Ausfuehrungsgesetze: Unterschied zwischen den Versionen
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Laut einem Telefonat mit Frau Lehmann aus dem nds. Innenministerium vom 12.5.2010 liegt der bisherige Gesetzesentwurf noch bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Prüfung. Es soll versucht werden, noch vor der Sommerpause des Landtags (21.6. - 6.8.2010) den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen. | Laut einem Telefonat mit Frau Lehmann aus dem nds. Innenministerium vom 12.5.2010 liegt der bisherige Gesetzesentwurf noch bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Prüfung. Es soll versucht werden, noch vor der Sommerpause des Landtags (21.6. - 6.8.2010) den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen. | ||
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+ | Am 8.6.2010 [http://www.stk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1130&article_id=72538&_psmand=6 beschloß das Landeskabinett], den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. In der [http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2583.pdf Landtagsdrucksache 16/2583] ist der Entwurf des "Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011" nachzulesen. | ||
== Nordrhein-Westfalen == | == Nordrhein-Westfalen == |
Version vom 10. Juni 2010, 22:44 Uhr
Volkszählungs-Ausführungsgesetze sind Ländergesetze, die von jedem Bundesland in Eigenregie gestaltet und erlassen werden müssen, um organisatorische Einzelheiten im Detail zu regeln.
In diesen Gesetzen wird beispielsweise beschrieben, auf welche Weise die "Erhebungsbeauftragten" bestimmt werden, wer für diesen Job als Volkszähler in Betracht gezogen wird und wie die von Behörden für die Organisation der Volkszählung abgestellten Beamten arbeiten sollen.
Hier sollte "man" also u.a. genau hinsehen, ob das "Kopplungsverbot", also die räumliche und organisatorische Trennung der Volkszählungsbeamten und ihrer Arbeit von anderen Behörden und Aufgabengebieten, ordnungsgemäß umgesetzt wird.
Baden-Württemberg
Bayern
Der Gesetzentwurf sollte (wurde?) im Frühjahr vorgelegt werden.
Entnommen einer schriftlichen Anfrage im Bayrischen Landtag (DS 16/3125 vom 1.2.2010)
Demnach soll die Volkszählung dem Land Bayern ca. 96,5 Millionen Euro kosten.
Berlin
Brandenburg
Gesetz wurde am 18.5.2010 verabschiedet.
(Info entnommen einer Online-Meldung)
Demnach: Volkszählung kostet dem Land Brandenburg 33 Millionen Euro
Bremen
Hamburg
In Kraft seit 17.4.10 - Link
Es fehlen Regelungen zur Abschottung der Erhebungsstellen, keine Angaben zu Erhebungsstellen insgesamt.
Hessen
Gesetzentwurf vom 16.3.2010
Mecklenburg-Vorpommern
Gesetzentwurf vom 2.12.2009 (Drucksache 5/3009)
Gesetz bereits verabschiedet?
(Den Gesetzentwurf findet man mit Hilfe der Landtags-Dokumenten-Suche. Dort auf Drucksachen-Suche klicken und "5003" als Suchkriterium.)
Niedersachsen
In einer Pressemitteilung vom 16.3.2010 heisst es, dass das nds. Ausführungsgesetz zur Volkszählung "freigegeben worden sei":
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C62451117_L20_D0_I484_h1.html
Laut einem Telefonat mit Frau Lehmann aus dem nds. Innenministerium vom 12.5.2010 liegt der bisherige Gesetzesentwurf noch bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Prüfung. Es soll versucht werden, noch vor der Sommerpause des Landtags (21.6. - 6.8.2010) den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen.
Am 8.6.2010 beschloß das Landeskabinett, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. In der Landtagsdrucksache 16/2583 ist der Entwurf des "Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011" nachzulesen.
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Gesetz ist noch "im Planungsstadium". (Meldung vom 6.6.2010 auf volksfreund.de)
Saarland
Sachsen
Zensusausführungsgesetz zur Anhörung freigegeben (Meldung vom 23.3.2010)
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Stellungnahme von Jens Kubiziel zum Gesetzentwurf Thüringens.