Bitte nimm dir 5 Minuten Zeit, bei deinen FDP-Bundestagsabgeordneten anzurufen und von ihnen die Zusage zu verlangen, dass sie - wie versprochen - der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen werden, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung. Wir müssen nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten dazu bewegen, Wort zu halten, und jeder Kompromiss ist blockiert, weil laut Koalitionsvertrag "wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen" sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Wann?

FDP-Politiker wollen in den "nächsten zwei bis drei Monaten" einen Kompromiss mit CDU und CSU aushandeln. Was dabei heraus kommt, ist offen; wir müssen das Schlimmste befürchten. Um eine Erfassung all unserer Internetverbindungen zu verhindern, müssen wir schon die Bereitschaft der FDP-Abgeordneten stoppen, einer Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen.

Bitte rufe die Büros der FDP-Bundestagsabgeordneten in Berlin an!

Wen?

Hier findest du eine Liste der Telefonnummern der Büros aller FDP-Bundestagsabgeordneten. Es ist zu empfehlen, zuerst die FDP-Bundestagsabgeordneten aus dem eigenen Bundesland anzurufen.

Wie?

  • Abgeordnete erhalten hunderte von E-Mails am Tag, weshalb E-Mails meist nicht genügen, um Abgeordnete zu überzeugen.
  • Ein Anruf bei einem Abgeordneten oder seinem Mitarbeiter hat sehr viel mehr Wirkung.
  • Eine gute Idee ist es auch, zuerst eine E-Mail zu senden und dann anzurufen. Als E-Mail kannst du beispielsweise den Offenen Brief des AK Vorrat an die Bundesjustizministerin versenden. Das anschließende Telefonat kannst du dann beispielsweise so beginnen: "Hallo, mein Name ist ... aus ... Ich habe Ihnen gerade eine E-Mail zum Thema Vorratsdatenspeicherung geschickt, hatten Sie Gelegenheit, sie zu lesen? Noch nicht? Dann würde ich Ihnen gerne erklären, worum es geht... ".
  • Bleibe immer höflich. Dein Gesprächspartner kennt wahrscheinlich nicht die Einzelheiten des Vorschlags der Bundesjustizministerin und befasst sich vorwiegend mit anderen Politikbereichen, er wird aber gut verstehen, was du ihm erklärst.
  • Hake nach einem Anruf per Email nach, um am Telefon erwähnte Dokumente und Quellen zu versenden und weiter ins Detail zu gehen. Und dann das Ganze nochmal von vorn... ;)

Argumente

Mit den folgenden Argumenten kannst du FDP-Bundestagsabgeordnete überzeugen, unter keinen Umständen der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zustimmen, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung:

Politische Argumente

  • "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt", so das Bundeswahlprogramm der FDP wörtlich. Mit diesem Programm ist die FDP gewählt worden, auf dieser Grundlage haben 14,6% der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme der FDP gegeben.
  • Ein konsequentes Durchhalten in dieser Frage wäre ein klares Signal an die Wählerinnen und Wähler (auch bei den anstehenden Landtagswahlen), dass die FDP ihre Rechte schützt und Wort hält.
  • Es wäre ein klares Signal an CDU und CSU, dass es für die FDP als Bürgerrechtspartei eine rote Linie gibt, die nicht verhandelbar ist.
  • Jeder Abgeordnete, der konsequent bleibt, zeigt der Öffentlichkeit und der Netzgemeinde seinen persönlichen Einsatz für den Schutz der Bürgerrechte.
  • Die Ablehnung jeder Vorratsdatenspeicherung entspricht einem Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion vom 09.11.2010, in dem es heißt: „Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“
  • 48 Verbände aus allen Bereichen der Gesellschaft sind gegen Vorratsdatenspeicherung, darunter der Chaos Computer Club, die Deutsche AIDS-Hilfe, der Deutsche Journalisten-Verband, der Deutsche Presserat, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge, die Freie Ärzteschaft, die Humanistische Union, der Verband naiin - no abuse in internet, die Neue Richtervereinigung, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutsche Anwaltsverein.
  • Die Bereitschaft, einer wie auch immer gearteten Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen, nimmt der FDP in den anstehenden Verhandlungen und in Zukunft die Möglichkeit, jede anlasslose Vorratsdatenspeicherung unabhängig von "Bedarf" und "Nutzen" aus prinzipiellen Gründen abzulehnen. Es droht ein Präzedenzfall, der immer weiter ausufert.

Inhaltliche Argumente

  • Der Vorschlag diskriminiert Internetnutzer gegenüber Telefonnutzern, Briefeschreibern und Fernsehzuschauern. Warum soll gerade im Internet nachvollziehbar sein, was wir lesen, was wir schreiben und mit wem wir uns unterhalten? Auch über Telefon, in Briefen und in persönlichen Gesprächen werden Straftaten begangen, ohne dass eine verdachtslose Totalprotokollierung erfolgt.
  • Der Vorschlag bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf „potenziell verdächtiger“ Seiten oder die Verwendung „potenziell verdächtiger“ Suchwörter befürchten müsste. So ermittelte das Bundeskriminalamt gegen Personen, die „auffällig oft“ auf Internetseiten über die „militante gruppe“ zugreifen, obwohl dies aus vielerlei Gründen, etwa journalistischer Art, legitim sein kann. 2007 ist eine – ergebnislose – Wohnungsdurchsuchung bei Globalisierungskritikern damit begründet worden, der Betroffene habe eine „umfassende Internetrecherche“ zu einer Firma vorgenommen, die später Ziel eines Brandanschlags wurde.
  • Der Vorschlag setzt vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen oder Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus.
  • Der Vorschlag schafft das permanente Risiko, unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses rückschließen und nicht auf dessen Benutzer.
  • Die mit einer permanenten Vorratsdatenspeicherung verbundenen Risiken würden abschreckend wirken und eine unbefangene Internetnutzung in sensiblen Situationen verhindern:
    • anonyme Information von Journalisten per E-Mail,
    • anonyme Meinungsäußerung im Internet,
    • vertraulicher Austausch von Geschäftsgeheimnissen,
    • vertrauliche Koordinierung politischer Proteste,
    • psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in Not. Menschen in besonderen Situationen (z.B. Notlagen, Krankheiten) sind nur in vollständiger Anonymität bereit, Informationen und Hilfe zu suchen, sich untereinander auszutauschen und sich beraten zu lassen (z.B. Chatrooms für Opfer sexuellen Missbrauchs). Wenn gefährliche oder gefährdete Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen Hilfe suchen können, kann dies Leib und Leben Unschuldiger gefährden.

Beispielanruf

Hinweis: Dies ist nur ein Beispiel für den Ablauf eines Telefonats, um dir eine Vorstellung davon zu geben. Das Beispiel soll nicht wortwörtlich "abtelefoniert" werden. Spontan sprechen wirkt besser.

  • Du: "Guten Tag, mein Name ist ... aus ... Ich würde gerne mit Frau/Herrn (Prof. Dr.) MdB sprechen."
  • Mitarbeiter: "Frau/Herrn (Prof. Dr.) MdB ist leider nicht zu sprechen, ich bin ihr/e Assistent/in. Kann ich Ihnen weiter helfen?"
  • Du: "Gerne. Ich mache mir große Sorgen über die aktuellen Verhandlungen um Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung. Ich möchte Frau/Herrn (Prof. Dr.) MdB bitten, sich gegen die jetzt auch von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung auszusprechen."
  • Assistent/in: "Ich verstehe. Wir wurden bereits deswegen angerufen, und ich habe jetzt keine Zeit."
  • Du: "Es ist aber sehr wichtig! Der Vorschlag würde bedeuten, dass künftig jeder Internetnutzer in Deutschland befürchten müsste, sich für sein angebliches Verhalten im Netz rechtfertigen zu müssen. Er würde alle Internetnutzer unter Generalverdacht stellen."
  • Assistent/in: "Die FDP schlägt gerade keine Vorratsdatenspeicherung vor, sondern ein anlassbezogenes Quick-Freeze-Verfahren im Verdachtsfall."
  • Du: "Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht neben einem Quick-Freeze-Verfahren unter Punkt 2 auch eine anlasslose Erfassung jeder Internetverbindung in Deutschland vor."
  • Assistent/in: "Dabei geht es nicht um Verbindungsdaten, sondern nur um IP-Adressen. Daraus lässt sich nicht ablesen, was jemand im Internet gemacht hat."
  • Du: "Anhand dieser IP-Adresse protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden."
  • Assistent/in: "Der Vorschlag geht nicht über das hinaus, was die Provider schon heute speichern."
  • Du: "Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen, der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde diese Möglichkeit beseitigen."
  • Assistent/in: "Es handelt sich um ein Kompromissangebot. Die FDP ist eigentlich gegen Vorratsdatenspeicherung, muss aus parlamentarischen Zwängen aber eine Einigung mit CDU und CSU finden. Diese wollen eine weit umfangreichere Speicherung."
  • Du: "Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung ist Kernbestandteil des FDP-Wahlprogramms, dafür ist die FDP gewählt worden. Die Vorratsdatenspeicherung muss für die FDP als Bürgerrechtspartei eine rote Linie sein, die nicht verhandelbar ist. Man muss mit der Union keinen Kompromiss eingehen, der eine Vorratsdatenspeicherung vorsieht, denn ohne die FDP hat die Union keine Mehrheit."
  • Assistent/in: "Herr/Frau (Prof. Dr.) MdB wird sich voraussichtlich den Empfehlungen der Fraktion anschließen."
  • Du: "Es geht hier um die Grundrechte aller Menschen in Deutschland und die Zukunft des Internets. Spätestens wenn über einen Gesetzentwurf abgestimmt wird, muss Herr/Frau (Prof. Dr.) MdB eine eigene Entscheidung treffen. Bitten Sie doch Herrn/Frau (Prof./Dr.) MdB, der Fraktion und seinen/ihren Wählern mitzuteilen, dass er/sie der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen wird, auch nicht wie jetzt von der Bundesjustizministerin vorgeschlagen."
  • Assistent/in: "Ich werde es ausrichten."
  • Du: "Vielen Dank für das Gespräch. Ich werde Sie bald wieder anrufen und nachfragen, wie Herr/Frau (Prof./Dr.) MdB sich dazu geäußert hat. Auf Wiederhören."

Du kannst die Ergebnisse deiner Telefonate gerne in dieses Gesprächsprotokoll eintragen.

Beispiel-E-Mails

E-Mails, die du an FDP-Bundestagsabgeordnete schickst, kannst du gerne hier eintragen.

Als Vorlage kannst du beispielsweise den Offenen Brief des AK Vorrat an die Bundesjustizministerin verwenden.

Hintergrundinfos

Argumente und Gegenargumente

Hier einige Argument, die du zu hören bekommen könntest, und passende Repliken:


"Herr/Frau (Prof. Dr.) MdB ist für das Thema nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an..."

Es geht hier um die Grundrechte aller Menschen, die Herrn/Frau (Prof. Dr.) MdB im Bundestag vertritt, und um die Zukunft des Internets. Spätestens wenn über einen Gesetzentwurf abgestimmt wird, muss Herr/Frau (Prof. Dr.) MdB ohnehin eine eigene Entscheidung treffen. Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung ist Kernbestandteil des FDP-Wahlprogramms, dafür steht Herr/Frau (Prof. Dr.) MdB persönlich bei seinen Wählern in der Verantwortung.

"Warum sollte ich mich gegen die Bundesjustizministerin und die Fraktion stellen?"

Weil Sie sich damit hinter die Bürger und hinter das FDP-Wahlprogramm stellen. Ein konsequentes Durchhalten der Beschlüsse in dieser Frage wäre ein klares Signal an die Wählerinnen und Wähler (auch bei den anstehenden Landtagswahlen), dass die FDP ihre Rechte schützt und Wort hält.

"Die FDP schlägt gerade keine Vorratsdatenspeicherung vor, sondern ein anlassbezogenes Quick-Freeze-Verfahren im Verdachtsfall."

Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht neben einem Quick-Freeze-Verfahren unter Punkt 2 auch eine anlasslose Erfassung jeder Internetverbindung in Deutschland vor.

"Dabei geht es nicht um Verbindungsdaten, sondern nur um IP-Adressen. Daraus lässt sich nicht ablesen, was jemand im Internet gemacht hat."

Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert.

"Der Vorschlag geht nicht über das hinaus, was die Provider schon heute speichern."

Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen, der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde diese Möglichkeit beseitigen.

"Eine Woche zu speichern ist im Vergleich zu sechs Monaten sehr kurz."

Die meisten Identifizierungen erfolgen in der ersten Woche der Datenspeicherung. Entscheidend für die Abschreckungswirkung einer Totaldatenspeicherung ist, ob man im Internet überhaupt ein Bekanntwerden des eigenen Nutzungsverhaltens befürchten muss - wie lange, ist weniger entscheidend.

