Kontoinformationen und Verwendung von Geldern: Unterschied zwischen den Versionen
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=== FIfF-Konto=== | === FIfF-Konto=== |
Version vom 3. März 2008, 16:12 Uhr
Änderung in der Finanzverwaltung
Ich möchte die Finanzverwaltung für den AK abgeben. Konkret heißt das für mich, dass ich mein privates Konto nur noch bis 31. März 2008 für den AK zur Verfügung stelle.
Einen ersten Vorschlag für meinen Nachfolge gibt es bereits: Patrick hat sich bereit erklärt diese Aufgabe zu übernehmen und auch ein Konto hierfür zur Verfügung zu stellen. Ich persönlich halte das für eine gute Lösung.
Selbstverständlich sind noch weitere Vorschläge möglich und können bis zum 06. Februar 2008, 18 Uhr unten eingetragen werden. Über die künftige Kontoführung sollte auf dem AK-Kongreß im Februar entschieden werden. Werner 17:59, 11. Jan 2008 (CET)
- Auf dem AK-Kongress wurde vorgeschlagen das zentrale Konto nicht mehr bei Privatpersonen zu führen. Daher bedarf es keiner weiteren Vorschläge! Werner 12:24, 3. Mär. 2008 (CET)
Vorschläge für die Nachfolge
- Patrick Breyer (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) -
- Der zu gründende AK-Förderverein. Ein Vereinskonto bietet die größtmögliche Kontrolle und Transparenz. Eine Weiterführung als Privatkonto ist nicht akzeptabel, gerade im Hinblick auf die Aussenwirkung. Siehe zur Debatte die bereits bestehenden Vorschläge zur Organisationsstruktur
Einzahlung von Spenden
Falls jemand Geld für Projekte des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spenden will, gibt es zwei Konten (siehe unten).
Kann jemand nur an eine juristische, gemeinnützige Person spenden (beispielsweise weil eine steuerabzugsfähige Spendenquittung benötigt wird), können die Spenden zweckgebunden über das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V." (FIfF ) laufen. Zweckgebunden heißt, dass die Spende nur für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verwendet wird. Wichtig: Diese Vereine können leider nicht mehr Mittel auszahlen als zweckgebunden für den AK gespendet werden, daher ist bei Spenden die Angabe des richtigen Verwendungszweckes ("AK Vorratsdatenspeicherung" und evtl.noch ein konkretes Projekt) unbedingt notwendig.
Verwendung von Spendenmitteln
Arbeitskreis-Konto
Das bisherige private Konto kann nicht mehr für Einzahlungen genutzt werden. Die dort bereits für den AK eingezahlten Gelder werden aber noch vollständig dem AK zur Verfügung gestellt! Bitte auch alle Daueraufträge entsprechend ändern!
Kontoinhaber: Werner Hülsmann Kontonr. 899 *** *** Postbank Nürnberg, BLZ 760 100 85 Verwendungszweck: "AK Vorratsdatenspeicherung"
Verwendungsregeln für Spenden, die an das AK-Konto gegangen sind
Was das Ausgeben von Geldern angeht, die direkt auf dem AK-Konto landen gilt: Ausgaben des AK Vorratsdatenspeicherung sind nur möglich wenn
- das Geld vorhanden ist und
- auf der Mailingliste über die Ausgabe Einvernehmen hergestellt wird.
Zur Abrechnung bitte ausschließlich das Abrechnungsformular als PDF-Datei oder als OpenOffice-Dokument verwenden!
FIfF-Konto
Das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V." hat sich bereit erklärt, für Spenden an den AK ein FIfF-Sonderkonto zur Verfügung zu stellen und die Mittel zweckgebunden für Projekte des AK auszugeben.
Kontoinformationen:
FIfF e.V. Spendenkonto: Empfänger: FIfF e.V. Kontonr.: 600 927 929 (onlinebankingfreundlich ohne Leerzeichen: 600927929) Sparda Bank Hannover eG Bankleitzahl: 250 905 00 (onlinebankingfreundlich ohne Leerzeichen: 25090500) Verwendungszweck: AK Vorratsdatenspeicherung (wichtig!) IBAN: DE75250905000600927929 BIC: GENODEF1S09 Bitte für die Quittungszusendung ab 100 € auf der Überweisung die vollständige Anschrift angeben. Für Beträge bis 100 € reicht der Überweisungsbeleg!
Verwendungsregeln für Spenden, die an das FIfF-Konto gegangen sind
- Über die Mailingliste wird im AK Vorratsdatenspeicherung Einvernehmen darüber hergestellt, dass eine Ausgabe für ein konkretes Projekt oder eine konkrete Aktion getätigt werden soll. Ersatzweise kann - nach einer Diskussion - auch eine Abstimmung erfolgen.
