Anschreiben BKA-Gesetz stoppen!: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | 4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen | ||
+ | 7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben | ||
+ | 8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung) | ||
+ | 9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen | ||
+ | 10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen | ||
+ | 11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten | ||
+ | 12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten | ||
+ | 13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay | ||
+ | 14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“) | ||
+ | 15. Platzverweise erteilen | ||
+ | 16. Personen in Gewahrsam nehmen | ||
+ | 17. Personen durchsuchen | ||
+ | 18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen | ||
+ | 19. Sachen sicherstellen | ||
+ | 20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen. | ||
+ | 21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben. | ||
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Version vom 7. November 2008, 23:47 Uhr
Nächste Woche soll im Bundestag das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen werden. Schreibt noch heute eure Abgeordneten von CDU, CSU und SPD an um das zu verhindern!
Das Gesetz wird nächste Woche im Bundestag behandelt und abgestimmt. Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind - Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung.
Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern!
Muster-Anschreiben
Betreff: "Bitte dem BKA-Gesetz nicht zustimmen!"
Sehr geehrte(r) ____________,
ich als Einwohner und somit auch Einwohner Ihres Wahlkreises möchte Ihnen hiermit meine Besorgnis über den “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (BKA-Gesetz) ausdrücken.
Durch diese Änderungen fühle ich mich nicht vor den Gefahren eines internationalen Terrorismus geschützt. Im Gegenteil, ich befürchte eine enorme Überwachung der Bürger, welche nun mal Missbrauchspotential besitzt.
Ich möchte Sie bitten bis zum nächsten Mittwoch über Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfes nachzudenken. Wenn Ihnen Zweifel kommen: - Im Zweifel für freien Meinungsaustausch ohne Überwachung - für freie Bürger - NEIN zum “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt”!
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben um dies zu lesen.
Mit freundlichen Grüßen, _______________
Adressen der Abgeordneten
Problematische Befugnisse
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
1. Persönliche Daten sammeln 2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben) 3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen 4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a. 1. der Person Fingerabdrücke abnehmen, 2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen, 3. Foto der Person aufnehmen, 4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen, 5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen, 6. Messungen an der Person vornehmen, 7. die Stimme der Person aufzeichnen. 5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen) 6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter 1. langfristige Observation von Personen 2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen 3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen 4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen 7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben 8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung) 9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen 10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen 11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten 12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten 13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay 14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“) 15. Platzverweise erteilen 16. Personen in Gewahrsam nehmen 17. Personen durchsuchen 18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen 19. Sachen sicherstellen 20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen. 21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.