Hannover/VoVo11

Aus Freiheit statt Angst!

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Auf jeden Fall hat es den Mitmachenden Spaß gemacht, die Reaktion der Passanten war unerwartet freundlich und aufgeschlossen.
Auf jeden Fall hat es den Mitmachenden Spaß gemacht, die Reaktion der Passanten war unerwartet freundlich und aufgeschlossen.
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== 29.6.2010 Presseöffentliche Kritik am Entwurf des niedersächsischen Ausführungsgesetzes ==
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Am 9.6.2010 wurde der Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensus 2011 eingebracht.
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In bundesländerspezifischen Ausführungsgesetzen wie diesen sollen die Grundlagen für eine sachgerechte und verfassungskonforme Umsetzung der Volkszählungsmaßnahmen in den Kommunen und Städten geregelt werden.
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Der Entwurf ist in datenschutztechnischer Hinsicht sehr "sparsam" ausgeführt - Juristen würden es wohl als "unbestimmt" bezeichnen, wenn im Gesetz kein Detail zur sicheren Gestaltung der Datenverarbeitung und -übertragung erwähnt und stattdessen auf eine Verordnung verweist, die es noch gar nicht gibt...
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Wir haben eine auf vier Seiten konzentrierte [https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Kritik_nds_ausf%C3%BChrungsgesetz_zensus_2011.pdf Kritik am Gesetzentwurf] erarbeitet und sind mit unseren Bedenken im Rahmen einer [Pressemitteilung] am 29. Juni 2010 in die Öffentlichkeit gegangen.

Version vom 09:47, 29. Jun. 2010



Dieses ist die regionale Seite der OG Hannover zur Volkszählung 2011

Kampagnen-Homepage: http://zensus11.de

Zentrale wiki-Seite zur Volkszählung: Volkszählung im wiki des AK Vorrat

Informationen zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensus: Länder-Ausführungsgesetze


Zahlen, Daten, Fakten

Hannover:

  • Kosten: 1.500.000,00 Euro (1,5 Mio.)
  • Bürokratie: 20 Verwaltungsangestellte werden ausschließlich für die Volkszählung "abgestellt"
  • Volkszähler: 700 (vermutlich aus Studentenschaft und vom Jobcenter "rekrutiert")
  • Neben allen Wohnungs- und Gebäudeeigentümern werden knapp 38.000 Hannoveraner von Volkszählern aufgesucht und befragt

Niedersachsen:

  • Gesamtkosten: rund 73.210.000,00 Euro (73,2 Mio.)
  • dessen Anteil für die Landesstatistikbehörde: rund 54.914.000,00 Euro (54,9 Mio.)
  • Neben allen Wohnungs- und Gebäudeeigentümern werden ca. 820.000 Einwohner von Volkszählern aufgesucht und befragt
  • insgesamt 88 "Erhebungsstellen" (=kommunale Volkszählungszentralen) in Niedersachsen
  • Arbeitsaufnahme der Erhebungsstellen: 1.1.2011 (im Vergleich dazu Thüringen: 1.9.2010)

Telefonnummern und E-Mail-Adressen der für die Volkszählung Zuständigen im Landesbetrieb für Statistik Niedersachsen


12.6.2010: Umfrage zur Volkszählung 2011

Weil wir uns über die "Stimmung auf der Straße" zum Thema Volkszählung einen etwas besseren Eindruck verschaffen wollten, haben wir uns auf einen Samstag Mittag zwei Stunden auf den Kröpcke gestellt und eine kleine - nicht repräsentative - Umfrage durchgeführt.

Anhand eines Fragebogens haben wir 25 Menschen angesprochen, erklärt, gefragt und miteinander diskutiert. Aufgrund der - zu erwartenden - allgemein recht hohen Unkenntnis über die Volkszählung waren die Interviews recht langwierig, so dass wir in den zwei Stunden nicht mehr Leute erreichen konnten.

