BgÜ-Verfahren zum Konsensentscheid: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Oktober 2014, 02:35 Uhr
Auf der Mailingliste wurde unter Anwendung des zur Entscheidung stehenden Verfahrens zum Konsensentscheid im Zeitraum vom 19. bis 24. Oktober 2014 das nachfolgende Verfahren zum Konsensentscheid beschlossen. Dabei gab es 19 Stimmen für das Verfahren, drei Enthaltungen und eine Stimme dagegen, jedoch kein Veto.
Konsensentscheid
(1) Das "Bündnis gegen Überwachung" strebt an, Entscheidungen im Konsens zu treffen.
(2) Entscheidungen werden auf der Hauptmailingliste getroffen.
(3) Um eine Entscheidung zu erwirken, muss ein Vorschlag per Mail mit einem aussagekräftigen Betreff und "[Konsens]" am Beginn der Betreffzeile über die Mailingliste geschickt werden.
(4) Ein Vorschlag sollte ausreichend im Vorfeld diskutiert worden sein, so dass alle wissen, worum es geht und sich einbringen konnten.
(5) In einem Zeitraum von fünf Tagen (120 Stunden) haben alle die Möglichkeit, auf der Mailingliste zu antworten und mit einer der folgenden Möglichkeiten zu stimmen:
[x] Dafür
[x] Enthaltung
[x] Dagegen
[x] Veto
Die Stimmen sollten typischerweise als Einzeiler unter der Kernaussage erfolgen.
Der Entscheid gilt als im Konsens angenommen, wenn innerhalb der fünf Tage kein Veto eingeht und mindestens zweimal dafür gestimmt wird. Die Zustimmung der Initiatorin wird dabei nicht mitgezählt. Stimmen mit 'Enthaltung' und 'Dagegen' haben keine Auswirkung auf den Konsens, sie dienen nur der Meinungsäußerung.