Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Nutzen (wenn überhaupt vorhanden) wird immer mehr abnehmen, da starke Anonymisierungsverfahren (siehe auch [[Anonymizer]]) immer weiter entwickelt und bequemer zu nutzen sein werden. Diese Verfahren bzw. Dienste sind Kriminellen sicher bekannt. Betroffen wäre also nur der durchschnittlich erfahrene Internetnutzer. | Der Nutzen (wenn überhaupt vorhanden) wird immer mehr abnehmen, da starke Anonymisierungsverfahren (siehe auch [[Anonymizer]]) immer weiter entwickelt und bequemer zu nutzen sein werden. Diese Verfahren bzw. Dienste sind Kriminellen sicher bekannt. Betroffen wäre also nur der durchschnittlich erfahrene Internetnutzer. | ||
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3. Unschuldsvermutung | 3. Unschuldsvermutung | ||
Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Unschuldsvermutung; solange kein (dringender?) Verdacht gegen einen Bürger vorliegt darf er nicht beobachtet werden. Genau das würde aber geschehen. | Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Unschuldsvermutung; solange kein (dringender?) Verdacht gegen einen Bürger vorliegt darf er nicht beobachtet werden. Genau das würde aber geschehen. |
Version vom 12. Februar 2006, 16:06 Uhr
Hier sollen die vorhandenen Argumente gegen VDS für eine Petition zusammengetragen werden.
1. Verhältnismäßigkeit
Es ist weder vernünftig, noch verhältnismäßig, noch überhaupt technisch realisierbar, die Internet-Verbindungsdaten von allen 450Mio EU-Bürgern für 6 Monate zu speichern, weil ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung Verbrechen jedeweder Art über das Internet plant.
2. Nutzen
Der Nutzen (wenn überhaupt vorhanden) wird immer mehr abnehmen, da starke Anonymisierungsverfahren (siehe auch Anonymizer) immer weiter entwickelt und bequemer zu nutzen sein werden. Diese Verfahren bzw. Dienste sind Kriminellen sicher bekannt. Betroffen wäre also nur der durchschnittlich erfahrene Internetnutzer.
2a. Kontraproduktivität
Durch die VDS werden Anonymisierungsverfahren auch für Journalisten, Bürgerrechtsorganisationen, etc. interessant bzw. notwendig und ihre Weiterentwicklung dadurch zusätzlich legitimiert und evtl. beschleunigt. Gezielte Überwachung von Kriminellen wird dann immer schwieriger.
3. Unschuldsvermutung
Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Unschuldsvermutung; solange kein (dringender?) Verdacht gegen einen Bürger vorliegt darf er nicht beobachtet werden. Genau das würde aber geschehen.