Ortsgruppen/Nürnberg/Vortrag09-04-27: Unterschied zwischen den Versionen

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Überwachungsmaßnahme öffentlich gerechtfertigt wird. Zum Abschluss wird auf die kontinuierliche
 
Überwachungsmaßnahme öffentlich gerechtfertigt wird. Zum Abschluss wird auf die kontinuierliche
 
Aushöhlung der Grundrechte eingegangen und ein Katalog von möglichen Gegenmaßnahmen vorgestellt.  
 
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[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Vortrag_2009-04-27_VDS.pdf Präsentation (ohne Übergänge)]
  
 
== Quellen ==  
 
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Version vom 28. April 2009, 10:49 Uhr

Allgemeines

  • Titel: Vorratsdatenspeicherung und andere Wege in den Überwachungsstaat
  • Zeit: 27. April 2009
  • Ort: Erlangen, Südliche Stadtmauerstr. 35, Frankenhof, Raum 17
  • Eintritt: frei

Zusammenfassung

Nur wenige Leute wissen den Begriff "Vorratsdatenspeicherung" einzuordnen, obwohl seit 1. Januar 2008 alle Bundesbürger davon betroffen sind. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter (z. B. Telefongesellschaften) zur Registrierung aller elektronischen Kommunikationsvorgänge. Somit wird beispielsweise gespeichert, wer mit wem wie lange telefoniert und wer wem zu welcher Zeit E-Mails sendet. Der Vortrag veranschaulicht die unterschätzten Gefahren und widerlegt die Argumentation, mit der diese Überwachungsmaßnahme öffentlich gerechtfertigt wird. Zum Abschluss wird auf die kontinuierliche Aushöhlung der Grundrechte eingegangen und ein Katalog von möglichen Gegenmaßnahmen vorgestellt.

Folien / Präsentation

Präsentation (ohne Übergänge)

Quellen

Vorratsdatenspeicherung Fakten und Historie:

Argumentation:

Kommunikationsanalyse:

Gefahren: