Abstimmung KlaegerInnenliste: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Kleine Anmerkung ===
 
=== Kleine Anmerkung ===
Im Satz "Die Listenmitglieder sind nicht Teil des AKV" fehlt das Wort "automatisch", sprich es sollte besser heissen: "Die Listenmitglieder sind automatisch nicht Teil des AKV". Denn sonst würde es ja bedeuten, dass jedeR, die/der auf der KlaegerInnenliste aus dem AKV ausgeschlossen werden müsste, wenn sie/er dort schon Mitglied ist!
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Im Satz "Die Listenmitglieder sind nicht Teil des AKV" fehlt das Wort "automatisch", sprich es sollte besser heissen: "Die Listenmitglieder sind nicht automatisch Teil des AKV". Denn sonst würde es ja bedeuten, dass jedeR, die/der auf der KlaegerInnenliste aus dem AKV ausgeschlossen werden müsste, wenn sie/er dort schon Mitglied ist!
  
 
== UnterstützerInnen der Abstimmung ==
 
== UnterstützerInnen der Abstimmung ==

Version vom 25. März 2015, 00:31 Uhr

Diese Abstimmung läuft. Es werden Abstimmungsoptionen gesammelt.
Bitte noch nicht abstimmen
Wichtigste Spielregeln in dieser Phase:

  • Optionen werden gesammelt (bitte unten eintragen)
  • der Inhalt wird herausgearbeitet
  • Nach fünf Tagen beginnt der Wahlvorgang
  • die Info geht über die Mailingliste
Weitere Hilfestellung zu Abstimmungen sind unter Abstimmungsregeln und Hilfe:Abstimmungen im Wiki(beta) zu finden.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)



Antrag (Jan) in AKV AG E-Card: KlaegerInnenliste

Die AKV-AG ECard befürwortet eine besondere Mailingliste für KlägerInnen gegen die EGK und ihre Anwältinnen und Anwälte. Sie soll ausschließlich dem offenen und vertraulichen juristischen Austausch dienen. Postings zu nicht juristischen Themen sind auf dieser Liste nicht erlaubt. Die Listenmitglieder sind nicht Teil des AKV.

Die Mitgliedschaft in dieser neuen Liste soll nur durch erfolgreichen Antrag beim Team der ListenadministratorInnen möglich sein. Voraussetzung ist, dass glaubhaft gemacht wird, dass eine Klage gegen die Telematik-Infrastruktur erhoben oder unmittelbar vorbereitet wird. (Beispiel: Durch Kopie der eingereichten oder beabsichtigten Klage.)

ListenadministratorInnen müssen selbst KlägerInnen oder AnwältInnen sein. Die ListenadministratorInnen müssen ausreichend vertrauenswürdig sein. Sie sind berechtigt, die Seriosität der Anträge auf Mitgliedschaft zu prüfen und danach ein Ermessen auszuüben, wer mitmachen darf. Sie entscheiden mit einfacher Mehrheit.

Falls dieser Antrag (Konsensantrag KlaegerInnenliste) angenommen wird, werden 3-5 AdministratorInnen durch einen weiteren Konsensantrag namentlich bestimmt. Sie sind auch verantwortlich für die erforderliche Infrastruktur.

Kleine Anmerkung

Im Satz "Die Listenmitglieder sind nicht Teil des AKV" fehlt das Wort "automatisch", sprich es sollte besser heissen: "Die Listenmitglieder sind nicht automatisch Teil des AKV". Denn sonst würde es ja bedeuten, dass jedeR, die/der auf der KlaegerInnenliste aus dem AKV ausgeschlossen werden müsste, wenn sie/er dort schon Mitglied ist!

UnterstützerInnen der Abstimmung

  • Novider 18:11, 14. Mär. 2015 (CET)
  • padeluun 21:18, 14. Mär. 2015 (CET)
  • Volker Olbrich
  • gabi
  • Bernhard

Dafür

  • Jan-Hendrik
  • padeluun 13:07, 20. Mär. 2015 (CET)
  • gabi

Dagegen

Enthaltung

Bullshit