Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Weiterleitung nach Speicherdauer erstellt)
 
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Wir fragen Anbieter, ob und wann sie beginnen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden über das Verbindungsende hinaus sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.
+
#REDIRECT [[Speicherdauer]]
 
+
[http://reversephonelookuppages.com/ reverse phone look up]
=Vorschlag für eine Anfrage=
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
 
ich bin Kunde Ihres Dienstes ... und habe die Kundennummer/Rufnummer ...
 
 
 
Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
 
und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
 
Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.
 
 
 
Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine
 
IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate
 
vorzuhalten.
 
 
 
Gemäß § 34 BDSG und dem ungeänderten § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf,
 
Auskunft zu erhalten über die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch
 
soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.
 
 
 
Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:
 
 
 
1. ob bereits seit dem 1.1.2008 die entsprechenden Verkehrsdaten gespeichert
 
werden und welche,
 
 
 
2. falls dies noch nicht der Fall ist, den genauen Zeitpunkt des Beginns der
 
Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause
 
 
 
3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den
 
Zeitrahmen, in dem die Umsetzung zu erwarten ist und eine Mitteilung in einer
 
angemessenen Frist vor Beginn der Speicherung über den genauen Zeitpunkt.
 
 
 
Ich darf Sie bitten, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu
 
erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine
 
entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht
 
erteilt, sehe ich mich gezwungen die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten.
 
 
 
Mit freundlichem Grüßen,
 
 
 
=1&1=
 
 
 
=Arcor=
 
 
 
=Alice/Hansenet=
 
Hat leider nur eine sehr ungenaue Angabe über den genauen Beginn der Vorratsdatenspeicherung gegeben. Ich habe bereits mit obigem Briefvorschlag nachgehakt und werde die Antwort darauf hier posten:
 
 
 
[..]
 
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
 
HanseNet wird die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bis Ende des Jahres 2008 umsetzen.
 
Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten uns, sämtliche Verkehrsdaten (z. B. IP-Adressen, angewählte Rufnummern, Uhrzeiten, Datum) aller Kunden 6 Monate lang aufzubewahren. Das Speichern von Inhalten (wie z. B. Telefongespräche und E-Mail-Nachrichten) ist weiterhin unzulässig.
 
HanseNet wird dies wie bisher strikt beachten. Ausnahmen hiervon wird es wie bisher nur bei richterlichen Anordnungen geben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Alice Kundenbetreuung
 
[..]
 
 
 
=domainFactory=
 
[http://www.df.eu domainFactory]: [http://forum.df.eu/forum/showpost.php?p=321850&postcount=26 "Nicht vor 2009" (Stellungnahme in deren Forum)]  --[[Benutzer:MatthiasM|MatthiasM]] 14:59, 3. Jan 2008 (CET)
 
 
 
=EPlus=
 
 
 
 
 
 
 
=EWETEL=
 
 
 
= Freenet =
 
 
 
=GMX=
 
 
 
=Kabel Deutschland=
 
 
 
=M-Net=
 
Mnet speichert unverändert zum vorigen Jahr 3 Tage
 
Siehe:
 
[http://forum.m-net.de/viewtopic.php?t=1838 Kundenforum M-Net]
 
 
 
= manitu =
 
[http://www.manitu.de/vds.php Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen.]
 
 
 
Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber evtl. uninteressant: nanitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [http://www.manitu.de/dsl/] Laut Aussage des Unternehmens speichert  manitu aber keine Zuordnung, welcher Kunde in der Vergangenheit welche IP-Adresse gehabt hat, und will in Kürze die Möglichkeit, die IP-Adresse "per Klick" zu ändern, anbieten.
 
 
 
Der E-Mailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt in jedem Falle ungespeichert.
 
 
 
=NetCologne=
 
 
 
= QSC =
 
 
 
QSC-Home Loggt nicht aufgrund Darmstädter Flat-Urteil aus dem Mai 2007
 
Bislang kein anderen Informationen.
 
 
 
=T-Online=
 
 
 
laut telefonischer Aussage vom 05.01.2008 um 10:50 werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.
 
 
 
 
 
==> Bitte ein Link des Urteils
 
 
 
 
 
Link war defekt!
 
 
 
=Vodafone=
 
 
 
= web.de =
 
 
 
 
 
=WebhostOne=
 
Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:
 
 
 
Hallo und guten Tag!
 
 
 
wir müssen uns an geltendes Recht halten und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
 
Wir werden deshalb im laufe des Jahres 2008 unsere technische Infrastruktur an die neuen Gesetzgebungen anpassen.
 
Einen genauen Termin können wir jedoch nicht nennen.
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
Ihr WebhostOne Team
 
 
 
=Rechtslage=
 
 
 
Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose  Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html § 314 BGB] zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.
 

Aktuelle Version vom 29. August 2011, 06:54 Uhr