Ausfuehrungsgesetze
Volkszählungs-Ausführungsgesetze sind Ländergesetze, die von jedem Bundesland in Eigenregie gestaltet und erlassen werden müssen, um organisatorische Einzelheiten im Detail zu regeln.
In diesen Gesetzen wird beispielsweise beschrieben, auf welche Weise die "Erhebungsbeauftragten" bestimmt werden, wer für diesen Job als Volkszähler in Betracht gezogen wird und wie die von Behörden für die Organisation der Volkszählung abgestellten Beamten arbeiten sollen.
Hier sollte "man" also u.a. genau hinsehen, ob z.B. das "Abschottungsgebot", also die räumliche und organisatorische Trennung der Volkszählungsbeamten und ihrer Arbeit von anderen Behörden und Aufgabengebieten, ordnungsgemäß umgesetzt wird.
Informationen und Anschriften zu den Statistikämtern sowie eine Reihe von Briefen und Anschreiben an die Behörden befinden sich auf einer eigenen wiki-Seite.
Tabellarischer Überblick
In einer OpenOffice-Calc-Tabelle versuchen wir, eine möglichst vollständige ausgefüllte Übersicht darüber zu geben, wie wir die Ausführungsgesetze in ihrer "Güte" beurteilen.
Diese Tabelle gibt es hier als pdf- und hier als quellenoffene OpenOffice-datei.
Bitte hilf uns beim Vervollständigen der Übersicht, indem du z.B. das Ausführungsgesetz deines eigenen oder irgend ein anderen Bundeslandes untersuchst und deine Bewertungsergebnisse einträgst oder an kontakt(at)zensus11.de schickst!
Baden-Württemberg
Stand der Dinge
Der Finanzausschuss empfiehlt am 15.7.2010 die Annahme des Gesetzentwurfs.
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf in der Drucksache 14/6536
Gesetz verabschiedet am 28.07.2010 und in Kraft getreten am 07.08.2010
Gesetz (pdf 48KB) Drucksache 14/6808 vom 06.08.2010
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Bayern
Stand der Dinge
Der Gesetzentwurf sollte (wurde?) im Frühjahr vorgelegt werden.
Entnommen einer schriftlichen Anfrage im Bayrischen Landtag (DS 16/3125 vom 1.2.2010)
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Entwurf zur Änderung des Bayrischen Statistikgesetzes anstelle eines eigenen Ausführungsgesetzes
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Das 'Gesetz zur Änderung des Bayrischen Statistikgesetzes' (Drucksache 16/4810) wurde am 14.07.2010 im Landtag verabschiedet und per Verordnungsblatt 14/2010 vom 30.07.2010 verkündet.
Es ist somit seit 01. August 2010 in Kraft. Eine Zusammenfassung von Gesetz und Kommentar findet sich hier (pdf 736KB)
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Die Volkszählung soll dem Land Bayern ca. 96,5 Millionen Euro (Stand 14.7.2008) kosten bzw. (laut einer anderen Quelle) 115 Millionen Euro (Stand 3.5.2010).
Ausschreibung für einen "Belegleser" zur Volkszählung
Berlin
Stand der Dinge
Am 20.7.2010 hat der Senat beschlossen, den Gesetzentwurf im Senat einzubringen. Am 9.9.2010 wurde der Entwurf im Berliner Parlament in 1. Lesung beraten (Plenarprotokoll 16/69 S. 6594) und zur Ausschussberatung an drei Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung; Unterausschuss Datenschutz und Hauptausschuss).
Der Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 21.09.2010 getagt und laut Protokoll eine Entscheidung zum Ausführungsgesetz vertagt(!). Auf der folgenden Sitzung des Ausschusses am 05.10.2010 ist das Thema nicht behandelt worden.
Am 22.11.2010 war das Ausführungsgesetz Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Dort ist eine dringliche Beschlussempfehlung (pdf, 32KB) verabschiedet worden. Diese wurde dann 2 Tage später, am 24.11.2010 im Hauptausschuss nach geänderter Tagesordnung (pdf, 32KB) ebenfalls verabschiedet.