- Wenn Gelder für Projekte oder Aktionen zur Auszahlung kommen sollen, ist dies unbedingt vorher mit Benutzer:WernerH abzustimmen, damit
- er prüfen kann, ob genügend Geld zur Verfügung steht und das Projekt, die Aktion auch mit der FIfF-Satzung kompatibel ist und
- er den entsprechenden Finanzbeschluß des FIfF-Vorstands herbeiführen kann (ohne diesen ist keine Auszahlung möglich!).
- Gezahlt werden kann immer nur gegen schrifltichen Nachweis, also ordentliche Quittung/Rechnung, aus der hervorgehen muss, dass das Geld für eine Aktion, ein Projekt des AK Vorratsdatenspeicherung ausgegeben wurde (im Zweifelsfall vor Rechnungsstellung oder Ausstellen lassen der Qittung Benutzer:WernerH fragen).
- Wer diese Regelungen nicht beachtet, riskiert, dass er auf den Kosten sitzen bleibt! Das hört sich ein bißchen formal an, ist aber leider unvermeidbar.
Konto des FoeBuD e.V.
Kontoinformationen unter https://www.foebud.org/spende
Unabhängige Arbeit benötigt regelmäßiges Geld.
Mit 100, 50 oder 10 Euro monatlich, die Sie an den FoeBuD spenden, können Sie viel bewirken. Als Spenderin oder Spender helfen Sie mit, bei unserer Arbeit, "digitale Lebensqualität für alle" zu schaffen. Der FoeBuD e.V. ist gemeinnützig. Sie können Ihre Spende(n) bei der Steuer absetzen.
Onlinespende
Am einfachsten und günstigsten ist für uns die Spende per Einzugsermächtigung (einmalig oder regelmäßig; das geht allerdings nur von Bankkonten, die in Deutschland geführt werden):
"Hiermit ermächtige ich den FoeBuD e.V. bis auf Widerruf, bzw. bei einer einmaligen Spende für dieses eine Mal, meinen Förderbeitrag von meinem Konto durch Lastschrift einzuziehen."
Geben Sie bitte Ihre Adresse an, falls Sie eine Spendenquittung benötigen. Diese wird Ihnen dann zum Anfang des folgenden Jahres zugesandt. Bei Beträgen bis 50 Euro/jährlich gilt der Einzugsbeleg/Kontoauszug als Nachweis. Es braucht sicher nicht betont zu werden, dass wir Ihre Daten strenger vertraulich behandeln, als es das Datenschutzgesetz vorsieht. Ihre Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Spende verwendet. Wenn Sie darüber hinaus Informationen von uns erhalten möchten, klicken Sie bitte die Kästchen an. siehe Onlinespenden bitte hier .
Sie möchten lieber selber einen Dauerauftrag einrichten oder eine einmalige Überweisung an den FoeBuD vornehmen? Hier unsere Kontodaten:
FoeBuD e.V., Kto. 21 29 799, Sparkasse Bielefeld (BLZ 480 501 61)
Internationale Kontonummer: IBAN DE66 4805 0161 0002 1297 99
Nummmern in eBanking-freundlicher Form:
Kontonummer: 2129799 Sparkasse Bielefeld BLZ 48050161
IBAN: DE66480501610002129799 BIC: SPBIDE3BXXX
Verwendungsregeln für Spenden, die an das FoeBuD-Konto gegangen sind
Alle eingehenden Gelder werden zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Laut Beschluß der Mitgliederversammlung vom Dezember 2006 ist die Bekämpfung der Vorratsdatenspeicherung eines der Hauptziele des FoeBuD e.V. bereist ein Jahr vorher hat der FoeBuD bei der Initiierung des AK Vorratsdatenspeicherung maßgeblich mitgewirkt. Nun engagiert sich der FoeBuD mit Rat, Tat und finanziellen Mitteln u.a. im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ohne dabei weitere Brennpunkte aus den Augen zu verlieren. Spenden mit expliziten Zweckangaben wie "AK Vorrat" werden vornehmlich für diese Arbeit verwendet. Im juristischen Sinne "Zweckgebundene Spenden" nimmt der FoeBuD nicht an. Spendenquittungen werden zum Anfang des folgenden Jahres versendet.
Pledgebank
Bei der Pledgebank konnten Sie versprechen, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung 5 Euro im Monat zu spenden, wenn bis zum 30. September 2007 500 Menschen das Gleiche tun: