Anschreiben BKA-Gesetz stoppen!: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freiheit statt Angst!
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Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
 
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
  
1. Persönliche Daten sammeln
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  1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
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  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
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  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
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  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
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        1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
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        2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
3. Foto der Person aufnehmen,
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        3. Foto der Person aufnehmen,
4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
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        4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
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        5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
6. Messungen an der Person vornehmen,
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        6. Messungen an der Person vornehmen,
7. die Stimme der Person aufzeichnen.
+
        7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
+
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
+
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
 
         1. langfristige Observation von Personen
 
         1. langfristige Observation von Personen
 
         2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
 
         2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
 
         3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
 
         3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
 
         4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
 
         4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
+
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
+
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
+
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation 11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
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  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
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  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
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  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
+
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
15. Platzverweise erteilen
+
  14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
16. Personen in Gewahrsam nehmen
+
  15. Platzverweise erteilen
17. Personen durchsuchen
+
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
+
  17. Personen durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
+
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
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  19. Sachen sicherstellen
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.
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  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
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  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.
  
 
=Weitere Informationen=
 
=Weitere Informationen=

Version vom 7. November 2008, 23:49 Uhr

Nächste Woche soll im Bundestag das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen werden. Schreibt noch heute eure Abgeordneten von CDU, CSU und SPD an um das zu verhindern!

Das Gesetz wird nächste Woche im Bundestag behandelt und abgestimmt. Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind - Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung.

Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern!

Muster-Anschreiben

Betreff: "Bitte dem BKA-Gesetz nicht zustimmen!"

Sehr geehrte(r) ____________,

ich als Einwohner und somit auch Einwohner Ihres Wahlkreises möchte Ihnen hiermit meine Besorgnis über den “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (BKA-Gesetz) ausdrücken.

Durch diese Änderungen fühle ich mich nicht vor den Gefahren eines internationalen Terrorismus geschützt. Im Gegenteil, ich befürchte eine enorme Überwachung der Bürger, welche nun mal Missbrauchspotential besitzt.

Ich möchte Sie bitten bis zum nächsten Mittwoch über Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfes nachzudenken. Wenn Ihnen Zweifel kommen: - Im Zweifel für freien Meinungsaustausch ohne Überwachung - für freie Bürger - NEIN zum “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt”!

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben um dies zu lesen.

Mit freundlichen Grüßen, _______________

Adressen der Abgeordneten

Problematische Befugnisse

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
        1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
        2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
        3. Foto der Person aufnehmen,
        4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
        5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
        6. Messungen an der Person vornehmen,
        7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
        1. langfristige Observation von Personen
        2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
        3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
        4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
 10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
 11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
 12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
 13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
 14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
 15. Platzverweise erteilen
 16. Personen in Gewahrsam nehmen
 17. Personen durchsuchen
 18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
 19. Sachen sicherstellen
 20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
 21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

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