Eine weitere Beratung im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und im Hauptausschuss steht nach Vorgangsbeschreibung noch an (Stand 26.11.2010). In der gleichen Vorgangsbeschreibung steht allerdings auch, dass das Gesetz in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 25.11.2010 in 2. Lesung angenommen wurde! Auf der Tagesordnung (pdf, 147KB) stand der Vorgang jedoch nicht und das Sitzungsprotokoll ist auch noch nicht online (Stand 26.11.2010).
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
unklar, evtl. verabschiedet am 25.11.2010
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- Im Gesetzesentwurf ist vermerkt (F), dass "Privaten" keine Kosten entstehen, jedoch wird für die Auskunftspflichtigen (Verwaltungen etc.) für der Zugang zur Software CORE.report und deren Pflege Kosten berechnet (Angabe nach ESS), sollten diese zu hoch sein, dass sie kleine Verwaltungen übermäßig/existenzbedrohlich belasten, sind sie "unverhältnismäßig".
Sollte das Gesetz in Teilen rechtswidrig sein, wird dies im Rahmen des Verfahrens der Wohnungsgenossenschaft der Bremer Höhe eG zur Überprüfung miteinbezogen.
Brandenburg
Stand der Dinge
Gesetz wurde am 18.5.2010 verabschiedet.
(Info entnommen einer Online-Meldung)
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf
Gesetz verabschiedet am 08.09.2010, und am 22.09.2010 in Kraft getreten (GVBl Teil I 2010 Nr. 29 (pdf xKB), Link z.Z. nicht verfügbar)
Beschlussprotokoll (pdf 24KB), Beschlussempfehlung und Bericht (pdf 440KB) mit den beschlossenen Gesetzesänderungen
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Volkszählung kostet dem Land Brandenburg 33 Millionen Euro.
Ausschreibung zum/zur Erhebungsstellenleiter/in in Forst-Sellessen.
TODO: In dem Gesetz steht eine Nachberechnungsklausel drin, die die Kostenunterdeckung quantifizieren soll und den Kommunen nachträglich eine Neuberechung zusichern soll. Bitte finden und zitieren, da dies einmalig zu sein scheint. Es kann wohl auch irgendwie in eine Verordnung o.ä. ausgegliedert worden sein. Zitatfähigkeit ist wünschenswert. -Danke ..rin
Bremen
Stand der Dinge
Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Zensusausführungsgesetz - ZensAG) Gesetzentwurf, Stand 27.04.2010
Der vom Senat vorbereitete Gesetzentwurf ist am 27.04.2010 in den Landtag eingebracht worden (Drucksache 17/1278) und dort in der 67. Sitzung am 19.05.2010 behandelt worden. Laut Online-Auskunft wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen.
In der Sitzung des Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 18.06.2010 wurde das Ausführungsgesetz lt. Tagesordnung behandelt. Über das Ergebnis der Ausschusssitzung ist noch nichts bekannt. Gleiches gilt für die Sitzung des Ausschusses am 27. August 2010. Mit einem Dringlichkeitsantrag (pdf 20KB) vom 22.09.2010 wurde das Gesetz schliesslich zur 2. Lesung in den Landtag eingebracht.
In diesem Dringlichkeitsantrag sind verschiedene verfassungsrechtlich problematische Punkte des Gesetzes erwähnt. Lt. Beschlussprotokoll hat es noch Änderungen des Gesetzes gegeben. Die verabschiedete Fassung ist jedoch noch nicht online einsehbar, wäre aber unbedingt zu prüfen (Stand 12.10.2010).
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Drucksache 17/1278) wurde von der Bürgerschaft (Landtag) am 29.09.2010 beschlossen (Beschlussprotokoll pdf 38KB)
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Sollte das Gesetz (in Teilen) rechtswidrig sein, wird dieses im Rahmen eines Verfahrens eines privaten Klägers und Wohnungseigentümers zur Überprüfung miteinbezogen.
Hamburg
Stand der Dinge
In Kraft seit 17.4.10 - Link
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetz
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Am 16. April 2010 verkündet worden.
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Es fehlen Regelungen zur Abschottung der Erhebungsstellen, keine Angaben zu Erhebungsstellen insgesamt; ein kürzeres Ausführungsgesetz ist wohl in ganz Deutschland nicht zu finden ...
Hessen
Stand der Dinge
Der Gesetzentwurf wurde trotz zahlreicher kritischer Anmerkungen im Rahmen öffentlichen Anhörung nahezu unverändert umgesetzt. (Am 23.6.2010)
Aus dem Eingangsstatement von Oliver Knapp und Tim Weber vom CCC:
"Andere geladene Sachverständige haben auf Grund der Tatsache, dass direkt im Anschluss an diese Anhörung bereits eine Beschlussempfehlung an den Hessischen Landtag ergehen soll, ihre Teilnahme abgesagt. Auch für uns stellt es sich so dar, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den heutigen Vorträgen nicht gewünscht ist. (...)
Gerade im Hinblick auf die Sensibilität der erhobenen Daten von den Bürgern erstaunt die offensichtliche Ignoranz des Gesetzgebers vor den Vorgaben aus Karlsruhe."
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf vom 16.3.2010
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
23.6.2010
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Beitrag Zensus 2011 - Aktueller Stand der Vorbereitungen in Hessen von Philip Graze, aus der Zeitschrift "Staat und Wirtschaft" 08/2010, daraus hervorgehend:
- abweichend vom Bundesdurchschnitt werden in Hessen ca. 12% aller Einwohner von den Haushaltebefragungen betroffen sein
- ca. 1,8 Millionen Gebäude- und Wohnungsbesitzer in Hessen
- ca. 2.600 "Sonderbereiche" in Hessen (1.000 sensible und 1.600 nicht-sensible), darin ca. 119.000 Menschen lebend
- 33 Erhebungsstellen landesweit
- im November 2010 werden ca. 500.000 Gebäude- und Wohnungseigentümer angeschrieben
- ca. 1,6 Mio. Anschriften im Anschrifts- und Gebäuderegister (AGR) sind aus Hessen
Sechs Fragen und Antworten zur Erhebungsstelle Marburg-Biedenkopf (vom Oktober 2010)
Mecklenburg-Vorpommern
Stand der Dinge
Gesetzentwurf vom 2.12.2009 (Drucksache 5/3009neu, pdf 99KB)
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Den Gesetzentwurf und den Beratungsablauf findet man mit Hilfe der Landtags-Dokumenten-Suche. Dort auf Drucksachen-Suche klicken und "5003" als Suchkriterium.
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Am 28.04.2010 wurde das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 in Mecklenburg-Vorpommern (Zensusausführungsgesetz) in 2. Lesung im Landtag angenommen. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt 5/9 (pdf 2MB!) erfolgte am 28.05.2010, das Gesetz ist damit ab 29.05.2010 gültig.
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Die umfangreichen Ausschusssitzungen zur Beratung des Gesetzes führten zu folgendem Ergebnis: Dem ursprünglichen Gesetzes-Entwurf wurde zugestimmt mit der Maßgabe, 'in § 13 Satz 1 wird das Wort „finanziellen“ gestrichen'!
Der Paragraph lautet dann:
§ 13 Kostenerstattung
Das Land erstattet den in § 3 Absatz 1 genannten kommunalen Körperschaften die ihnen
durch die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz entstehenden [finanziellen]
Mehraufwendungen. Die Bemessungsgrundlagen für die Erstattung und das Erstattungs-
verfahren regelt das Innenministerium durch Rechtsverordnung.
Dieser "Trick" wird inzwischen in mehreren Ausführungsgesetzen verwendet: durch eine Rechtsverordnung, die zudem wieder geändert und angepasst werden kann, bleiben die tatsächlichen Kosten sehr intransparent und werden vor allem erst weit nach dem Zensus, wenn überhaupt, bekannt!
Niedersachsen
Stand der Dinge
In einer Pressemitteilung vom 16.3.2010 heisst es, dass das nds. Ausführungsgesetz zur Volkszählung "freigegeben worden sei."
Laut einem Telefonat mit Frau Lehmann aus dem nds. Innenministerium vom 12.5.2010 liegt der bisherige Gesetzesentwurf noch bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Prüfung. Es soll versucht werden, noch vor der Sommerpause des Landtags (21.6. - 6.8.2010) den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen.
Am 8.6.2010 beschloß das Landeskabinett, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. In der Landtagsdrucksache 16/2583 ist der Entwurf des "Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011" nachzulesen.
Nach telefonischer Auskunft vom 24.8.2010 ist der Gesetzentwurf vom Landtag ohne Lesung direkt in die Ausschüsse verwiesen worden. Dort wird er demnächst im Innenausschuss beraten.
Am 1.9.2010 erfolgte die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss. Es wurde eine schriftliche Anhörung beantragt und u.a. wurde der AK Vorrat um Einreichung einer Stellungnahme gebeten. Bis zum 16.9.2010 konnte an diesem Entwurf offen und durch jeden in einem Etherpad mitgearbeitet werden: Stellungnahme des AK Zensus zum nds. Ausführungsgesetz.
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Entwurf
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Verabschiedet am 5.10.2010. Die in unserer Stellungnahme dargestellten Kritikpunkte wurden ignoriert. CDU, FDP und Teile der SPD stimmen dafür, Grüne enthalten sich, Linke stimmen dagegen.
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Gesamtkosten Niedersachsen angeblich 73,2 Mio. Euro.
Weitere ausführliche Informationen: Regionalseite Niedersachsen zur Volkszählung 2011 des AK Vorrat Hannover
Offener Brief mit 40 Fragen zur Volkszählung (vom 11.10.2010)
Nordrhein-Westfalen
Stand der Dinge
Der neue Landtag in NRW hat sich am 09.06.2010 konstituiert. In der 4. Plenar-Sitzung des Landtags am 15. Juli 2010 ist der Gesetzentwurf zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011
(Zensusgesetz 2011-Ausführungsgesetz NRW - ZensG 2011 AG NRW) in 1. Lesung eingebracht worden und ohne Debatte an die Fachausschüsse überwiesen worden. Die Fachausschüsse sind der Innenausschuss - federführend - sowie der Haushalts- und Finanzausschuss.
Laut einer Information des Städtetags Nordrhein-Westfalen sind im Ausführungsgesetz vor allem die zu erwartenden Kosten problematisch, die von den Kommunen mehr als doppelt so hoch wie von der Landesregierung vorgesehen eingeschätzt werden. Der Gesetzentwurf soll auf einem von Baden-Württemberg erarbeiteten Musterentwurf beruhen und für NRW 54 Erhebungsstellen in den 23 kreisfreien Städten und 31 Kreisen vorsehen. Die Erhebungsstellen sollen im November 2010 ihren Betrieb aufnehmen.
Das Protokoll der Konsensgespräche vom 11.06.2010 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden zeigt, das bisher keine Einigung im Bezug auf die Kosten erzielt werden konnte.
Es gibt jedoch bereits eine Planung mit Verfahrenshinweisen und indirekten Anweisungen Voraussetzungen für die Nutzung kleinräumiger Daten des Zensus 2011 - Handlungsleitfaden für die Kommunen - 2009 (PDF Download 0,8 MB) nur das Inhaltsverzeichnis (PDF Download)
Der Zensus 2011 wird für die Bundesrepublik Deutschland - erstmals nach der Volkszählung 1987 in den alten Bundesländern bzw. 1981 in der DDR - eine vollzählige Bestandsaufnahme an wichtigen Strukturdaten liefern. Insbesondere zu Bevölkerungszahlen, demografischen Merkmalen, haushaltsstatistischen Angaben sowie zum Bestand und zur Nutzung der Gebäude und Wohnungen werden aktuelle und verlässliche Zahlen zur Verfügung gestellt.
Im Gesetzgebungsverfahren waren am 02.09.2010, am 07.10.2010 und am 04.11.2010 der Innenausschusses, und am 10.09.2010, 07.10.2010 und am 29.10.2010 der Ausschuss für Kommunalpolitik mit dem Ausführungsgesetz NRW befasst. Der federführende Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2010 eine Beschlussempfehlung (Drucksache MMD15/483, PDF 160KB) zur Annahme des Gesetzesentwurfes mit Änderungen abgegeben. Die Beschlußempfehlung und das Gesetz zur 2. Lesung stehen für die Sitzung am 10.11.2010 auf der Tagesordnung des Landtages.
Das Ausführungsgesetz NRW zum Zensus 2011 ist am 10.11.2010 im Landtag in Düsseldorf mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grüne und FDP, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der CDU angenommen worden. Eigentlich war auch die CDU dafür, aber weil in der Begründung eines Änderungsantrages der SPD die Worte "wegen der sich abzeichnenden öffentlichen Widerstände gegen den Zensus" zu lesen waren, hatte die CDU die Enthaltung bei der Abstimmung angekündigt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist nur formal in 2 Punkten, "Ministerium für Inneres und Kommunales" statt "Innenministerium" und "den kreisfreien Städten, den Kreisen und der Städteregion Aachen" statt "den Gemeinden und Kreisen", sowie mit einer pauschalen Erhöhung der Kostenerstattung für die Städte und Kreise um 8.703.330,- € geändert. Änderung zum Datenschutz oder andere Anregungen aus der Anhörung vom 7.10.2010 wurden nicht berücksichtigt. Allgemein hieß es "mehr Geld ist auch besserer Datenschutz"!
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf, die verabschiedete Fassung ist bisher nur im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht worden, zusammen mit 6 PDFs als Anhang!
Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Eva Dworschak, vom 6.10.2010
Protokoll der Anhörung im Innenausschuss (PDF 258KB)
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Gesetz verabschiedet am 10.11.2010, in Kraft getreten durch Veröffentlichung am 25.11.2010
Weiter länderspezifische Infos
Rheinland-Pfalz
Stand der Dinge
Entwurf vom 15.6.2010, 1. Beratung vom 24.6.2010, Infoseite
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Einstimmig verabschiedet am 09.09.2010 (Sitzungsprotokoll S. 5727-5730)
Weiter länderspezifische Infos
Details zu Regelungen könnten in den Ausschussprotokollen enthalten sein, diese sind aber noch nicht öffentlich.
(InnenA Ausschussprotokoll vom 26.08.2010, RA Ausschussprotokoll vom 02.09.2010 fehlen bisher, Stand 06.10.2010)
Saarland
Stand der Dinge
Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung vom 19.5.2010 in den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen. Am 16.6.2010 erfolgte die zweite Lesung.
Link zum Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Gesetz verabschiedet am 16.06.2010, in Kraft getreten am 27.08.2010
Amtsblatt des Saarlandes vom 26.08.2010 mit Gesetzestext
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Sachsen
Stand der Dinge
Zensusausführungsgesetz zur Anhörung freigegeben (Meldung vom 23.3.2010) und am 25.8.2010 zur Annahme empfohlen.
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
- Zu finden mit Hilfe der Parlamentsdokumente-Verwaltung - dort einfach den Suchbegriff "Zensus" verwenden.
- Oder als PDF-Link für die Freunde der Barrierefreiheit: SächsZensGAG (Quelle Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 18. Oktober 2010)
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
- im Landtag in "zweiter" und einziger Lesung beschlossen am 01. September 2010/in Kraft getreten am 18. Oktober 2010
Verwaltungsvorschrift zum SächsZensGAG vom 1. Januar 2011
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- Stellungnahme des CCC zum sächsischen Ausführungsgesetz
- Rede des Abgeordneten Johannes Lichdi in der Debatte zum SächsZensAG2011
- Gesamte Aufzeichnung der 2. Lesung des SächsZensGAG am 01.September 2010 (Redebeiträge einzeln abrufbar!)
- Zwei Änderungsanträge der Grünen (wurden nicht angenomen): Drs. 5/3491 und Drs. 5/3492
- Die SPD-Fraktion hat sich an der gesamten Debatte (2. Lesung, mehr gab's nicht) nicht beteiligt!
- Kleine Anfrage (Drs. 5/4004) (inkl. Antwort der Staatsregierung) des Abgeordneten Johannes Lichdi zum 'Stand der Vorbereitung des Zensus 2011' vom 25. Oktober 2010
- Acht Fragen und Antworten (pdf) des Sächsischen Innenministeriums zum Zensus 2011
- Dresden: Antrag der SPD-Fraktion vom 19. Januar 2011: 'Bürgerfragestunde zum Zensus 2011 durchführen!'
