Lügen zur Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freiheit statt Angst!
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(kat)
 
(15 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
====Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007====
+
==== ARD-Interview, 17.03.2007<br> ====
====Brigitte Zypries====
 
  
ab 4:18: Zypries: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"
+
Zypries: "Man muss sich zunächst einmal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts."<br>
  
ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt."
+
[http://daserste.ndr.de/ardratgebertechnik/archiv/telekommunikation/t_cid-3792242_.html Quelle]
Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."
 
  
[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle]
+
==== ZDF-Interview ====
  
 +
Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."
  
 +
[http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/395886?inPopup=true Quelle]
  
Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.
+
==== Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007 ====
  
"Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."
+
Zypries: "Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."<br>
Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.
 
  
In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet".
+
''Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.''
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.
 
  
====Bundestagsdebatte, 09.11.2007:====
+
Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr."
  
"Zypries: Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst
+
''Richtigstellung: Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.''
werden.
 
  
§ 97 TKG: Wer will, kann die gewählten Telefonnummern löschen lassen."
+
ab 4:18: Zypries: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."
  
 +
ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist so'n pauschaler Vorwurf, da kann man nu' pauschal auch nix weiter drauf sagen."<br>
  
"Zypries: Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden.
+
[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle (Ton)], [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/693733/ Quelle (Text)]
  
Gesetzentwurf: Es darf auch nach § 113 TKG auf die Daten zugegriffen werden.
+
==== Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern ====
  
§ 113 TKG: Auch ohne gerichtliche Entscheidung und sogar bei
+
In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.
Ordnungswidrigkeiten darf auf Daten zugegriffen werden."
 
  
 +
==== Bundestagsdebatte, 09.11.2007: ====
  
Verbrecher:
+
* Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."
 +
** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]
 +
* Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
 +
** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
 +
* Zypries: "Diese Daten, die für Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger."<br>
 +
** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]<br>
 +
* Zypries: "Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt."<br>
 +
** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
 +
* Zypries: "Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über künftige Kompetenzen der Geheimdienste."<br>
 +
** Richtig ist: Das Gesetz ermöglicht es Geheimdiensten, Internetnutzer ohne richterliche Anordnung über § 113 TKG zu identifizieren. Zu diesem Zweck wird die Nutzung der Vorratsdaten erlaubt.<br>
 +
* Zypries: "Die TKÜ-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu führt, dass die Rechte der deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten verbessert werden. Sie werden überhaupt nicht verschlechtert."<br>
 +
** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/ Richtigstellung<span id="1207467857681E" style="display: none;">&nbsp;</span>]
  
"??? : Wer nichts verbrochen hat, hat auch nichts zu verbergen."
+
[http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/166/79/ Die vollständige Rede nachlesen...]
  
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble lässt derzeit Handhelds entwickeln, die Regierungsmitgliedern einen abhörsicheren E-Mail-Verkehr gewährleisten sollen. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“.
+
[[Kategorie:Vorratsdatenspeicherung]]
(http://www.chip.de/news/c1_news_25966315.html?tid1=9226&tid2=0)
+
[[Kategorie:Brigitte Zypries]]
Habe kein direktes Videomaterial oder Zitate, aber vielleicht läßt sich trotzdem was draus machen.
 
 
 
 
 
[http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung16.html Innenminister Schäuble beteuert im Streit um die Online-Durchsuchung, dass "ausschließlich" der BKA-Präsident die Ausspähung von Computern beantragen dürfe und Berufsgeheimnisträger geschützt werden. Im Gesetzentwurf steht jedoch etwas anderes.]
 
 
 
[[Kategorie:Information]]
 

Aktuelle Version vom 9. November 2008, 01:03 Uhr

ARD-Interview, 17.03.2007

Zypries: "Man muss sich zunächst einmal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts."

Quelle

ZDF-Interview

Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."

Quelle

Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007

Zypries: "Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."

Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.

Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr."

Richtigstellung: Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.

ab 4:18: Zypries: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."

ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist so'n pauschaler Vorwurf, da kann man nu' pauschal auch nix weiter drauf sagen."

Quelle (Ton), Quelle (Text)

Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern

In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.

Bundestagsdebatte, 09.11.2007:

  • Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."
  • Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
  • Zypries: "Diese Daten, die für Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger."
  • Zypries: "Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt."
  • Zypries: "Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über künftige Kompetenzen der Geheimdienste."
    • Richtig ist: Das Gesetz ermöglicht es Geheimdiensten, Internetnutzer ohne richterliche Anordnung über § 113 TKG zu identifizieren. Zu diesem Zweck wird die Nutzung der Vorratsdaten erlaubt.
  • Zypries: "Die TKÜ-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu führt, dass die Rechte der deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten verbessert werden. Sie werden überhaupt nicht verschlechtert."

Die vollständige Rede nachlesen...