Verbindungsdaten: Unterschied zwischen den Versionen

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==Begriff==
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Der Begriff '''Verbindungsdaten''' (synonym: "Verkehrsdaten") ist bisher nicht exakt definiert.
  
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In der [http://dip.bundestag.de/btp/16/16008.pdf Parlamentsaussprache] zu den Anträgen der FDP bzw. den Grünen am 15. Dezember sagte Frau Dr. Martina Krogmann (CDU) zum Thema:
  
Der Begriff "Verbindungsdaten" ist bisher nicht exakt definiert.
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''"Im Internet dürfen lediglich die Einwahldaten, IP-Adressen, Verkehrsdaten zu E-Mails und Internettelefonie gespeichert werden, ausdrücklich nicht Mausclicks und der gesamte Internettraffic, weil das unverhältnismäßig gewesen wäre."''
  
In der [http://dip.bundestag.de/btp/16/16008.pdf Parlamentsaussprache] zu den Anträgen der FDP bzw. den Grünen am 15. Dezember sagte Frau Dr. Martina Krogmann (CDU) zum Thema:
 
  
''"Im Internet dürfen lediglich die Einwahldaten, IP-Adressen, Verkehrsdaten zu E-Mails und Internettelefonie gespeichert werden, ausdrücklich nicht Mausclicks und der gesamte Internettraffic, weil das unverhältnismäßig gewesen wäre."''
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Unter '''Verkehrsdaten''' werden gemäß Artikel 2 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation  [http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0058:DE:HTML 2002/58/EG] alle Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein elektronisches Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden, verstanden.
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Wegen der zur Nachrichtenübertragung eingesetzten Technik gibt es [http://wiki.ffii.org/DataRetPr051214De Zweifel], ob eine Trennung von Verbindungsdaten und Nachrichteninhalt möglich ist. Dies trifft besonders für SMS-Nachrichten, u. U. auch für E-Mails zu.
  
Kritisch wird es bei SMS-Nachrichten: hier lassen sich die Verbindungsdaten kaum vom Inhalt trennen. Gerüchteweise soll dies auch bei EMails der Fall sein, sodass auch hier Inhalte zur Speicherung kämen.
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[[Kategorie:Information]]

Aktuelle Version vom 20. Juli 2007, 19:01 Uhr

Der Begriff Verbindungsdaten (synonym: "Verkehrsdaten") ist bisher nicht exakt definiert.

In der Parlamentsaussprache zu den Anträgen der FDP bzw. den Grünen am 15. Dezember sagte Frau Dr. Martina Krogmann (CDU) zum Thema:

"Im Internet dürfen lediglich die Einwahldaten, IP-Adressen, Verkehrsdaten zu E-Mails und Internettelefonie gespeichert werden, ausdrücklich nicht Mausclicks und der gesamte Internettraffic, weil das unverhältnismäßig gewesen wäre."


Unter Verkehrsdaten werden gemäß Artikel 2 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG alle Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein elektronisches Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden, verstanden.

Kritik

Wegen der zur Nachrichtenübertragung eingesetzten Technik gibt es Zweifel, ob eine Trennung von Verbindungsdaten und Nachrichteninhalt möglich ist. Dies trifft besonders für SMS-Nachrichten, u. U. auch für E-Mails zu.