"Es handelt sich um ein Kompromissangebot. Die FDP ist eigentlich gegen Vorratsdatenspeicherung, muss aus parlamentarischen Zwängen aber eine Einigung mit CDU und CSU finden. Diese wollen eine weit umfangreichere Speicherung."

Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung ist Kernbestandteil des FDP-Wahlprogramms, dafür ist die FDP gewählt worden. Die Vorratsdatenspeicherung muss für die FDP als Bürgerrechtspartei eine rote Linie sein, die nicht verhandelbar ist. Man muss mit der Union keinen Kompromiss eingehen, der eine Vorratsdatenspeicherung vorsieht, denn ohne die FDP hat die Union keine Mehrheit.

"Herr/Frau (Prof. Dr.) MdB wird sich voraussichtlich den Empfehlungen der Fraktion anschließen."

Es geht hier um die Grundrechte aller Menschen in Deutschland und die Zukunft des Internets. Spätestens wenn über einen Gesetzentwurf abgestimmt wird, muss Herr/Frau (Prof. Dr.) MdB eine eigene Entscheidung treffen. Bitten Sie doch Herrn/Frau (Prof./Dr.) MdB, der Fraktion und seinen/ihren Wählern mitzuteilen, dass er/sie der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen wird, auch nicht wie jetzt von der Bundesjustizministerin vorgeschlagen.

"In anderen Branchen müssen Daten weitaus länger aufbewahrt werden."

Dort geht es um Vertragsdaten, die kaum Rückschlüsse auf das Privatleben zulassen. Hier geht es um Informationen über das tägliche Verhalten von Menschen, die eine Rekonstruierung unserer gesamten Internetnutzung zulassen können. Die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist ohne Vorbild. Das Bundesverfassungsgericht urteilte: "Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

"Bis auf weiteres wird keine Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung getroffen, ein Ergebnis ist nicht absehbar."

Solange nicht genügend FDP-Abgeordnete deutlich machen, dass sie jegliche Vorratsdatenspeicherung ablehnen, kann es jederzeit zu einer Einigung zwischen Justiz- und Innenministerium kommen. Dann wird es politisch kaum noch möglich sein, die Zustimmung im Bundestag zu verweigern. Jetzt ist die Zeit, die richtigen roten Linien für die laufenden Verhandlungen zu ziehen. Sie müssen der Ministerin und der Fraktion klar machen, dass Sie einer Vorratsdatenspeicherung in keinem Fall zustimmen werden.

"Ganz ohne Vorratsdatenspeicherung wäre das Internet ein rechtsfreier Raum."

"Wegen der Zunahme von Flatrates stehen den Ermittlungsbehörden heute weniger Verbindungsdaten zur Verfügung als vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung."

"Der Zugriff auf die gespeicherten Daten wird nur unter engen Voraussetzungen (z.B. richterliche Anordnung) zugelassen."

"Deutschland ist verpflichtet, die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen und wieder eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen."

"Laut Bundesverfassungsgericht ist die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar."

"Quick Freeze läuft ohne Vorratsdatenspeicherung leer. Was nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden."

"Eine ein- oder zweiwöchige Vorratsdatenspeicherung ('Quick Freeze Plus') wäre ein angemessener Kompromiss."


Bei Fragen, die du nicht beantworten kannst - KEINE PANIK. Sage, du rufst zurück, und setze dich mit uns in Verbindung. Wir werden dir gerne weiterhelfen.

Gerne kannst du hier weitere Fragen einfügen, die bei Telefonaten mit FDP-Bundestagsabgeordneten auftauchen. Wir werden versuchen, sie so schnell wie möglich zu beantworten.

Siehe auch

Kampagne der Grünen: "Schreibe jetzt eine Email oder ein Fax an die beiden Minister und verleihe dem Protest gegen die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung eine starke Stimme."

Fußnoten

  1. Solche Telemedienanbieter sind verpflichtet, Internet-Nutzungsprotokolle bei Verdacht einer Straftat an die Polizei (§ 15 Abs. 5 S. 4 TMG, § 95 StPO, § 20m BKA-G), an Geheimdienste (§ 8a BVerfSchG) und an Abmahnanwälte (§ 101 UrhG) herauszugeben. Google gab 2010 über 1.000mal Daten über Benutzer seiner Suchmaschine und Dienste an deutsche Behörden heraus. Vor einigen Wochen haben US-Behörden von Twitter und vermutlich auch Google Daten über Wikileaks-Unterstützer angefordert, obwohl diesen keine Straftat vorzuwerfen ist.
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