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Die Auswertung der Ergebnisse der Befragung ist natürlich aufgrund des geringen Umfangs an Befragten mit Vorsicht "zu genießen".

Überraschend eindeutig, fast einstimmig, fiel die starke Ablehnung der Auskunftspflicht insbesondere im Zusammenhang mit dem angedrohten Bußgeld aus.

Dass etwa drei Viertel der Befragten noch nicht von der Volkszählung gehört hatten war weniger verwunderlich als die sehr häufig vertretene Meinung, dass man "natürlich nichts" dafür geben würde, um nicht an der Umfrage teilnehmen zu müssen. Eine Person sagte sogar, sie würde dann lieber "drei Tage in den Knast" gehen, statt die Fragen zu beantworten oder ein Bußgeld für die Nichtbeantwortung zu bezahlen.

Interessant auch die Begegnung mit einer Familie, deren Elternteile die Volkszählung in 1987 verweigert haben und die "natürlich" auch im nächsten Jahr boykottieren werden. (Mit einem Bußgeld wurden die beiden damals übrigens nicht belangt!)
Unseren Vorschlag, eine "alternative Sammelstelle" für nicht ausgefüllte Fragebögen von Volkszählungs-Verweigerern einzurichten, fanden sie gut und berichteten darüber, dass sie in 1987 solche Fragebögen in großen Mengen an Wäscheleinen aufgehangen habe! In Berlin wurde die Berliner Mauer großflächig mit leeren Fragebögen tapeziert...

Uns wurde klar, dass junge Menschen mit dem Begriff "Volkszählung" oft überhaupt gar nichts anfangen können, viele andere der Meinung sind, dass bei einer Volkszählung nur "abgezählt" und nichts weiteres gefragt und erfasst wird.

Bedenklich stimmten die jeweils mehrfach vertretenen, klassische Ansichten, dass "man nichts zu verbergen habe", dass "der Staat doch sowieso schon alles über mich weiss" und dass Menschen muslimischen Glaubens deswegen besonders unter die Lupe genommen werden, weil "die besonders viel mit Terrorismus zu tun haben."

Zum letzteren Vorurteil gab es allerdings auch genau so viel aufgeklärtere Einschätzungen - es war von "Vorurteilen", "typisch deutsch", "Rassismus" und "Stigmatisierung von Ausländern" zu hören.

Vereinzelt gab es auch Stimmen wie z.B. "Ach Quatsch - ihr wollt mich verkohlen", "Unglaublich." oder "This is ridiculous.".

Wir haben die komplette Umfrage als Audiomitschnitt aufgenommen und überlegen, ob wir ein kleines "Best-of" der Antworten zusammenzustellen.

Auf jeden Fall hat es den Mitmachenden Spaß gemacht, die Reaktion der Passanten war unerwartet freundlich und aufgeschlossen.


29.6.2010 Presseöffentliche Kritik am Entwurf des niedersächsischen Ausführungsgesetzes

Am 9.6.2010 wurde der Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensus 2011 eingebracht.

In bundesländerspezifischen Ausführungsgesetzen wie diesen sollen die Grundlagen für eine sachgerechte und verfassungskonforme Umsetzung der Volkszählungsmaßnahmen in den Kommunen und Städten geregelt werden.

Der Entwurf ist in datenschutztechnischer Hinsicht sehr "sparsam" ausgeführt - Juristen würden es wohl als "unbestimmt" bezeichnen, wenn im Gesetz kein Detail zur sicheren Gestaltung der Datenverarbeitung und -übertragung erwähnt und stattdessen auf eine Verordnung verweist, die es noch gar nicht gibt...

Wir haben eine auf vier Seiten konzentrierte Kritik am Gesetzentwurf erarbeitet und sind mit unseren Bedenken im Rahmen einer [Pressemitteilung] am 29. Juni 2010 in die Öffentlichkeit gegangen.

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