- Praktikumsausschreibung, gerichtet an: Studenten der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung, Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ (Bewerbungsfrist: 28. Februar 2011)
Zur Durchsetzung der Auskunftspflicht der primärstatistischen Erhebungen im Rahmen des ZENSUS 2011 wird vom Stat. Landesamt des Freistaates Sachsen ein zentrales mehrstufiges Mahnverfahren durchgeführt. Für die Aufgabenbereiche Zwangsgeldfestsetzung und Widerspruchsbearbeitung sind mehrere Praktikumsplätze zu vergeben. Nutzen Sie diese Chance, bei einem spannenden Projekt mit europäischer Dimension vielfältige praktische Erfahrungen sammeln zu können und senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an o. g. Adresse.
- Örtliche Erhebungsstellen in Sachsen (Statistisches Landesamt Sachsen)
Sachsen-Anhalt
Stand der Dinge
Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Sachsen-Anhalt (Zensusausführungsgesetz - ZensAG LSA) vom 5.2.2010 wurde im Innenausschuss beraten und von diesem am 8.6.2010 mit einigen Änderungen zur Annahme im Landtag empfohlen.
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Entwurf
Gesetz verabschiedet am 17.06.2010 und in Kraft getreten am 15.07.2010
Gesetz- und Verordnungsblatt vom 14.07.2010, Gesetz ab Seite 18 (pdf 840KB)
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- Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) beklagt die nicht ausreichende Kostenerstattung der Aufwendungen, die die Kommunen und Städte bei Einrichtung und Betrieb der Erhebungsstellen erhalten. Ausgezahlt werden insgesamt 6,7 Mio. Euro. Der SGSA geht allerdings davon aus, dass sich die Kosten auf 14,9 Mio. Euro belaufen werden, also 8,2 Mio. Euro mehr! (Quelle: Anhörung zum Ausführungsgesetz vom 18.11.2009 bzw. Gesetzesbegründung)
- Entgegen §11 ZensG wird in der Gesetzesbegründung davon gesprochen, dass es nur so sein "soll", dass in der Erhebungsstelle eingesetzte Bedienstete nicht parallel in anderen Verwaltungsbereichen arbeiten dürften. Im ZensG handelt es sich dagegen um eine "muss"-Bestimmung.
- Es werden ca. 2.700 Erhebungsbeauftragte für ganz Sachsen-Anhalt benötigt.
- Insgesamt werden 37 Erhebungsstellen eingerichtet. Auf einer Karte sind diese übersichtlich dargestellt.
- Pro Haushaltsstichprobe werden 13 Euro zur Verfügung gestellt. Das muss reichen für die Interviewerentschädigung sowie alle Sachaufwendungen in diesem Zusammenhang sowie 50% der Personalkosten, die hierzu in der Erhebungsstelle selber anfallen.
Schleswig-Holstein
Stand der Dinge
Entwurf stand am 25.8. auf der Tagesordnung des Innen- und Rechtsausschusses
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Entwurf
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Das Gesetz wurde am 08.10.2010 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP ohne Änderungen und ohne weitere Aussprache angenommen, s. Sammeldrucksache (pdf 44KB)
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Presseinformation der Partei "Die Linke Schleswig-Holstein" mit Stellungnahme zum Ausführungsgesetz
Thüringen
Stand der Dinge
Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011) vom 16.3.2010
Stellungnahme von Jens Kubieziel (AK Vorrat Jena) zum Gesetzentwurf.
Link zum Gesetzentwurf/Gesetz
Gesetzentwurf
Gesetz verabschiedet/in Kraft getreten am
Das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011) ist am 17.06.2010 im Landtag in 2. Lesung verabschiedet worden und im Gesetz- und Verordnungsblatt 5/8 (pdf 1,5MB!) am 26.07.2010 verkündet worden. Es ist damit seit 27.07.2010 in Kraft.
Weiter länderspezifische Infos
Vorbefragungs-Unterlagen zur Gebäude- und Wohnungszählung in Thüringen aus dem November 2010