Gemeinsame Erklärung 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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== ENTWURF: Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ==
 
== ENTWURF: Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ==
Am 14. Dezember 2005 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Mit den jeweiligen Umsetzungsgesetzen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurden die Telekommunikationsunternehmen daraufhin verpflichtet, vielfältige Daten über die Kommunikation ihrer Kunden verdachtslos auf Vorrat zu speichern. Damit wird beispielsweise nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs bis 24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden, bei Internet-Nutzung die entsprechende IP-Adresse des Anschlusses.
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Am 14. Dezember 2005 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Mit den jeweiligen Umsetzungsgesetzen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurden die Telekommunikationsunternehmen daraufhin verpflichtet, vielfältige Daten über die Kommunikation ihrer Kunden verdachtslos auf Vorrat zu speichern. Damit wird u.a. nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs bis 24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden, bei Internet-Nutzung die entsprechende IP-Adresse des Anschlusses.
  
 
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir weiterhin für absolut inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen und mittelbar über Preiserhöhungen durch die Verbraucher zu tragen.
 
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir weiterhin für absolut inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen und mittelbar über Preiserhöhungen durch die Verbraucher zu tragen.
  
Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützt. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
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Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt auch keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützt. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
In Deutschland wurde die verabschiedete gesetzliche Regelung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig war und keine Transparenz- und Kontrollregelungen vorsah. Rechtsexperten erwarten, dass auch die EG-Richtlinie vor dem Europäische Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Sie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen.
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In Deutschland wurde die verabschiedete gesetzliche Regelung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig für nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig war und keine Transparenz- und Kontrollregelungen vorsah. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Sie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grund- und Menschenrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen.
  
 
Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung weiterhin geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren und sich innerhalb der Europäischen Union für eine Abschaffung der EG-Richtlinie einzusetzen.
 
Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung weiterhin geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren und sich innerhalb der Europäischen Union für eine Abschaffung der EG-Richtlinie einzusetzen.

Version vom 12. November 2011, 19:04 Uhr

Es gab die Idee anlässlich des 6jährigen Bestehens der EU-Richtlinie die gemeinsame Erklärung der AK-Vorrat-Unterstützerorganisationen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu aktualisieren. Unten findet sich ein Textentwurf hierfür. Außerdem gibt es einen Entwurf für den Text für die Anschreiben an die Unterstützerorganisationen.

ENTWURF: Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Am 14. Dezember 2005 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Mit den jeweiligen Umsetzungsgesetzen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurden die Telekommunikationsunternehmen daraufhin verpflichtet, vielfältige Daten über die Kommunikation ihrer Kunden verdachtslos auf Vorrat zu speichern. Damit wird u.a. nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs bis 24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden, bei Internet-Nutzung die entsprechende IP-Adresse des Anschlusses.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir weiterhin für absolut inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen und mittelbar über Preiserhöhungen durch die Verbraucher zu tragen.

Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt auch keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützt. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.

In Deutschland wurde die verabschiedete gesetzliche Regelung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig für nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig war und keine Transparenz- und Kontrollregelungen vorsah. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Sie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grund- und Menschenrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung weiterhin geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren und sich innerhalb der Europäischen Union für eine Abschaffung der EG-Richtlinie einzusetzen.

ENTWURF Anschreiben für die Unterstützerorganisationen

Liebe |Organisation/Ansprechpartner_in|,

vor vier Jahren haben Sie eine Erklärung des AK Vorrat gegen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland unterstützt. Nun wollen wir diese Erklärung erneuern und bitten erneut um Ihre Unterstützung.

Neben dem vierjährigen Jubiläum jährt sich auch die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Dezember. So macht die EU derzeit Druck, die Richtlinie in Deutschland endlich umzusetzen – inklusive Mindestspeicherdauer von sechs Monaten.

Dabei ist die anlasslose Speicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten in Deutschland weder gewünscht, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Petition des AK Vorrat gegen Vorratsdatenspeicherung unterschrieben in diesem Jahr binnen drei Wochen über 50.000 Bürger_innen. Und bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Speicherung zurückgewiesen.

Diese Entwicklungen wollen wir noch einmal deutlich machen – mit einer möglichst breiten Koalition an Organisationen. Daher bitten wir Sie, unsere Erklärung mitzuzeichnen und deutlich zu machen, dass Internet surfen und Telefongespräche ohne Dauerüberwachung möglich sein müssen!

Weitere aktuelle Informationen finden Sie wie immer unter www.vorratsdatenspeicherung.de und bei Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.