Lügen zur Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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====Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007====
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==== ARD-Interview, 17.03.2007<br> ====
====Brigitte Zypries====
 
  
ab 3:45: Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr." - Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.
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Zypries: "Man muss sich zunächst einmal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts."<br>
  
ab 4:18: Zypries: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"
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[http://daserste.ndr.de/ardratgebertechnik/archiv/telekommunikation/t_cid-3792242_.html Quelle]
  
ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt."
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==== ZDF-Interview ====
Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."
 
  
[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle]
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Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."
  
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[http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/395886?inPopup=true Quelle]
  
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==== Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007 ====
  
Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.
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Zypries: "Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."<br>
  
"Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."
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''Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.''
Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.
 
  
====Tagesspiegel, 09.11.2007====
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Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr."
====Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern====
 
  
In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet".
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''Richtigstellung: Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.''
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.
 
  
====Bundestagsdebatte, 09.11.2007:====
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ab 4:18: Zypries: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."
  
Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst
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ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist so'n pauschaler Vorwurf, da kann man nu' pauschal auch nix weiter drauf sagen."<br>
werden."
 
  
[https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]
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[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle (Ton)], [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/693733/ Quelle (Text)]
  
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==== Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern ====
  
Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
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In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.
  
[https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
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==== Bundestagsdebatte, 09.11.2007: ====
  
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* Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]
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* Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
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* Zypries: "Diese Daten, die für Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger."<br>
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]<br>
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* Zypries: "Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt."<br>
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
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* Zypries: "Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über künftige Kompetenzen der Geheimdienste."<br>
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** Richtig ist: Das Gesetz ermöglicht es Geheimdiensten, Internetnutzer ohne richterliche Anordnung über § 113 TKG zu identifizieren. Zu diesem Zweck wird die Nutzung der Vorratsdaten erlaubt.<br>
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* Zypries: "Die TKÜ-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu führt, dass die Rechte der deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten verbessert werden. Sie werden überhaupt nicht verschlechtert."<br>
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/ Richtigstellung<span id="1207467857681E" style="display: none;">&nbsp;</span>]
  
Verbrecher:
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[http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/166/79/ Die vollständige Rede nachlesen...]
  
"??? : Wer nichts verbrochen hat, hat auch nichts zu verbergen."
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[[Kategorie:Vorratsdatenspeicherung]]
 
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[[Kategorie:Brigitte Zypries]]
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble lässt derzeit Handhelds entwickeln, die Regierungsmitgliedern einen abhörsicheren E-Mail-Verkehr gewährleisten sollen. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“.
 
(http://www.chip.de/news/c1_news_25966315.html?tid1=9226&tid2=0)
 
Habe kein direktes Videomaterial oder Zitate, aber vielleicht läßt sich trotzdem was draus machen.
 
 
 
 
 
[http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung16.html Innenminister Schäuble beteuert im Streit um die Online-Durchsuchung, dass "ausschließlich" der BKA-Präsident die Ausspähung von Computern beantragen dürfe und Berufsgeheimnisträger geschützt werden. Im Gesetzentwurf steht jedoch etwas anderes.]
 
 
 
[[Kategorie:Information]]
 

Aktuelle Version vom 9. November 2008, 01:03 Uhr

ARD-Interview, 17.03.2007

Zypries: "Man muss sich zunächst einmal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts."

Quelle

ZDF-Interview

Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."

Quelle

Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007

Zypries: "Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."

Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.

Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr."

Richtigstellung: Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.

ab 4:18: Zypries: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."

ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist so'n pauschaler Vorwurf, da kann man nu' pauschal auch nix weiter drauf sagen."

Quelle (Ton), Quelle (Text)

Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern

In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.

Bundestagsdebatte, 09.11.2007:

  • Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."
  • Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
  • Zypries: "Diese Daten, die für Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger."
  • Zypries: "Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt."
  • Zypries: "Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über künftige Kompetenzen der Geheimdienste."
    • Richtig ist: Das Gesetz ermöglicht es Geheimdiensten, Internetnutzer ohne richterliche Anordnung über § 113 TKG zu identifizieren. Zu diesem Zweck wird die Nutzung der Vorratsdaten erlaubt.
  • Zypries: "Die TKÜ-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu führt, dass die Rechte der deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten verbessert werden. Sie werden überhaupt nicht verschlechtert."

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